Dealgigant User – Goowin Insolvenz?

Update Goowin ist weg vom Fenster. Dealgigant wohl auch. Bucht Eure Zahlungen noch zurück.
Fazit: es war eine schöne Zeit und alle MonsterDealz.de User sind mit einem Gewinn aus der Sache rausgegangen (so hoffe ich wohl) 🙂

Ohne Gerüchte streuen zu wollen: Ich empfehle Euch eure Dealgigant Cashback-Gutscheine bei Goowin umgehend einzulösen. (Thx scratchi)

Das Verhalten (schlechte Deals einzustellen), damit diese keiner mehr kauft, ist schon etwas merkwürdig.

Hier gibt es noch mal eine Übersicht der bisherigen Dealgigant-Angebote.

Wenn du über einen Link auf dieser Seite ein Produkt kaufst, erhalten wir oftmals eine kleine Provision als Vergütung. Für dich entstehen dabei keinerlei Mehrkosten und dir bleibt frei wo du bestellst. Diese Provisionen haben in keinem Fall Auswirkung auf unsere Beiträge. Zu den Partnerprogrammen und Partnerschaften gehört unter anderem das Amazon PartnerNet. Als Amazon-Partner verdienen wir an qualifizierten Verkäufen.

Kommentare

Barack Obama (Gast)

15.11.2012, 22:15 Antworten #

Wo kann man die Frau Heckmann denn noch erreichen von Dealgigant. Eine Stimme wie Sussi.
Kaffee und Kuchen gibts
Hab endlich meine letzten dealz zurückbuchen lassen,
ob die noch ein Konto haben?!
Schön war die Zeit!

Laura (Gast)

15.11.2012, 23:38 Antworten #

Hallo Leute wer kann mir helfen bin auf der Suche nach den Deal wetten von Dealgigant wer hat noch Infos über die Deal wetten die Beschreibung wie das bei Dealgigant mit den Deal wetten abgelaufen ist mit dem Jackpot und wie viel im Jackpot waren usw. hat jemand darüber noch Infos ???

    Estrella (Gast)

    15.11.2012, 23:55 Antworten #

    AGB vom 18.10.2012 zum Thema "Dealwetten", ohne Gewähr

    Dealwetten

    Teilnahme
    Dealgigant bietet seinen Kunden die kostenlose Teilnahme an Dealwetten an. Zur Teilnahme berechtigt ist jede natürliche Person über 14 Jahre. Eine Gewinnausschüttung an Personen unter 14 Jahren findet nicht statt. Die Teilnahme und die Gewinnchancen hängen nicht von dem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von entgeltlichen oder unentgeltlichen Leistungen der Deutsche dealgigant GmbH & Co. KG oder anderer Unternehmen ab. Die Deutsche dealgigant GmbH & Co. KG hat das Recht, Teilnehmer zu disqualifizieren und zukünftig von der Teilnahme auszuschließen, welche die Teilnahme, die Wetten oder das Angebot manipulieren bzw. dieses versuchen und/oder sonst in unlauterer Weise versuchen, das Wettergebnis zu beeinflussen. Dies gilt insbesondere bei einem Verstoß gegen Ziffer 2.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Teilnahme an den Dealwetten erklären sich die Kunden ausdrücklich damit einverstanden, dass im Falle eines Gewinns ihr vollständiger Name auf der Facebook-Seite von dealgigant veröffentlicht wird.
    Wettregeln
    a.) Jeder Teilnehmer kann auf bis zu sechs – von dealgigant ausgewählte – Deals wetten, indem er jeweils genau einen Tipp (in Zahlen) darauf abgibt, wie viele Gutscheine nach Ablauf des jeweiligen Deals verkauft sein werden. Die Abgabe hat spätestens 24 Stunden, bevor der entsprechende Deal ausläuft, zu erfolgen. Die Abgabe mehrerer Tipps für eine Wette oder die Änderung bereits abgegebener Tipps ist nicht möglich.

    b.) Tippt ein Teilnehmer auf alle angebotenen sechs Dealwetten, so nimmt er an der Jackpotwette teil und hat die Chance, den Jackpot zu gewinnen. Der Jackpot beträgt immer mindestens EURO 100.000,-. Er erhöht sich jeweils um den Betrag, der nach Ablauf eines Deals bei der entsprechenden Wette gewonnen wäre, sofern kein Gewinner vorhanden ist. Die genaue Höhe des zu gewinnenden Jackpots wird jeweils tagesaktuell auf dealgigant.de angezeigt.
    Gewinne
    a.) Einzelwette
    Hat ein Teilnehmer die exakte Anzahl an verkauften Gutscheinen für einen einzelnen Deal vorausgesagt, so erhält er einen Gewinn in Höhe von 0,05 € multipliziert mit der Anzahl an tatsächlich verkauften Gutscheinen des einzelnen Deals, mindestens die Summe von 300,- €. Bei mehreren Gewinnern wird der Gewinn unter diesen paritätisch aufgeteilt. Hat kein Teilnehmer die exakte Zahl an verkauften Gutscheinen vorausgesagt, so erhalten die drei Teilnehmer, deren Tipp am nächsten an der tatsächlichen Zahl liegt, jeweils einen Betrag von EURO 10,00 auf ihr virtuelles dealgigant-Konto gutgeschrieben. Das Guthaben kann zum Erwerb von Gutscheinen auf dealgigant.de eingesetzt werden, eine Auszahlung in bar ist ausgeschlossen.

    b.) Jackpotwette
    Es bestehen folgende Gewinnklassen:
    Gewinnklasse 1: Hat ein Teilnehmer bei drei der sechs getippten Wetten jeweils die exakte Zahl an verkauften Gutscheinen vorausgesagt, so erhält er 10% der aktuellen Jackpotsumme als Gewinn ausgezahlt.
    Gewinnklasse 2: Hat ein Teilnehmer bei vier der sechs getippten Wetten jeweils die exakte Zahl an verkauften Gutscheinen vorausgesagt, so erhält er 20% der aktuellen Jackpotsumme als Gewinn ausgezahlt.
    Gewinnklasse 3: Hat ein Teilnehmer bei fünf der sechs getippten Wetten jeweils die exakte Zahl an verkauften Gutscheinen vorausgesagt, so erhält er 30% der aktuellen Jackpotsumme ausgezahlt.
    Gewinnklasse 4: Hat ein Teilnehmer bei allen sechs getippten Wetten jeweils die exakte Zahl an verkauften Gutscheinen vorausgesagt, so erhält er 100% der aktuellen Jackpotsumme als Gewinn ausgezahlt.

    Sind in der jeweiligen Gewinnklasse mehrere Gewinner vorhanden, so wird der Gewinn unter ihnen paritätisch aufgeteilt.
    Sind in mehreren Gewinnklassen Gewinner vorhanden und der Jackpot ist nicht ausreichend, um allen Gewinnern entsprechend Ihrer Gewinnklasse den Gewinn auszuzahlen, so wird der Jackpot wie folgt aufgeteilt:
    Klasse 1: 10% der aktuellen Jackpotsumme
    Klasse 2: 20% der aktuellen Jackpotsumme
    Klasse 3: 30% der aktuellen Jackpotsumme
    Klasse 4: 40% der aktuellen Jackpotsumme
    Sofern in der jeweiligen Gewinnstufe wiederum mehrere Gewinner vorhanden sind, so wird der dann
    auf die einzelne Gewinnstufe entfallene Betrag unter ihnen paritätisch aufgeteilt.
    Gewinnbenachrichtigung
    Im Gewinnfall erhält der Teilnehmer eine Benachrichtigung über seinen Gewinn; diese kann per E-Mail und/oder schriftlich erfolgen.
    Gewinnauszahlung / Gewinnaushändigung Geldgewinne werden überwiesen oder in bar ausgezahlt. Hierzu wird der Teilnehmer rechtzeitig ein geeignetes Konto bei einem deutschen Kreditinstitut benennen. Die Auszahlung erfolgt mit befreiender Wirkung für die Deutsche dealgigant GmbH & Co. KG. Die Gewinner sind für die Zahlung gegebenenfalls anfallender Steuern allein verantwortlich
    Haftung
    Die Deutsche dealgigant GmbH & Co. KG haftet nicht für falsche Informationen, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel stehen und durch Teilnehmer und/oder Dritte verbreitet oder hervorgerufen werden. Dieser Haftungsauschluss bezieht sich insbesondere auf Dateneingaben, die nicht den systembedingten Anforderungen entsprechen. Die Deutsche dealgigant GmbH & Co. KG haftet nicht bei Diebstahl, Zerstörungen, unberechtigten Veränderungen und/oder Manipulationen in den Systemen und/oder Speichermedien durch Teilnehmer oder Dritte. Ebenso haftet sie nicht bei Betriebsstörungen, Fällen höherer Gewalt oder sonstigen, auch (aber nicht nur) technischen Beeinträchtigungen außerhalb ihres Einflussbereiches. Eine Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit wird gegenüber dem Teilnehmer grundsätzlich ausgeschlossen.
    Erlöschen von Ansprüchen, Sonstiges
    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Ansprüche auf Auszahlung oder Aushändigung von Gewinnen verfallen, wenn der gewinnberechtigte Teilnehmer nicht innerhalb von vier Wochen, nachdem er durch die Gesellschaft zur Übermittlung seiner Bankverbindung (siehe Ziffer 11.5.) aufgefordert wurde, diese mitgeteilt hat.

      Estrella (Gast)

      15.11.2012, 23:58 #

      Stand der AGB (unten angegeben) ist übrigens 10.05.12

      Laura (Gast)

      16.11.2012, 03:11 #

      Vielen Dank Estrella, hast du evtl. auch screm shot oder wie das heißt davon, nicht gedacht das ich so schnell eine hilfe erhalte, super vielen dank.

      Estrella (Gast)

      16.11.2012, 09:48 #

      Nein, leider nicht direkt von den AGBs von der Dealgigant-Seite. Bei jeder Bestätigungsmail zum Gutschein standen die AGBs unten angehängt dabei, da kannst du sie finden.

Estrella (Gast)

16.11.2012, 00:11 Antworten #

Was ich auch noch Interessantes in den AGB vom 18.10.12 (Stand 10.05.12) gefunden habe:
" Zustandekommen und Abwicklung des Kaufvertrages

Annahme des Kaufvertrages durch dealgigant und/oder names des dealgigant-Partners durch Bestätigung mittels Zusendung des Gutscheincodes per E-Mail an den Kunden nach Zahlungseingang
Zusendung des Gutscheins als pdf-Datei per E-Mail durch dealgigant an den Kunden, sofern nach Ablauf der vorgegebenen Verkaufszeit die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist und die vollständige Zahlung des Gutscheinpreises auf dem Konto von dealgigant eingegangen ist,
Ausdrucken des Gutscheins durch den Kunden,
Einlösung des Gutscheins bei dem den Gutschein herausgebenden dealgigant-Partner."

d.h. Einlösung des Gutscheines ist Teil der Abwicklung des Kaufvertrages?

UND: Ich habe zwar immer eine Bestätigungsmail, aber nie den Gutschein als pdf-Datei zum Ausdrucken per Email erhalten. Um an den Gutscheincode zu gelangen muss man die Website des Anbieters (Dealgigant) besuchen, um sich hier das pdf herunterzuladen. Dies ist nicht mehr möglich.

In der empfangenen Bestätigungsmail zum Deal ist nicht der Gutscheincode/die Gutscheincodes zu finden, sondern dieser Hinweis:
"Sobald der Deal beendet ist, kannst Du Deine Gutscheine in Deinem Benutzerkonto unter "Meine Gutscheine" abrufen. Du kannst sie als PDF runterladen und direkt ausdrucken."

Also haben die Kunden nicht wie in den AGB aufgeführt den Gutschein zugeschickt bekommen.

    Laura (Gast)

    16.11.2012, 10:44 Antworten #

    Hallo Estrella vielen dank für die super Hilfe gibs davon evtl. auch ein Screenshot? Vielen größen dank an dich.

Estrella (Gast)

16.11.2012, 00:13 Antworten #

Und das:

"Verfügbarkeit und Funktionalität der Website

Dealgigant behält sich vor, den Betrieb der Webseite jederzeit einzustellen oder den Umfang und/oder die Funktionalitäten der Webseite jederzeit zu ändern, insbesondere einzuschränken, soweit die Bereithaltung und/oder der bisherige Umfang und/oder die bisherige Funktionalität nicht zur Abwicklung geschlossener Kaufverträge erforderlich ist/sind.
Dealgigant weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verfügbarkeit der Webseite und die Nutzung der dort angebotenen Dienste durch Wartungsarbeiten und/ oder andere Störungen eingeschränkt und/oder zeitweise unterbrochen werden kann. Dabei besteht das Risiko des Datenverlustes. dealgigant übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienste, für das Ausbleiben von Störungen und das Ausbleiben von Datenverlusten."

    Meerbie (Gast)

    16.11.2012, 01:48 Antworten #

    Danke für die Ausschnitte aus den AGB. Hast du die noch komplett irgendwo abgespeichert? Irgendwo im Google Cache zu finden?

    Dealgigant verstößt ja hier mehrfach selber gegen die eigenen AGB, indem sie uns die Codes weder zugeschickt haben noch zugängig machen. Das müssten sie aber, damit wir die abgeschlossenen Verträge abwickeln können. Und zwar auch dann, wenn sie den Zugang der Seite einschränken.

    Übrigens läuft bei der ICANN zufällig die Domain dealgigant.com am 23.11.2012 aus. Das heißt zunächst nicht viel, weil das das Datum ist, an dem der jährliche Vertrag für die Domain jeweils erneuert wird, aber schauen wir mal (Infos unter domaintools.com).

    Ist eigentlich auch egal. Fakten schaffen, Geld rüberholen, soweit möglich und dann sollen sie der Knete hinterherlaufen. Kann schief gehen, kann gut gehen. Deal?

      Estrella (Gast)

      16.11.2012, 10:24 #

      Die AGB findest du am Ende jeder Bestätigungsmail über den Gutscheinkauf. Ich habe hier nur die interessanten Stellen herauszitiert. Und ich sehe das ganz genauso, dass sie hier selbst gegen ihre eigene AGB verstoßen haben. Schade, dass ich dies nicht noch in meinen schriftlichen Widerspruch gepackt habe, da erst gestern Abend entdeckt….

    Hans Meier (Gast)

    16.11.2012, 09:31 Antworten #

    "soweit die Bereithaltung und/oder der bisherige Umfang und/oder die bisherige Funktionalität nicht zur Abwicklung geschlossener Kaufverträge erforderlich ist/sind." Génau das ist ja nicht mehr gewährleistet, ein Ersatz wurde dafür auch nicht geboten, zudem wurde auch nicht in Aussicht gestellt, wann es wieder geht.

Profilbild Florian

16.11.2012, 00:42 Antworten #

lustig, auf facebook ist immer noch dealgigant werbung http://www.abload.de/img/dealgigant09ict.png

    Estrella (Gast)

    16.11.2012, 10:29 Antworten #

    Vielleicht ist das der versteckte Hinweis auf den baldigen Relaunch…;-) Denn einen Amazon-Gutschein für 20Euro im Wert von 50Euro habe ich in meiner Dealgigant-Zugehörigkeit nie gesehen.

Wolf (Gast)

16.11.2012, 01:31 Antworten #

Interessant ist am Rande sicher die Tatsache, dass die Hotline von Dealgigant noch am Netz ist. Somit ist noch genügend Geld vorhanden, die Telefonrechnung zu bezahlen.

Ganz nebenbei bemerkt hat natürlich auch jeder Gläubiger das Recht einen Insolvenzantrag gegen seinen Schuldner beim Gericht zu beantragen.

    Meerbie (Gast)

    16.11.2012, 01:52 Antworten #

    Nur weil ein oder zwei der GmbHs hops gehen oder gegangen werden, muss das ja nicht die Callcenter betreffen. Die bedienen ja sicher auch den Rest des "Imperiums".

Wolf (Gast)

16.11.2012, 02:05 Antworten #

Vermutlich werden wir noch eine dicke Überraschung mit Dealgigant erleben. Falls die Recherchen eines o.g. users richtig sind, hat DG. bisher keine Insolvenz angemeldet. Und das ist der Punkt: Eine Insolvenzverschleppung bei einer GmbH geht für den Geschäftsführer nie ohne eine mehrjährige Haftstrafe aus. Ich halte Eckhard Schulz einfach für zu clever, als dass er hierin unwissend wäre. Lassen wir uns also mal überraschen! – Im übrigen habe ich mich heute richtig "nackt" gefühlt, als ich ohne meine Gutscheinmappe von DG. beim Einkaufen war. Normale Preise bin ich garnicht mehr gewohnt, nachdem ich für beste Markenbutter z.B. in den letzten 18 Monaten nie mehr als 0,50 ct. gezahlt hatte, u. der Kasten Bier letztlich € 5,– kostete, begleitet von der Flasche Jim Beam für € 4,– Schade, war ne schöne Zeit! – Ich sage, auch wenn ich am Ende ca. € 220,– eingebüßt habe trotzdem danke! Gespart habe ich bestimmt so 3.500 – 4000,–

    Estrella (Gast)

    16.11.2012, 10:32 Antworten #

    Mir ist gestern erst bewusst geworden, dass ich jetzt nicht mehr nach "Deals", sondern ganz herkömmlich "wie früher" einkaufe. Ganz ungewohnt…Schließlich hatte ich jetzt 15 Monate lang meine aktuelle Dealübersicht dabei und eigentlich auch mehrmals die Woche mit Einkauf/Einlösung/Einplegung in Excel zu tun.

Helena Steiner (Gast)

16.11.2012, 06:00 Antworten #

Ich habe mir leider nie die gutscheincodes aufgeschrieben, da ich mir immer gedacht habe ich könnte immer wieder auf die Seite gehen. Kann ich die Codes noch irgendwie raus finden bzw. die Belege irgendwie einlösen?

    shadowman (Gast)

    16.11.2012, 08:19 Antworten #

    @ Helena, nach jedem Gutscheinkauf hast Du eine Mail mit einem Referenzcode erhalten ! Für einen Widerruf bzw. die Anmeldung von Ansprüchen ist dieser ausreichend !

    Estrella (Gast)

    16.11.2012, 10:36 Antworten #

    Selbst wenn du die Codes irgendwo rausfinden würdest könntest du nicht wirklich viel damit anfangen. Es gibt leider momentan keine Möglichkeit mehr, diese herauszufinden, wenn du sie nicht irgendwo abgespeichert hast. Aber die Bestellnummer in den Bestätigungsmails kannst du als Bezeichnung verwenden, wie shadowman schon meinte.

shadowman (Gast)

16.11.2012, 08:15 Antworten #

Das mit dem Betrug ist so eine Sache ! Der §263 StGB stützt sich auf 1. den Vorsatz und 2. muss es Geschädigte geben. Wenn ich ca. 2300,00€ im Laufe der Zeit gespart habe und jetzt evtl. 30€ verliere, dann wird es jedem StA schwerfallen mich als Geschädigten auszumachen. Ein Insolvenzverfahren wurde scheinbar bisher nicht eröffnet :https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl
Merkwürdig ist die ganze Vorgehensweise seit Mitte Oktober, das entspricht nicht den gewöhnlichen Erwartungen die man an einen erfahrenen Unternehmer stellt. Es bleibt die Frage: Was steckt hinter dieser Posse ? Spannend und räteselhaft !

    Hans Meier (Gast)

    16.11.2012, 09:27 Antworten #

    Würde mal sagen, dass das "Geschädigt" sein sich rechtlich nicht daran festmacht, welchen Nutzen man insgesamt hatte. Einer Bank wäre das ziemlich egal.

    Meerbie (Gast)

    17.11.2012, 02:59 Antworten #

    Mein Vorschlag: In Eckis Portfolio befinden sich u. a. auch die hier: http://www.internet-leasing.com – Die werden sich jetzt alle rauspicken, die Lastschriften zurückgebucht haben und werden dagegen brutalstmöglich und brutalstteuer vorgehen. Klappt das bei 2 von 10 hat Ecki wieder seinen Schnitt gemacht.

      Hoerby (Gast)

      17.11.2012, 08:12 #

      Ecki hat das doch gar nicht nötig. Hat doch genug Kohle mit Dealgigant gemacht und die wenigen Rücklastschriften werden aus der Portokasse beglichen. Du glaubst doch nicht, dass das was bei Goowin und Dealgigant abgeht Zufall ist.

Hoerby (Gast)

16.11.2012, 09:27 Antworten #

1. Geltung für Verbraucher (§ 13 BGB)
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
2. Online-Plattform und Dienst „dealgigant“
1. Erforderlich ist zunächst die Anmeldung unter wahrem Namen und zugehöriger richtiger Email-Adresse. Mehrfach-Anmeldungen sind unzulässig. Mehrfachanmeldungen liegen vor, wenn der Kunde entweder für sich oder für andere Personen mehrfache Anmeldungen vornimmt, selbst wenn dieses im Auftrag der anderen Personen erfolgt. Eine Stellvertretung ist insofern nicht gestattet. Wird im Rahmen von routinemäßigen Kontrollen oder in sonstiger Weise festgestellt, dass sich ein Kunde mehrfach angemeldet hat, so werden sämtliche Accounts des Kunden gesperrt und gelöscht.
2. dealgigant ist eine Online-Plattform, die von der „Deutsche dealgigant GmbH & Co. KG unter www.dealgigant.de“ betrieben wird.
3. Auf dealgigant wird der Kauf – von dealgigant Cashback-Gutscheinen oder – von direkt einlösbaren Gutscheinen über Waren-/oder Dienstleistungen anderer Unternehmen durch Nutzer von dealgigant (nachfolgend Kunden genannt) angeboten. Die Gutscheine sind auf eine konkrete Leistung oder konkrete Ware oder einen bestimmten Leistungs-/Warenwert gerichtet.
4. dealgigant Cashback-Gutscheine sind als solche gekennzeichnet und nicht direkt bei dem im Gutschein bezeichneten Zielunternehmen, sondern ausschließlich bei dem dort benannten Cashback/Anbieter einlösbar. Die aus dem Gutschein verpflichtete Person ist ausschließlich die als Cashback/Anbieter bezeichnete und ausgewiesene Person.
5. Direkt einlösbare Gutscheine können grundsätzlich direkt bei dem im Gutschein bezeichneten Zielunternehmen bei Bezahlung der Ware oder Leistung eingesetzt werden. Schuldner der Lieferung/ Erbringung der in dem Gutschein genannten Ware(n) und/oder Dienstleistung(en) ist ausschließlich der in dem Gutschein angegebene dealgigant-Partner. Die Lieferung/ Erbringung der in dem Gutschein genannten Ware(n) und/oder Dienstleistung(en) wird nicht von dealgigant geschuldet.
6. Für die Dienste von dealgigant gelten ausschließlich diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen von dealgigant werden angenommen, indem im Rahmen des Vorgangs einer Gutscheinbestellung der Button „Nutzungsbedingungen annehmen“ bestätigt wird. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen können jederzeit unter http://www.dealgigant.de/agb eingesehen, ausgedruckt und/oder lokal gespeichert werden.
3. Betreiber der Online-Plattform und des Dienstes „dealgigant“
Die Webseite www.dealgigant.de und das dort bereitgestellte System zum Verkauf von Gutscheinen werden betrieben von:

Deutsche dealgigant GmbH & Co. KG
Königswall 38
D-44137 Dortmund
Germany
Telefon: 0 800 / 4 6666 00
Telefax: (0231) 22 31 16 23
E-Mail: [email protected]
4. Erwerb von Gutscheinen
Der Erwerb von Gutscheinen erfolgt in den folgenden Schritten:
1. Gutscheinbestellung
• Bestätigung des Buttons „Kaufen“ auf der Startseite www.dealgigant.de durch den Kunden,
• Auswahl der gewünschten Anzahl an Gutscheinen durch den Kunden,
• Angabe von Name, E-Mail-Adresse und Bankverbindung (Name, Bankleitzahl, Kontonummer, Bank) oder Kreditkarte durch den Kunden,
• Abgabe eines Kaufangebots durch Bestätigung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen von dealgigant und Bestätigung des Buttons „Kaufen“ durch den Kunden,
• Zahlung des Gutscheinpreises durch den Kunden
Zustandekommen und Abwicklung des Kaufvertrages
• Annahme des Kaufvertrages durch dealgigant und/oder names des dealgigant-Partners durch Bestätigung mittels Zusendung des Gutscheincodes per E-Mail an den Kunden nach Zahlungseingang
• Zusendung des Gutscheins als pdf-Datei per E-Mail durch dealgigant an den Kunden, sofern nach Ablauf der vorgegebenen Verkaufszeit die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist und die vollständige Zahlung des Gutscheinpreises auf dem Konto von dealgigant eingegangen ist,
• Ausdrucken des Gutscheins durch den Kunden,
• Einlösung des Gutscheins bei dem den Gutschein herausgebenden dealgigant-Partner.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung über den Kauf des Gutscheins innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen der Gutschein vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung des Gutscheins widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang des Gutscheins beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Gutscheins.
Der Widerruf ist zu richten an (ladungsfähige Anschrift):
Deutsche dealgigant GmbH & Co. KG
Königswall 38
D-44137 Dortmund
Germany
Telefax: (0231) 22 31 16 23
E-Mail: [email protected]
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen, Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Haben Sie den Gutschein vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits ganz oder teilweise eingelöst, sind Sie zum Wertersatz verpflichtet. Die Pflicht zum Wertersatz können Sie vermeiden, indem Sie den Gutschein erst einlösen, wenn Sie sich entschlossen haben, von Ihrem Widerrufsrecht keinen Gebrauch zu machen.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder des Gutscheins, für uns mit deren oder dessen Empfang.
Dauer des Gutscheinverkaufs
Die Dauer eines Gutscheinverkaufs ist zeitlich begrenzt. Die Dauer des Gutscheinverkaufs wird für jedes Angebot individuell von dealgigant festgelegt. Nach Ablauf der festgelegten Zeit ist ein Kauf nicht mehr möglich.
Gutscheinverkauf / Bezahlung
Der Kaufvertrag über den Gutschein kommt erst dann zustande, wenn die Zahlung des Kunden bei dealgigant vollständig eingegangen ist. Ist die Zahlung des Kunden nicht im ersten Versuch erfolgreich, kommt der Kaufvertrag über den Gutschein nicht zustande.
Ist die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, erfolgt im Falle bereits veranlasster oder durchgeführter Zahlung die wertgleiche Gutschrift des Betrages auf dem Kundenkonto und steht dem Kunden dort für weitere, alternative Gutscheinkäufe zur Verfügung.
Dealgigant bietet den Kunden bei Gutscheinkäufen, die mit den Begriffen „easy-Deals“ oder „easy-Cash“ bezeichnet sind, eine zusätzliche Zahlungsmöglichkeit an. Der Kunde hat dann die Wahl, entweder den Kaufpreis für den Gutschein sofort vollständig zu bezahlen oder die Zahlung des Kaufpreises bis zur Einlösung des Gutscheins gestundet zu erhalten. Sofern der Kunde die Stundungsmöglichkeit in Anspruch nimmt, wird der entsprechende Kaufpreis für den Gutschein erst dann zur Zahlung fällig, wenn der Kunde den Gutschein mit dem Kaufbeleg zur Erstattung bei dem jeweiligen dealgigant-Partner eingereicht hat. Nach Maßgabe des dealgigant-Partners erfolgt dann eine Verrechnung des gestundeten Kaufpreises mit dem entsprechenden Erstattungsbetrag und der Kunde erhält nur die Differenz beider Beträge ausgezahlt. Abweichend von Ziffer 7.1. kommt der Kaufvertrag dann bei entsprechender Wahl der Stundung des Kaufpreises zustande, sobald dealgigant dem Kunden den Gutschein als pdf-Datei per E-Mail zugesandt hat.
Versand des Gutscheins / Einräumung eines Rechts am Gutschein
Nach Abschluss des Kaufvertrages wird der Gutschein als druckbare und vom Kunden auszudruckende pdf-Datei per E-Mail an die vom Kunden im Rahmen der Gutscheinbestellung angegebene E-Mail Adresse gesandt. Der Versand des Gutscheins erfolgt nach Eingang der Zahlung des Gutscheinpreises auf dem Konto von dealgigant.
Jeder Gutschein wird von dealgigant mit zwei Code-Nummern versehen. Der dealgigant-Partner gleicht diese Code-Nummern bei der Einlösung eines Gutscheins mit einer ihm von dealgigant zur Verfügung gestellten Liste (dealgigant-Liste) ab.
Es ist nicht gestattet, Gutscheine zu vervielfältigen oder zu manipulieren.
Der Gutschein ist übertragbar.
Dealgigant behält sich das Recht zur Weitergabe der gespeicherten Daten an den jeweiligen dealgigant-Partner und die Einleitung rechtlicher Schritte für den Fall vor, dass ein begründeter Verdacht auf unerlaubte Vervielfältigung oder Manipulation eines Gutscheins besteht.
Sofern nicht anders angegeben, kann jeder Gutschein nur einmal bei dem jeweiligen dealgigant-Partner zur Inanspruchnahme der auf dem Gutschein angegebenen Leistung in Anspruch genommen werden. Wird der Gutscheinwert dabei nicht vollständig aufgebraucht oder wird die Leistung des dealgigant-Partners nicht vollständig in Anspruch genommen, verfällt der nicht genutzte Differenzbetrag . Eine Erstattung des Differenzbetrages ist ausgeschlossen.
Sofern nicht anders angegeben, gewährt der Gutschein dem Kunden keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme von Leistungen oder den Erwerb von Waren des jeweiligen dealgigant-Partners zu einem bestimmten, vom Kunden zu wählenden Zeitpunkt. Es obliegt dem Kunden, den Zeitpunkt der Leistungserbringung unmittelbar mit dem dealgigant-Partner zu vereinbaren.
Sofern auf dem Gutschein eine Gültigkeitsdauer angegeben ist, kann der Gutschein nur während der Gültigkeitsdauer beim dealgigant-Partner eingelöst werden. Wird der Gutschein nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer eingelöst, kann er bei dealgigant für die Dauer von drei Monaten nach Ablauf der Gültigkeitsdauer gegen andere Gutscheine bis zur Höhe des Kaufpreises des umzutauschenden Gutscheins umgetauscht werden. Mehrere Gutscheine eines Deals können immer nur einheitlich zusammen gegen Gutscheine eines anderen Deals umgetauscht werden. Ein Umtausch in Gutscheine verschiedener Deals ist insoweit ausgeschlossen. Für jeden Umtausch berechnet dealgigant dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von 15% des Kaufpreises für den Gutschein, mindestens fünf Euro, maximal jedoch fünfzehn Euro. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dealgigant nur ein wesentlich geringerer oder kein Aufwand durch den Umtausch entstanden ist. Die Bearbeitungsgebühr wird vorab vom Kaufpreis abgezogen und steht wertmäßig für den Umtausch nicht zur Verfügung. Verbleibt nach dem Umtausch noch ein Restbetrag, so wird dieser aufgrund von erhöhtem Verwaltungsaufwand nur erstattet, wenn er mehr als vier Euro beträgt.
Bei einem Cashback-Deal muss der Kauf innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer des Gutscheins erfolgt sein. Belege über Käufe, welche vor Beginn oder nach Ende dieses Zeitraumes erfolgt sind, können nicht berücksichtigt werden. Ebenso wenig können Belege berücksichtigt werden, auf denen das Datum des Kaufs nicht oder nicht eindeutig zu erkennen ist.
Sofern bei den jeweiligen Konditionen der Deals angegeben ist, dass keine Dealkombinationen zulässig sind, so bedeutet das, dass jeder Deal mit einem eigenen Kaufbeleg bei dem jeweiligen dealgigant-Partner zur Erstattung einzureichen ist. Die Abrechnung mehrerer Deals über einen Kaufbeleg ist dann nicht möglich.
Gewährleistung / Haftung
Der jeweilige dealgigant-Partner erbringt die in einem Gutschein genannte Leistung gegenüber dem Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. dealgigant haftet gegenüber dem Kunden nicht für Pflichtverletzungen des dealgigant-Partners bei der Leistungserbringung. dealgigant übernimmt keine Gewähr für vom Kunden beim dealgigant-Partner erworbene Produkte oder in Anspruch genommene Dienstleistungen.
Wiederverkauf von Gutscheinen / Prämien
Der gewerbliche Wiederverkauf der Gutscheine ist grundsätzlich untersagt, sofern dealgigant dem Wiederverkauf nicht ausdrücklich zustimmt. Für den Fall eines Verstoßes gegen diese Regelung behält sich dealgigant die Geltendmachung zustehender Rechte, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
Nach Maßgabe der jeweiligen, auf der Internetpräsentation ersichtlichen Bedingungen können von Dealgigant Prämien für Weiterempfehlungen gewährt werden. Die Ansprüche auf Gutschrift dieser Prämie entstehen ausschließlich bei Empfehlung einer vom Empfehlenden verschiedenen, natürlichen Person, sofern die übrigen Bedingungen für die Prämie gegeben sind, insbesondere der empfohlene Freund sich korrekt mit zutreffendem Namen und Email-Adresse anmeldet bzw. registriert.
Dealwetten
Teilnahme
Dealgigant bietet seinen Kunden die kostenlose Teilnahme an Dealwetten an. Zur Teilnahme berechtigt ist jede natürliche Person über 14 Jahre. Eine Gewinnausschüttung an Personen unter 14 Jahren findet nicht statt. Die Teilnahme und die Gewinnchancen hängen nicht von dem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von entgeltlichen oder unentgeltlichen Leistungen der Deutsche dealgigant GmbH & Co. KG oder anderer Unternehmen ab. Die Deutsche dealgigant GmbH & Co. KG hat das Recht, Teilnehmer zu disqualifizieren und zukünftig von der Teilnahme auszuschließen, welche die Teilnahme, die Wetten oder das Angebot manipulieren bzw. dieses versuchen und/oder sonst in unlauterer Weise versuchen, das Wettergebnis zu beeinflussen. Dies gilt insbesondere bei einem Verstoß gegen Ziffer 2.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Teilnahme an den Dealwetten erklären sich die Kunden ausdrücklich damit einverstanden, dass im Falle eines Gewinns ihr vollständiger Name auf der Facebook-Seite von dealgigant veröffentlicht wird.
Wettregeln
a.) Jeder Teilnehmer kann auf bis zu sechs – von dealgigant ausgewählte – Deals wetten, indem er jeweils genau einen Tipp (in Zahlen) darauf abgibt, wie viele Gutscheine nach Ablauf des jeweiligen Deals verkauft sein werden. Die Abgabe hat spätestens 24 Stunden, bevor der entsprechende Deal ausläuft, zu erfolgen. Die Abgabe mehrerer Tipps für eine Wette oder die Änderung bereits abgegebener Tipps ist nicht möglich.

b.) Tippt ein Teilnehmer auf alle angebotenen sechs Dealwetten, so nimmt er an der Jackpotwette teil und hat die Chance, den Jackpot zu gewinnen. Der Jackpot beträgt immer mindestens EURO 100.000,-. Er erhöht sich jeweils um den Betrag, der nach Ablauf eines Deals bei der entsprechenden Wette gewonnen wäre, sofern kein Gewinner vorhanden ist. Die genaue Höhe des zu gewinnenden Jackpots wird jeweils tagesaktuell auf dealgigant.de angezeigt.
Gewinne
a.) Einzelwette
Hat ein Teilnehmer die exakte Anzahl an verkauften Gutscheinen für einen einzelnen Deal vorausgesagt, so erhält er einen Gewinn in Höhe von 0,05 € multipliziert mit der Anzahl an tatsächlich verkauften Gutscheinen des einzelnen Deals, mindestens die Summe von 300,- €. Bei mehreren Gewinnern wird der Gewinn unter diesen paritätisch aufgeteilt. Hat kein Teilnehmer die exakte Zahl an verkauften Gutscheinen vorausgesagt, so erhalten die drei Teilnehmer, deren Tipp am nächsten an der tatsächlichen Zahl liegt, jeweils einen Betrag von EURO 10,00 auf ihr virtuelles dealgigant-Konto gutgeschrieben. Das Guthaben kann zum Erwerb von Gutscheinen auf dealgigant.de eingesetzt werden, eine Auszahlung in bar ist ausgeschlossen.

b.) Jackpotwette
Es bestehen folgende Gewinnklassen:
Gewinnklasse 1: Hat ein Teilnehmer bei drei der sechs getippten Wetten jeweils die exakte Zahl an verkauften Gutscheinen vorausgesagt, so erhält er 10% der aktuellen Jackpotsumme als Gewinn ausgezahlt.
Gewinnklasse 2: Hat ein Teilnehmer bei vier der sechs getippten Wetten jeweils die exakte Zahl an verkauften Gutscheinen vorausgesagt, so erhält er 20% der aktuellen Jackpotsumme als Gewinn ausgezahlt.
Gewinnklasse 3: Hat ein Teilnehmer bei fünf der sechs getippten Wetten jeweils die exakte Zahl an verkauften Gutscheinen vorausgesagt, so erhält er 30% der aktuellen Jackpotsumme ausgezahlt.
Gewinnklasse 4: Hat ein Teilnehmer bei allen sechs getippten Wetten jeweils die exakte Zahl an verkauften Gutscheinen vorausgesagt, so erhält er 100% der aktuellen Jackpotsumme als Gewinn ausgezahlt.

Sind in der jeweiligen Gewinnklasse mehrere Gewinner vorhanden, so wird der Gewinn unter ihnen paritätisch aufgeteilt.
Sind in mehreren Gewinnklassen Gewinner vorhanden und der Jackpot ist nicht ausreichend, um allen Gewinnern entsprechend Ihrer Gewinnklasse den Gewinn auszuzahlen, so wird der Jackpot wie folgt aufgeteilt:
Klasse 1: 10% der aktuellen Jackpotsumme
Klasse 2: 20% der aktuellen Jackpotsumme
Klasse 3: 30% der aktuellen Jackpotsumme
Klasse 4: 40% der aktuellen Jackpotsumme
Sofern in der jeweiligen Gewinnstufe wiederum mehrere Gewinner vorhanden sind, so wird der dann
auf die einzelne Gewinnstufe entfallene Betrag unter ihnen paritätisch aufgeteilt.
Gewinnbenachrichtigung
Im Gewinnfall erhält der Teilnehmer eine Benachrichtigung über seinen Gewinn; diese kann per E-Mail und/oder schriftlich erfolgen.
Gewinnauszahlung / Gewinnaushändigung Geldgewinne werden überwiesen oder in bar ausgezahlt. Hierzu wird der Teilnehmer rechtzeitig ein geeignetes Konto bei einem deutschen Kreditinstitut benennen. Die Auszahlung erfolgt mit befreiender Wirkung für die Deutsche dealgigant GmbH & Co. KG. Die Gewinner sind für die Zahlung gegebenenfalls anfallender Steuern allein verantwortlich
Haftung
Die Deutsche dealgigant GmbH & Co. KG haftet nicht für falsche Informationen, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel stehen und durch Teilnehmer und/oder Dritte verbreitet oder hervorgerufen werden. Dieser Haftungsauschluss bezieht sich insbesondere auf Dateneingaben, die nicht den systembedingten Anforderungen entsprechen. Die Deutsche dealgigant GmbH & Co. KG haftet nicht bei Diebstahl, Zerstörungen, unberechtigten Veränderungen und/oder Manipulationen in den Systemen und/oder Speichermedien durch Teilnehmer oder Dritte. Ebenso haftet sie nicht bei Betriebsstörungen, Fällen höherer Gewalt oder sonstigen, auch (aber nicht nur) technischen Beeinträchtigungen außerhalb ihres Einflussbereiches. Eine Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit wird gegenüber dem Teilnehmer grundsätzlich ausgeschlossen.
Erlöschen von Ansprüchen, Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Ansprüche auf Auszahlung oder Aushändigung von Gewinnen verfallen, wenn der gewinnberechtigte Teilnehmer nicht innerhalb von vier Wochen, nachdem er durch die Gesellschaft zur Übermittlung seiner Bankverbindung (siehe Ziffer 11.5.) aufgefordert wurde, diese mitgeteilt hat.
Verfügungsrahmen
Dealgigant bietet seinen Kunden die Möglichkeit, einen zweckgebundenen Verfügungsrahmen von bis zu fünftausend Euro zum ausschließlichen Einkauf von Gutscheinen und/oder Produkten auf der Plattform dealgigant.de von einem Partnerunternehmen zu erhalten.
Nach entsprechender Registrierung erhält der Kunde eine E-Mail und ein Antragsformular, mit welchem er seinen individuellen Verfügungsrahmen beantragen kann. Dealgigant leitet den Antrag an das Partnerunternehmen weiter. Der Kunde erhält innerhalb weniger Tage eine Bestätigung über die Höhe seines Verfügungsrahmens, welcher bonitätsabhängig vom Partnerunternehmen festgelegt wird. Die Konditionen für die Gewährung des Verfügungsrahmens und dessen Abwicklung richten sich ausschließlich nach den Geschäftsbedingungen des Partnerunternehmens.
Nach positiver Rückmeldung des Partnerunternehmens richtet dealgigant dem Kunden in Höhe des gewährten Verfügungsrahmens ein fiktives Guthaben-Konto ein. Dieses Guthaben kann dann zum sofortigen Einkauf von Gutscheinen und/oder Produkten verwendet werden.
Flohmarkt
Leistungsbeschreibung
a. Dealgigant bietet seinen Kunden einen Marktplatz, auf dem sie Waren und Leistungen aller Art (Produkte) von Drittanbietern erwerben können (Flohmarkt). Dealgigant bietet selbst keine Artikel an und wird nicht selbst Vertragspartner. Die Verträge werden ausschließlich zwischen den Kunden und den jeweiligen Anbietern der Waren dieses Marktplatzes geschlossen.

b. Dealgigant bietet Anbietern die technische Möglichkeit, in dem von dealgigant zur Verfügung gestellten Rahmen den Flohmarkt zu nutzen, um eigene Produkte anzubieten. Die veröffentlichten Inhalte der Angebote werden durch dealgigant grundsätzlich nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft und stellen nicht die Meinung von dealgigant dar.

c. Dealgigant hat das Recht, Angebote und Inhalte von Mitgliedern technisch so zu bearbeiten und anzupassen, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen von Dritten dargestellt werden können. Sofern der Vertragsschluss über ein mobiles Endgerät oder die Softwareapplikation eines Dritten erfolgt, ist das Mitglied selbst dafür verantwortlich, den vollständigen Inhalt des Angebots vor einer Kaufentscheidung auf dem dealgigant-Flohmarkt einzusehen.

d. Dealgigant führt bei der Registrierung von Kunden oder Anbietern keine Identitätskontrollen durch. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass bei einer Registrierung unrichtige Kontaktdaten hinterlegt wurden. Jeder Kunde oder Anbieter hat sich daher selbst von der Identität seines Vertragspartners zu überzeugen.
Allgemeine Regeln für Angebote und Kaufabwicklung
a. Voraussetzung dafür, Produkte auf dem Flohmarkt anbieten zu können, ist eine Registrierung über das auf dealgigant.de zur Verfügung gestellte Kontaktformular. Erforderlich ist die richtige und vollständige Angabe der abgefragten Daten (Vor- und Zuname, aktuelle Anschrift (kein Postfach), gültige E-Mail-Adresse, ggf. die Firma und Angabe eines Vertretungsberechtigten. Die Registrierung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen gestattet. Eine Anmeldung von Minderjährigen ist nicht erlaubt. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich benannt werden muss.

b. Der Anbieter von Produkten teilt dealgigant dann mit, welches Produkt er anbieten möchte und übersendet entsprechende Informationen und ggf. Bilder hierzu. Dealgigant überprüft das Angebot und teilt dem Anbieter mit, ob sein Produkt auf dem Flohmarkt platziert wird oder nicht. Mit der Bestätigung von dealgigant, dass das Produkt auf dem Flohmarkt angeboten wird, kommt ein Vertrag zwischen dealgigant und dem Anbieter über die Nutzung des Flohmarks für das jeweils bestimmte Produkt zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht. Der Nutzungsvertrag ist unentgeltlich und endet ohne weiteres, sobald das Produkt des Anbieters verkauft wurde, spätestens mit Ablauf von sieben Tagen, nachdem das Produkt auf dem Flohmarkt eingestellt wurde.

c. Der Anbieter ist verpflichtet, sein Angebot mit Worten und ggf. Bildern richtig und vollständig zu beschreiben. Alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale und Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, sind wahrheitsgemäß anzugeben. Unternehmer, die Produkte an Verbraucher anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und über ein ggf. bestehendes Widerrufs- und/oder Rückgaberecht zu informieren.

d. Dealgigant wird, sofern vom Anbieter gewünscht, das Angebot redaktionell und grafisch bearbeiten. Wird das Angebot bearbeitet, so wird dieses erst im Flohmarkt angeboten, wenn der Anbieter eine entsprechende Freigabe erteilt hat. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit; Vollständigkeit und Richtigkeit der Angebote liegt in jedem Fall allein beim Anbieter.

e. Der Anbieter muss in der Lage sein, die angebotene Ware unverzüglich nach Vertragsschluss und frei von Rechten Dritter zu übereignen. Der jeweilige Preis ist als Endpreis inklusive der ggf. enthaltenen Umsatzsteuer anzugeben, Liefer- und Versandkosten sind gesondert auszuweisen.

f. Mit dem Einstellen eines Angebots gibt der Anbieter ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zwischen dem Anbieter und einem Kunden zustande, wenn ein Kunde die Schaltfläche „Kaufen“ betätigt und den Vorgang bestätigt. Der Kunde ist dann verpflichtet, den entsprechenden Kaufpreis bei dem jeweiligen Zahlungsdienstleister zu bezahlen. Dealgigant wird von dem Zahlungseingang unterrichtet und teilt dem Anbieter die zum Versand der Ware erforderlichen Adressdaten des Kunden mit. Der Anbieter versendet die Ware unverzüglich, spätestens binnen drei Werktagen, an den Kunden. Der Kunde informiert dealgigant über den ordnungsgemäßen Erhalt der Ware und gibt damit sein Einverständnis, den vollständigen Kaufpreis an den Verkäufer weiterzuleiten. Dealgigant infomiert den jeweiligen Zahlungsdienstleister entsprechend, welcher den Zahlbetrag in vollständiger Höhe unverzüglich an den Verkäufer anweist.

g. Sofern gewünscht, teilt dealgigant dem Anbieter und Kunden die wechselseitigen Kontaktdaten zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung mit. Die so bekannt gegebenen Kontaktdaten und E-Mail-Adressen dürfen für keine anderen Zwecke verwendet werden als für die zur Vertragsdurchführung notwendige Kommunikation. Es ist insbesondere verboten, die Daten weiter zu verkaufen oder für die Zusendung von Werbung zu benutzen, es sei denn, der Anbieter oder Kunde hat hierzu vorher ausdrücklich zugestimmt.
Allgemeine Regeln für Angebote und Kaufabwicklung
a. Der Anbieter von Produkten stellt dealgigant von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber dealgigant geltend machen wegen der Verletzung von Rechten, insbesondere von Urheber- und Markenrechten, aufgrund der im Flohmarkt eingestellten Angebote und Inhalte. Für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte hat der Anbieter dealgigant unverzüglich alle notwendigen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen, die zur zweckentsprechenden Prüfung und Rechtsverteidigung erforderlich sind, und dealgigant die zur notwendigen Rechtsverteidigung entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe zu erstatten.

b. Ansprüche gegen dealgigant, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, dealgigant oder den gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von dealgigant ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.

c. Die Haftungsfreizeichnung der vorangehenden Bestimmung gilt nicht, wenn der Schadensersatzanspruch aus der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht resultiert. Vertragswesentliche Pflichten sind insbesondere solche, durch deren Verletzung der Vertragszweck gefährdet wird. Sofern eine vertragswesentliche Pflicht leicht fahrlässig verletzt wurde, ist die Ersatzpflicht auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Unberührt bleibt die Haftung bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Verfügbarkeit und Funktionalität der Website www.dealgigant.de
Dealgigant behält sich vor, den Betrieb der Webseite www.dealgigant.de jederzeit einzustellen oder den Umfang und/oder die Funktionalitäten der Webseite jederzeit zu ändern, insbesondere einzuschränken, soweit die Bereithaltung und/oder der bisherige Umfang und/oder die bisherige Funktionalität nicht zur Abwicklung geschlossener Kaufverträge erforderlich ist/sind.
Dealgigant weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verfügbarkeit der Webseite www.dealgigant.de und die Nutzung der dort angebotenen Dienste durch Wartungsarbeiten und/ oder andere Störungen eingeschränkt und/oder zeitweise unterbrochen werden kann. Dabei besteht das Risiko des Datenverlustes. dealgigant übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit der Webseite www.dealgigant.de und der dort angebotenen Dienste, für das Ausbleiben von Störungen und das Ausbleiben von Datenverlusten.
Immatrialgüterrechte
Dealgigant behält sich sämtliche Immaterialgüterrechte an der Webseite unter www.dealgigant.de und den darauf bereitgestellten Diensten und veröffentlichten Inhalten vor. Jede Veränderung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte und/oder anderweitige Verwertung des geschützten Eigentums ohne vorherige schriftliche Zustimmung von dealgigant ist untersagt.
Änderungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen
Dealgigant behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern, insbesondere rechtlichen Anforderungen anzupassen oder Änderungen der Funktionalität zu berücksichtigen. Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung sind abrufbar unter
Besteht zwischen dealgigant und dem Kunden bereits ein Vertragsverhältnis, gelten nach Vertragsschluss geänderte Nutzungsbedingungen für das Vertragsverhältnis nur dann, wenn dealgigant dem Kunden die Änderung der Nutzungsbedingungen unter Hinweis auf die Rechtsfolgen eines unterbliebenen Widerspruchs gegen die Geltung der geänderten Nutzungsbedingungen mitgeteilt hat und der Kunde deren Geltung nicht binnen 6 Wochen in Textform gegenüber dealgigant widersprochen hat.
Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Salvatorische Klausel
Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung des Vertrages aus anderen Gründen als den §§ 305-310 BGB ganz oder teilweise unwirksam/nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt, soweit nicht die Vertragsdurchführung für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellt. Das Gleiche gilt, wenn sich nach Abschluss des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt. An die Stelle der unwirksamen/nichtigen oder nicht durchführbaren Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Thuja Ge (Gast)

16.11.2012, 10:10 Antworten #

Ist Dealgigant nicht ein Schneeballsystem, das mangels kritischer Masse zusammengebrochen ist? Dann sind die Verträge sowieso sittenwidrig und nichtig, mit der Folge, dass Dealgigant überhaupt keine Möglichkeit hat, an mein Geld zu kommen, selbst wenn ich alle Abbuchungen zurückrufe, egal ob die Gutscheine eingelöst worden sind oder nicht?

Außerdem stand in meinen Emails nie ein Gutschein-Code, also hat Dealgigant lt. AGB nie einen Kaufvertrag angenommen und es ist auch nie ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Komischer Verein. Habe zwar mit meinem einzelnen Konto keine 4000 Euro gespart, aber doch so viel, dass ich ganz locker alles zurückbuchen lassen kann. Glaube ja nicht, dass die sich melden und wenn doch bin ich immer noch ganz dicke im Plus.

    Estrella (Gast)

    16.11.2012, 10:41 Antworten #

    Also ich bin auch der Meinung, dass man das damit belegen kann, dass man die "Ware" nie erhalten hat und der Kaufvertrag damit nicht (vollständig) zustandegekommen ist… Es gibt in keiner Email einen Gutscheincode oder eine pdf-Datei zum Ausdrucken.

      Laura (Gast)

      16.11.2012, 10:49 #

      @Estrella wo hattest du den den die ganze Infos her von den Dealwetten ? Hat du davon ein Screnshot das wäre der Hammer. Danke das du erstmal so schnell helfen konntest.

      Estrella (Gast)

      16.11.2012, 10:52 #

      Ich hatte dir oben bereits geantwortet, unter deiner Antwort. Die AGB findest du in jeder Bestätigungsmail nach Dealkauf. Ganz nach unten scrollen. Hier gibt es natürlich auch die Rubrik "Dealwetten". Einen Screenshot von der Website habe ich leider nicht. Gerne, kein Problem, man hilft sich, wo man kann 😉

    shadowman (Gast)

    16.11.2012, 10:58 Antworten #

    Schneeballsystem ist doch albern ! Laut Wikipedia:" Schneeballsysteme sind Spezialfälle von Systemen, welche auf unendliches Wachstum unter endlichen Rahmenbedingungen angewiesen sind und daher grundsätzlich instabil." Die meisten Deals der letzten Zeit waren aber schon limitiert ! Wie Florian schon geschrieben hat, dann hätte es zum Abschluss einen Tankdeal ohne jedes Limit geben müssen ! Danach tschüss, damit könnte man von "Abzocke" reden !

Sssimone (Gast)

16.11.2012, 10:55 Antworten #

Also ich hab dann jetzt gestern auch per Einwurfeinschreiben widersprochen…..allerdings hab ich da jetzt nicht die Gutscheine alle einzeln aufgelistet mit Gutscheincode oder Vorgangsnummer oder was auch immer…sondern nur allgemein gefasst (Kaufverträge für die uneingelösten Gutscheine…). Ich hoffe das ist auch ok. Hatte das alles nicht so im Detail vorliegen mehr leider…..

Sssimone (Gast)

16.11.2012, 10:57 Antworten #

Ich finde es übrigens jetzt auch sehr ungewohnt normal einzukaufen….ok, immer hab ich mich eh nicht daran gehalten, aber ich hatte schon auch immer so im Kopf beim Durchsehen von Werbung wovon icih noch Gutscheine habe….das muss ich mir jetzt erstmal stark abgewöhnen…schnüff.

War wirklich eine schöne Zeit.

Schön wärs, wenn sowas nochmal wieder kommt. Allerdings würde ich in dem Fall Gutscheine denn auf jeden Fall immer sofort einlösen und mich darauf verlassen, dass es den versprochenen Zeitraum über funktioniert…

FAMY (Gast)

16.11.2012, 10:58 Antworten #

könnt ihr vielleicht den hier widerruf text aufschreiben (als muster)
waere dankbar

Thuja Ge (Gast)

16.11.2012, 11:14 Antworten #

Keine Gutscheincodes in der Email = kein Kaufvertrag.

Also kein Widerruf nötig, einfach alles Geld zurückbuchen. Wenn gooWin die Gutscheine auch ohne Kaufvertrag eingelöst hat, sind die selber Schuld und haben Pech gehabt.

Finde ich aber sehr merkwürdig, dass shadowman hier immer so einseitig für Dealgigant argumentiert.

Estrella (Gast)

16.11.2012, 11:18 Antworten #

Steht bei euren Konflikten bei paypal im Status auch, dass es durch paypal geprüft werden muss (Prüfung durch Paypal)? Die, die ich telefonisch aufgegeben hatte zeigen im Status "Antwort der anderen Partei ausstehend".

Sssimone (Gast)

16.11.2012, 11:24 Antworten #

Hi
kann denn nichtmasl jemand genau anzeigen, welche Schritte er bei Paypal gegangen ist, also was genau er ausgwählt hat, um die Konflikte zu eröffnen? Ich streh da immer noch wie ein Ochs vorm Scheunentor….:(

    Thuja Ge (Gast)

    16.11.2012, 11:41 Antworten #

    PayPal Bescheid geben, dass der Kaufvertrag vom Verkäufer (Dealgigant) nicht angenommen worden ist. Wie es genau geht, weiß ich nicht. Wir haben immer per Lastschrift gezahlt und die soweit möglich allesamt zurückgeholt. Jetzt versuchen wir uns noch an den ganz alten Lastschriften, da die Einzugsermächtigungen ungültig sein dürften, wenn kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

      Estrella (Gast)

      16.11.2012, 11:54 #

      Begründest du das mit den AGB, die ich oben gepostet habe oder wie kann man es erklären, dass kein Kaufvertrag vom Verkäufer angenommen wurde bzw. zustande gekommen ist?

      Bei Paypal nützt diese Aussage leider nicht viel, ich glaube Sssimone meinte, welche Schritte man "anklicken" muss, um bei Paypal die größtmöglichsten Chancen zu haben, das Geld zurückzubekommen. Hier bin ich mir auch unsicher…ich wäre für "keine Ware erhalten".

      Vielleicht kann das hier jemand beschreiben…

      Sssimone (Gast)

      16.11.2012, 11:56 #

      Ja genau, das meinte ich.

      Welche Schritte genau muss ich anklicken?

      Würde mich echt freuen, wenn mir da jemand von den leuten die bereits Konflikte eröffnet haben schnellstmöglich weiterhelfen könnten. Sonst vergeht ja mehr und mehr Zeit…

      Liebe Grüße

Estrella (Gast)

16.11.2012, 12:00 Antworten #

Du darfst bei Paypal nicht damit argumentieren, dass kein Gutscheincode in der Email war, denn das wäre immaterielles Gut und wird nicht vom Käuferschutz abgedeckt. Stattdessen wäre ich für "keine Ware erhalten", ich war mir aber auch sehr unsicher und habe zum "Test" einen Konflikt online geöffnet. Dabei habe ich noch einige andere offen, weiß aber nicht, welches die richtige Vorgehensweise ist. Schade, dass ich alles über Paypal bezahlt habe, Lastschrift wäre nun soviel einfacher…

    Thuja Ge (Gast)

    16.11.2012, 14:07 Antworten #

    Lastschrift hat leider den Nachteil, dass irgendwer jetzt eine Bankverbindung hat, von der er munter abbuchen kann, und man nun andauernd seine Kontoauszüge genauestens kontrollieren muß.

      Estrella (Gast)

      16.11.2012, 14:33 #

      Ja, das stimmt. Allerdings hat Goowin bei jedem meiner früheren Gutscheineinlösungen meine Bankverbindung übermittelt bekommen, also könnten sie damit auch arbeiten…Nur, dass ich eben bei einer Lastschrift ermächtige, abzubuchen. Wenn ich nur auffordere, mir Geld zu überweisen dürften sie eigentlich nichts abbuchen.

Thuja Ge (Gast)

16.11.2012, 14:05 Antworten #

Ich sehe gerade, dass es über Paypal schwieriger ist, das Geld zurückzuholen. Paypal ist ja wie eine Überweisung und nicht wie Lastschrift. Der Käufer veranlasst die Zahlung bzw. schickt das Geld freiwillig an Dealgigant. Deswegen kann man es nicht einfach rückgängig machen und muß wohl Käuferschutz wegen nicht erhaltener Ware beantragen.

Dabei werben die von Paypal immer mit ihrer Sicherheit und ihrem Käuferschutz, dabei ist das alles mehr oder weniger nur Kulanz.

    Estrella (Gast)

    16.11.2012, 14:37 Antworten #

    Paypal ist sogesehen auch eine Lastschrift. Durch ELV genehmige ich Paypal, von meinem Konto Geld abzubuchen, um meine Rechnung zu begleichen. Paypal holt sich per Lastschrift das Geld von meinem Bankkonto. Das es nun für Paypal-Bezahler schwieriger ist als bei normaler Lastschrift, das Geld wiederzubekommen hatte ich ja schon geschrieben…ich werde zukünftig nur noch materielle Dinge per Paypal bezahlen, deren Erhalt/Nichterhalt man auch wirklich nachweisen kann. Übrigens müsste sich Dealgigant jetzt an Paypal wenden, bin mir ziemlich sicher, dass das nicht passieren wird.

    Xalmen (Gast)

    18.11.2012, 21:07 Antworten #

    ist ja nix neues, paypal ist halt fürn arsch – haben das dadurch wenigstens mal paar mehr leute kapiert 🙂

shadowman (Gast)

17.11.2012, 14:58 Antworten #

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe
von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache
vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor
Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung
gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht
vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung
mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1
Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
"Das ist der gesetzlich vorgeschriebene Text einer Widerrufsbelehrung " !

Da wir nie einen Gutscheincode per Mail, wie in den AGB ausdrücklich beschrieben, erhalten haben, hat überhaupt noch keine Widerspruchsfrist begonnen.
Das gilt natürlich nur für nicht genutzte Gutscheine !!!!!!!!

Zitat: Verfügbarkeit und Funktionalität der Website http://www.dealgigant.de
Dealgigant behält sich vor, den Betrieb der Webseite http://www.dealgigant.de jederzeit einzustellen oder den Umfang und/oder die Funktionalitäten der Webseite jederzeit zu ändern, insbesondere einzuschränken, soweit die Bereithaltung und/oder der bisherige Umfang und/oder die bisherige Funktionalität nicht zur Abwicklung geschlossener Kaufverträge erforderlich ist/sind.

Da wir bisher die Bereitstellung der Gutscheine über das persönliche Konto auf der Seite Dealgigant.de geduldet und genutzt haben haftet Dealgigant für den Gegenwert, nicht alleine für die Kaufsumme, der Gutscheine, da die Funktionalität der Webseite für die ordnungsgemässe Abwicklung unverzichtbar ist !

    Estrella (Gast)

    17.11.2012, 15:07 Antworten #

    Und welche Konsequenzen kann man daraus ziehen? Die nicht eingelösten Gutscheine versuchen, zurückzubuchen. Oder alle? Oder einen erneuten Widerspruch mit den neuen Erkenntnissen absenden?

      shadowman (Gast)

      17.11.2012, 15:46 #

      Ich werde alle nicht eingelösten Gutscheine, soweit es geht, zurückbuchen ! Dann DG hinweisen, dass ich mein Widerrufsrecht durch Rückbuchung wahrgenommen habe ! Damit habe ich förmlich den gekauften Artikel, den ich ohnehin nicht erhalten habe, nicht angenommen !
      Alle Angaben ohne Gewähr, meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar !

    Estrella (Gast)

    17.11.2012, 15:53 Antworten #

    Schon klar,danke! Mich interessiert eben, wie die anderen Kunden jetzt vorgehen. Schließlich macht man sowas nicht alle Tage und möchte rechtlich später nichts anhängen haben.
    Ich habe bereits meinen Widerspruch an DG geschickt (allerdings, bevor diese neuen Erkenntnisse aus den AGB beleuchtet wurden) und eine Frist gesetzt. Sollten Sie bis zu diesem Datum nicht reagieren bzw. meine Kaufbeträge zurückerstatten, werde ich (zumindest versuchen), alles per Paypal zurückzuholen. Die Frist endet schon nächste Woche, aber da wird wohl nichts passieren. Ich glaube, da arbeitet schon keiner mehr bzw. der Briefkasten wird bestimmt überlaufen. Auch mein Vorgehen ist natürlich ohne Gewähr, wobei ich mich von einem Rechtsanwalt habe beraten lassen.

Hans Meier (Gast)

17.11.2012, 17:45 Antworten #

Ich habe,

1. bzgl. meiner bei goowin eingelösten Gutscheine bei goowin eíne Frist zur Begleichung gesetzt (immerhin hat goowin diese Gutscheine und die dazugehörigen Belege ohne Widerspruch angenommen),
2. bzgl. der noch nicht benutzten Gutscheine Dealgigant ein Rücknahme mit Erstattung der Kaufkosten mit Fristsetzung bei Dealgigant verlangt (immerhin sind die Gutscheine ja nicht mehr brauchbar).
Auch habe ich die bei goowin bereits eingelösten Gutscheine inkl. der Daten an Dealgigant zur Aufforderung der Begleichung geschickt (denn Dealgigant hat ja gesagt, dass die bei goowin eingelöst werden sollen, wenn die nicht zahlen, muss m.E. Dealgigant eine alternative anbieten oder die Einlösung selbst vornehmen).

Ich glaube es kommt in der Folge nicht so sehr darauf an, dass seitens der Kunden rechtlich alles richtig gemacht wird. Allerdings muss man goowin und Dealgigant sagen, was man sich vorstellt. Eine Forderung nach Erstattung nicht mehr brauchbarer Gutscheine ist ja z.B. nicht absurd. Jeder Richter (und darauf zielt es ja letztlich ewtl. ab) erkennt die Sachlage.

Sollte z.b. goowin nicht die eingelösten Gutscheine fristgrecht auszahlen, erwäge ich nach nochmaliger Mahung einen Mahnbeschied zu erlassen. Wenn da goowin nicht widerspricht, wird zwangsvollgestreckt. Außerdem ist evtl gegen ddealgigant Anzeige zu stellen wegen vorsätzlicher Täuschung, denn die haben z.B. immer noch mit Einlösung bei goowin auf ihrer Webseite gesprochen, als goowin bereits vom Netz genommemn war. In anderen worten: Es wird dann für die Akteure gleich krmininell.

Die Sache ist insgesamt schon erstaunlich und ist eigentlich nur so zu erklären, dass die Handlungskompetenzen offentsichtlich getreut waren. Übrigens erwarte ich nicht, dass noch was zu holen ist. Allerdings: Ich beschäftige mich seit ca. 2 jabhren mit den ganzen Gutschein-Geschuchten, habe viele Negativ-Beispiel erlebt, aber letztlich entstand in keinem der Fälle ein finanzieller Schaden. Könnte evtl. hier auch so sein.

Estrella (Gast)

19.11.2012, 12:15 Antworten #

Gibt es Neuigkeiten zum Thema Paypal? Wurden eure Fälle auch geschlossen? Ich verstehe nicht, warum einer meiner Fälle geschlossen wurde, obwohl ich alle gleichermaßen eröffnet hatte. Dadurch ist meine Hoffnung fast verloren, dass irgendeine Zahlung über Paypal zurückgeholt werden kann. Sehr benachteiligt, die Leute, die mit dem sicheren Paypal bezahlt haben…Lastschrift könnte man jetzt einfach so zurückholen.

Paypal hatte mir zudem geschrieben, dass wenn viele Kunden sich gegen einen Verkäufer "beschweren", d.h. Konflikte eröffnen, dass dann Paypal der Sache nachgeht. Ich habe nun Paypal darauf hingewiesen, dass Dealgigant seine Geschäftstätigkeit eingestellt hat und sich bestimmt viele Kunden gegen diesen Verkäufer anhand von Konflikten beschweren werden.

Estrella (Gast)

19.11.2012, 13:14 Antworten #

Diese Erklärung habe ich auf Nachfrage nach der Konfliktschließung erhalten:
Ich hatte sie bereits in einem anderen Forum gepostet und denke, dass das hier auch interessieren könnte:

"Am 10.10.2012 haben Sie eine Zahlung an Deal Gigant geschickt

– Am 15.11.2012 haben Sie innerhalb der 45-Tage-Frist erfolgreich einen Konflikt gemeldet

– Wir haben dann dem Verkäufer 10 Tagen Zeit zu geben auf diesen Konflikt zu reagieren

– Der Verkäufer hat sich am 16.11.2012 bei uns gemeldet und mitgeteilt, dass es sich bei ihrem Artikel um einen Gutschein handelt, der per pdf-Datei zugestellt wurde. Er stimmt einer Rückzahlung daher nicht zu.

– Da es sich bei dem Artikel um einen Gutschein handelt, welcher nicht vom Käuferschutz abgedeckt ist, musste der Fall leider heute gegen Sie geschlossen werden als ein Mitarbeiter den Fall überprüfen wollte. "

Was sagt man dazu? Stimmt es nun, dass Dealgigant sich gemeldet hat, d.h. alle Konflikte dieser Art haben keine Chance? Ich hätte nicht gedacht, dass sich eine Firma noch meldet, deren Geschäftstätigkeit eingestellt wurde. Nun haben alle meine geöffneten Konflikte bei Paypal nicht mehr den Status "Antwort der anderen Partei ausstehend, sondern "Prüfung durch Paypal" Was das heißt, kann ich mir ausrechen: Ich sehe mein Geld nie wieder. Dankeschön für nichts! Hätte ich den ganzen Schrott doch nur per Lastschrift bezahlt!

Und der Zusatz: "Dass wir Ihre Beschwerde nicht mehr im Rahmen unseres Käuferschutzes untersuchen bedeutet allerdings nicht, dass wir nicht eventuellen Betrugsvorwürfen nachgehen. Zusätzlich zählen auch die Beschwerden, die nicht mehr fristgerecht gemeldet wurden, in die Beschwerderate des Verkäufers. Wenn diese zu hoch ist, kann das Konsequenzen für seine Mitgliedschaft haben."

bedeutet ja auch nur, dass das Dealgigant´sche Paypal-Konto gelöscht wird, falls noch mehr Beschwerden kommen. Kann man da sonst nichts unternehmen??

    Hans Meier (Gast)

    19.11.2012, 13:32 Antworten #

    Wie wäre es denn sich mal direkt an Dealgigant zu wenden? Außerdem: Dealgigant hat mir nie pdf-Dateien mit Gutscheinen zugesandt, die musste ich immer "abholen".

      Estrella (Gast)

      19.11.2012, 14:15 #

      Genau das habe ich Paypal mitgeteilt. Ich habe nie eine Email mit Gutscheincode erhalten. Aus diesem Grund, weil es nicht gut nachzuvollziehen ist, wenn etwas immaterielles verschickt wird, ist das nicht vom Käuferschutz abgedeckt, heißt es.

      Allerdings kann sich Dealgigant jetzt ganz lässig an Paypal wenden und behaupten, ich hätte die Gutscheincodes erhalten. Ohne es beweisen zu müssen. Das ist natürlich einfach…dann wird der Fall geschlossen und fertig, Dealgigant hat mein Geld.
      Ich habe mich mit meinem Widerruf schriftlich per Einschreiben an Dealgigant gewandt. Keine Reaktion.
      Und Paypal antworten sie direkt einen Tag nach Konflikteröffnung, super! Was kann man da noch tun, ohne noch viel mehr Geld, Zeit und Nerven zu investieren?
      Also Mahnbescheid für 100Euro, das ist die Sache nicht wert, denn ich habe ausstehende Kaufsummen zu etwa diesem Betrag.Ich möchte kein Geld mehr riskieren.

      Die Aktion zeigt, dass Dealgigant ganz genau weiß, was sie tun. Für die Kunden unerreichbar und für Paypal fein raus und nach einem Tag antworten. Betrügerische Absichten würde ich das nennen. Schämt euch!

loxagon (Gast)

19.11.2012, 13:33 Antworten #

@Hans Meier

Aber die Kosten für den MB müsste man ja erstmal selbst tragen und das sollen um die 100 € sein…

merry (Gast)

19.11.2012, 14:45 Antworten #

Hi,

habe beim Durchgehen der Kontoauszüge drei Abbuchungen durch dealgigant gesehen, wo ich nichts gekauft habe (am 08.10. 9,98€ und am 09.10. 2x 9,98€).

Hat sonst jemand solche oder ähnliche Abbuchungen im Konto gefunden?

Hat jemand schon Ergebnisse der Lastschriften-Widersprüche?

    Hans Meier (Gast)

    19.11.2012, 15:07 Antworten #

    Wenn Gutscheine bei goowin bereits zur Erstattung eingereicht wurden, ist m.E. der Rechtsfall klar (selbiges gilt m.E. für von Dealgigant ausgegebene, noch nicht benutzte und gültige Gutscheine, die ja nicht mehr benutzt werden können): Es besteht eine vertragsgemäße Erstattungspflicht. Dann kann m.E. der Mahnbescheid direkt beim zuständigen Mahngericht eingereicht werden. Die Gebühren sind bis 300 EUR Streitwert 23,00 EUR. Ich gehe davon aus, dass goowin dagegen keinen Einspruch einlegen kann/wird (Voraussetzung: Die Kassenbelege sind eindeutig). Diese Kosten müssen dann von goowin übernommen werden (wenn da überhaupt noch etwas zu holen ist, das ist natürlich nach wie vor die Grundsatzfrage).
    Merke: Das ist keine Rechtsberatung, ich kann mich auch irren.
    Und: Ich denke, dass es dazu nicht kommen wird. Entweder die zahlen freiwillig, oder sehr wahrscheinlich ist nichts mehr zu holen.

test (Gast)

19.11.2012, 15:12 Antworten #

@ Estrella:
Meine "Konflikte" @ paypal wurden von Paypal-geschlossen. Grund "immaterielle Ware". Interessanterweisen habe ich davon in meinem Beschwerde-Text überhaupt nichts erwähnt.
Eine Reaktion seitens DealGigant sehe ich bei mir auch nicht, obwohl es am Freitag noch hieß "warten auf Reaktion vom Verkäufer".

Gutscheincodes habe ich im übrigen auch nie als "pdf" erhalten. Die standen immer nur online, auf der jetzt nicht mehr einsehbaren Homepage.

    Estrella (Gast)

    20.11.2012, 10:16 Antworten #

    Genau wie bei mir. Habe auch nicht erwähnt, dass es sich um immaterielle Dinge handelt, sondern versucht, es neutral als Ware zu beschreiben. Eine Antwort von dealgigant wurde mir nicht weitergeleitet bzw. gezeigt. Da ich nicht weiß, ob in sonstigen Konflikten die Antwort des Verkäufers auch dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, kann ich da nichts beahupten. Weiß das jemand? Hat der Paypal-Kunde das Recht, die Antwort des Verkäufers (DG) zu sehen?
    Ich kann nach wie vor nicht glauben, dass Dealgigant sich innerhalb von einem Tag gemeldet hat…

    Estrella (Gast)

    20.11.2012, 10:30 Antworten #

    Möchtest du dich vielleicht bei Paypal über nähere Gründe der Konfliktschließung informieren? ([email protected]) Mir hat man das ja ausführlich erklärt s.o. In meinem Fall hat sich Dealgigant angeblich gemeldet. Würde mich mal interessieren, ob das bei dir genauso war…Antwort bekommt man meist innerhlab weniger Stunden.

    Vielleicht geht denen ein Lichtlein auf, wenn sich jeder nach seinen Konflikten, Dealgigant betreffend erkundigt?! Ruhig mal nach der Original-Nachricht von Dealgigant fragen.

Hans Meier (Gast)

19.11.2012, 15:16 Antworten #

@Estrella:

Wenn man eine Firma mahnt (oder etwas anderes macht), dann gibt es schon ein paar Grundsätze zu beachten, z.b. Bedarf es ausreichender Fristen wie eine Woche oder 10 Tage. Auch ist evlt. zwimla zu mahnen. Das ist nicht gleichzusetzen mit dem Handling bei paypal. Auch ich habe bei paypal vor einigen Tagen Konflikte eröffnet, da gibt es z.B. noch keine Reaktion (das würde mich auch sehr wundern, denn die können sich ja nicht massenhaft rauswinden, das kostet m.E. genauso viel Geld wie die Gutscheine auszugleichen).

Bisher erkenne ich kein geordnetes Vorgehen seitens Delagigant/goowin, eher das Gegenteil.

    Estrella (Gast)

    20.11.2012, 10:24 Antworten #

    Selbstverständlich habe ich Dealgigant in meinem Widerruf eine Frist von 8 Tagen gesetzt, die heute endet. Ich hatte direkt nach der Nachricht von goowin der Einstellung ihrer Geschäftstätigkeit meinen Widerruf an Dealgigant geschickt.
    Bis heute habe ich keine Antwort, Reaktion erhalten und man hat mir auch kein Geld zurücküberwiesen. Ich möchte nun nicht noch ein zweites Einschreiben schicken, da ich davon ausgehe, dass auch danach seitens Dealgigant nichts passieren wird. Goowin habe ich nicht angeschrieben. In meinem Fall handelt es sich jedoch ausschließlich um bei Goowin bereits eingelöste, nicht ausgezahlte Gutscheine. Da ich hoffte, eher bei Dealgigant etwas erreichen zu können, hätte es mir genügt, wenn ich meine Kaufsummen der Gutscheine zurückbekommen hätte, auf den Gewinn seitens Goowin hätte ich verzichtet.
    Dass sich Dealgigant bereits nach einem Tag der Konflikteröffnung per Paypal gemeldet haben soll, finde ich merkwürdig.

shadowman (Gast)

19.11.2012, 15:47 Antworten #

Auf der Facebook-Seite wurde ganz offiziell ein "Relaunch" angekündigt ! Das hat viele User davon abgehalten ihre Gutscheine schnellstmöglich abzuarbeiten ! Es wurde zwar von Usern bei Facebook und auch auf der Pinwand dazu aufgerufen, von DG nicht zensiert, aber viele haben sich wohl vom "Relaunch"-Versprechen beruhigen lassen ! M.E. wurde mit dieser Ankündigung ein Irrtum erregt zum Nachteil der User, auch das erfasst der §263 StGB ! Meine Meinung: Umgehend Strafanzeige gegen die Geschäftsführung, nicht bei der örtlichen Polizei, sondern auf dem Justizportal NRW direkt bei der Kripo Dortmund ! Zivilrechtliche Forderungen sind davon unberührt, dauern aber sicher ohnehin Monat .

    Hans Meier (Gast)

    19.11.2012, 18:47 Antworten #

    Wenn sich nicht schnell etwas Positives bei dealgigant und goowin tut (sehe die Frist bis Freitag), sehe ich auch eine ziemliche kriminelle Energie am Werk. Die Anzeichen dazu verdichten sich. Neben dem Hinweis auf facebook kommt eine weiteres Täuschungsmoment dazu: Áuch nachdem die goowin-Seite nicht mehr funktionierte, hat dealgigant immer noch Gutscheine mit Einlösung auf goowin angepriesen und wahrscheinlich auch verkauft. Wenn es denn so gewollt war – das wäre wirklich dreist.

kanitom (Gast)

19.11.2012, 18:11 Antworten #

Schwuppdiwupp ist der shadowman umgeschwenkt. Wie schnell das ging, lol.

"- Der Verkäufer hat sich am 16.11.2012 bei uns gemeldet und mitgeteilt, dass es sich bei ihrem Artikel um einen Gutschein handelt, der per pdf-Datei zugestellt wurde. Er stimmt einer Rückzahlung daher nicht zu."

Wenn Dir Dealgigant den Gutschein nicht per pdf-Datei zugestellt hat, hätten ja Dealgigant oder Paypal falsche Angaben gemacht. Kannst dann Strafanzeige erstatten, weil Dir ja der Kaufpreis für den Gutschein aufgrund der falschen Angaben von Dealgigant nicht erstattet wurde.

merry (Gast)

19.11.2012, 19:22 Antworten #

bei denen, die der Lastschrift widersprochen haben, hat sich da schon was getan, ist Geld wieder auf eurem Konto angekommen oder gar wieder von dealgigant wieder zurückgefordert worden?

    Manuela (Gast)

    21.11.2012, 07:50 Antworten #

    Ich habe ca 20 Lastschriften zurück geholt und das Geld seit 4 Tagen brav auf meinem Konto!!

Manne (Gast)

20.11.2012, 01:55 Antworten #

Ich bin auch drauf reingefallen, benachrichtige mich deshalb über nachfolgende Kommentare per E-Mail.

Manne (Gast)

20.11.2012, 02:02 Antworten #

Mich interessiert insbesondere, was man machen kann, wenn die Zahlungen länger als 2 Monate (paypal geht ja da nicht mehr) zurück liegen?

Zackzack (Gast)

20.11.2012, 08:04 Antworten #

Hallo

Fakt ist, dass der Kaufvertrag abgeschlossen ist mit DG. Erworben wurde ein Gutschein, der zunächst einmal garantiert, dass man einen Artikel für XY % günstiger bekommt, indem man über goowin einlöst.
Fakt ist aber auch, dass hier die Rückzahlung durch Goowin nicht geliefert werden kann.

Fakt ist: man hat mit DG den Vertrag, NICHT mit goowin. WEnn DG also garantiert, dass im Kaufpreis eine Einlösung über Goowin erforderlich ist, dort aber keine Einlösung möglich, dann ist das seitens DG Nichterfüllung

Rückbuchung weg Nichterfüllung. Bis 8 Wochen nach Lastschrift möglich.

Ich habe, sehr geringe Beträge-abgebucht Anfang Okt.- zurückgebucht. DG bekommt weder ein Einschreiben für XY Euro die ich ja bezahlen müsste noch bliebe ein möglicher Mahnbescheid unwidersprochen. DG müsste im Falle eines Mahnbescheides beweisen, dass eine Einlösung möglich war. Das ist sie nicht, ich habe screenshots der goowin und der DG Seite.

    Hans Meier (Gast)

    20.11.2012, 09:51 Antworten #

    Und wie sehen Sie den Fall, wenn die Gutscheine inkl. Kaufbelege bereits bei goowin vorliegen, eine entsprechende Abrechungsnummer erteilt wurde und von gowwin nicht widersprochen wurde? Gibt es da auch ein Recht, einen Vertrag mit goowin?

Christine (Gast)

20.11.2012, 10:14 Antworten #

Meiner Meinung nach sollte man, und auch Frau, im Ladengeschäft kaufen und einen guten Rabatt mit dem Verkäufer aushandeln. Geht heutzutage sehr gut dank mob. Internet.
Da weiß man dann das der Rabatt auch wirklich greift und man auch was gespart hat.
Die ganze spekulation mit Gutscheinen, welche irgendwann eingelöst werden können, ist bestimmt der schlechtere Weg.

    Estrella (Gast)

    20.11.2012, 10:41 Antworten #

    Gut gemeint, diese Predigt. Aber hier tummeln sich Leute, die genau das nicht getan haben und sich jetzt gegenseitig beraten bzw. sich unterhalten, wie man denn vorgehen könnte, um den Schaden zu begrenzen. Ich glaube nicht, dass jemand jetzt diese Meinung hören bzw. lesen will.
    Außerdem: Bei keinem Händler im Laden- oder Onlinegeschäft bekomme ich die Ware statt 20€ für 10€, wie es bei Dealgigant lange Zeit der Fall war…davon haben wir alle hier eine Zeit lang profitiert.

Alex (Gast)

20.11.2012, 10:29 Antworten #

Also mich würde echt interessieren, ob die Lastschriften zurückgebucht werden konnten…

    Manuela (Gast)

    21.11.2012, 07:51 Antworten #

    Ich habe alles bis zu 6 Wochen zurück gebucht

Christine (Gast)

20.11.2012, 10:34 Antworten #

Unberechtigte Lastschriften können immer zurückgebucht werden, auch noch nach 6 Wochen.
Das Problem ist aber sicherlich das bei Vertragsabschluß eine Einwilligung zur Abbuchung per Lastschrift gegeben wurde. Somit ist sie nicht wirklich unberechtigt.

Alex (Gast)

20.11.2012, 10:36 Antworten #

Ich konkretisiere: Lastschriften können nicht zurückgebucht werden wenn es das Dealgigant-Konto nicht mehr gebe 🙂 Darauf wollte ich hinaus…

Christine (Gast)

20.11.2012, 10:41 Antworten #

Das ist klar, wo kein Konto ist kann nix gebucht werden.

miriam (Gast)

20.11.2012, 11:14 Antworten #

Hi, ich habe alles sofort über Paypal zurück bekommen. Hatte den Konflikt gemeldet und innerhalb von wenigen Minuten alles gutgeschrieben bekommen.

    Simone (Gast)

    20.11.2012, 12:17 Antworten #

    Wie genau bist Du denn bei Paypal vorgegangen? Also was genau hast Du Schritt für Schritt angeklickt und angegeben?

    Danke im Vorraus
    Simone

shadowman (Gast)

20.11.2012, 11:29 Antworten #

So steht/stand es in den Bestätigungsmails von DG:
"Sobald der Deal beendet ist, kannst Du Deine Gutscheine in Deinem Benutzerkonto unter "Meine Gutscheine" abrufen. Du kannst sie als PDF runterladen und direkt ausdrucken.
Falls Du Fragen zu Deinem Kauf hast, wende Dich an unseren Support unter Angabe dieser Referenznummer:…… "

"Highlights
Dieser Deal hat die BestPreisGarantie
Dieser Deal hat die Geld-zurück-Garantie

Da DG Kenntnis davon haben muss, dass der Cashbackanbieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt, müssen sie ohne Aufforderung alle nicht erstatteten Gutscheine zurückbuchen !

    Estrella (Gast)

    20.11.2012, 13:01 Antworten #

    Ja, das meine ich auch. Aber wie erreichen wir das und v.a. wie bringen wir das Paypal bei?

miriam (Gast)

20.11.2012, 12:58 Antworten #

Hallo Simone,

also zuerst hat man ja die Kontoübersicht, da muß man erst mal das Datum ändern, dass man alle relevanten Zahlungen sieht. Dann habe ich bei der entsprechenden Zahlung auf Details geklickt. Dann ganz nach unten scrollen, dort steht Konfliktlösungen und dann dies anklicken. Dann Käuferschutz anklicken und weiter. Dann habe ich angegeben, dass ich den Artikel nicht erhalten habe und Dienstleistung. Und noch dem vorgesehenen Feld erklärt, das der gekaufte Gutschein nicht mehr einlösbar ist und die Firma die ihn einlösen würde ihren Dienst eingestellt hat.

LG

miriam

    Estrella (Gast)

    20.11.2012, 13:05 Antworten #

    Das habe ich auch gemacht. Und es ist bis heute nichts passiert, bzw. ein Konflikt wurde bereits geschlossen, da Dealgigant sich angeblich gemeldet hat (s.o.). Das kann doch nicht sein, dass das nicht einheitlich geregelt wird von Paypal…

    Hieß es nicht irgendwo, dass Paypal den Fall prüft bzw. die Frist 10 Tage beträgt?

    Simone (Gast)

    20.11.2012, 13:09 Antworten #

    Hi Miriam
    super, vielen Dank! Endlich mal eine ausführliche Anleitung 🙂

    Das werde ich dann auch gleich mal so durchführen, für alle Zahlungen die noch möglich sind…..(ich fürchte es sind mittlereile nicht mehr viele die in die letzten 45 Tage fallen, das meiste ist schon älter 🙁 )

    Naja, falls irgendwann auch mal jemand eine Möglichkeit findet, auch ältere Zahlungen wieder zurückzufordern wär ich sofort dabei.

    Ansonsten muss ich es wohl einfach als Lehrgeld verbuchen, dass ich aufhören muss Dinge auf die letzte Minute vor mir herzuschieben 🙁

      Estrella (Gast)

      20.11.2012, 13:32 #

      Hallo Simone, würdest du uns dann bitte informieren, wie die Sache bei dir verläuft, d.h. ob das Geld kommt bzw. ob der Konflikt offen oder geschlossen wird und ob Dealgigant sich gemeldet hat bei Paypal?
      Ich werde nun meine letzten Konflikte benfalls nach dieser Anleitung öffnen und bin mal gespannt, was sich tut.

    Estrella (Gast)

    20.11.2012, 13:33 Antworten #

    Hallo Miriam. Danke auch von mir für die Beschreibung 😉

    Estrella (Gast)

    21.11.2012, 18:01 Antworten #

    Miriam, bist du über Paypal.de oder Paypal.com gegangen? Meine Konflikte wurden heute leider geschlossen (s.u.)

miriam (Gast)

20.11.2012, 15:50 Antworten #

Bitte, gern geschehen. 🙂

barbara (Gast)

20.11.2012, 16:36 Antworten #

ich habe am 14.11 alle abbuchungen bis zum 29.09.
bei der bank rückbuchen lassen. das geld wurde sofort auf meinem konto gutgeschrieben
und ist noch da. das heißt aber noch nicht das das dg konto noch existiert weil
der vorgang noch dauern kann.
bankauskunft war: wenn das geld tatsächlich vom dg-konto war
muss jetzt dg einspruch einlegen und das geld bei mir wieder einfordern.

geheim (Gast)

20.11.2012, 19:31 Antworten #

habe gestern rückbuchungen durchführen lassen, heute war alles der letzten 6 wochen auf mein konto !!!!!!! schade, dass es soweit kommen musste, ich war mit dg sehr zufrieden…

Simone (Gast)

21.11.2012, 00:25 Antworten #

Ich habe nun endlich angefangen die paar offenen Fälle (von denen evtl. auch etwas eingelöst wurde bereits, aber da ist mir jetzt offen gesagt egal, da dafür viele, viele ältere Gutscheine noch nicht eingelöst und nun verfallen sind) eröffnet.

Am Ende stand nun etwas wie, dass der Seller unable to respond is" und ich musst es sofort zu einem Claim eskalieren…..

Nun ja…habe ich gemacht. Bin mal gespannt was dabei nun herauskommt.

Mein zurückgebuchtes Geld von der Bank ist bei mir auch schon lange wieder drauf…das hat sehr gut funktioniert. Naja, solange bis evtl. doch noch jemand es wieder zurückfordert. Schauen wir mal

Dealer (Gast)

21.11.2012, 06:09 Antworten #

Also das Geld über PayPal zurück zu bekommen ist nicht möglich.
Es handelt sich hierbei um virtuelle Gutscheine und diese werden vom Käuferschutz nicht abgedeckt. Steht in deren AGBs und bin schon öfters damit konfrontiert.

Trotzdem allen viel Glück dabei, aber verbucht es einfach als Lehrgeld.

    Estrella (Gast)

    21.11.2012, 10:28 Antworten #

    Grundsätzlich ja. Allerdings hat mir Paypal bei Konflikteröffnung auf meine Nachfrage geschrieben, dass der Käuferschutz nur dann greifen müsste, falls der Verkäufer sich innerhalb von 10 Tagen meldet und angibt, dass er nicht mit der Rückbuchung einverstanden ist (in meinem Fall Dealgigant)Dann würde der Käuferschutz greifen und Paypal dem Käufer aus eigener Tasche das Geld zahlen. Bestimmt muss man da aber noch irgendwie beweisen, dass man die Ware nicht erhalten hat.

    Ob das im anderen Fall nun stimmt, dass sich der Verkäufer gemeldet hat, muss man Paypal wohl glauben, sehen kann man das als Käufer leider nicht.
    Sollte sich der Verkäufer innerhalb 10 Tagen nicht melden, würde Paypal das Geld zurückbuchen und den Konflikt zu Gunsten des Käufers schließen. Das hat dann aber mit dem Käuferschutz oder der Art der Ware nichts zu tun.
    So hat man mir das erklärt.

    Patrick (Gast)

    21.11.2012, 12:15 Antworten #

    Danke, ist hoch interessant. Ich neige langsam dazu, mich von Paypal zu trennen. Von eBay steht ja schon lange fest, denn die helfen einem auch nicht.

barbara (Gast)

21.11.2012, 12:22 Antworten #

nach genauerem nachrechen habe ich sogar ein plus von 43,- €
gemacht, da bei den rückbuchungen auch bereits bezahlte deals dabei waren.
also leute seid schnell und geht zur bank – vielleicht ist das nicht mehr
lange möglich.

    Hoerby (Gast)

    21.11.2012, 12:47 Antworten #

    Findest Du es gut so zu verfahren? Man könnte so ein Verhalten leicht als Betrug werten!

      Sandy (Gast)

      21.11.2012, 13:03 #

      Ich finde so ein Verhalten unmöglich. Und illegal ist es auch. Ich habe 103 € verloren, aber das wäre mir im Traum nicht eingefallen.

      Mein Geld wiederzubekommen ist unmöglich (Sofortüberweisung). Außerdem haben wir alle durch DG viel Geld gespart.

barbara (Gast)

21.11.2012, 13:50 Antworten #

meint ihr ich hab das absichtlich gemacht?
meine bank hat einfach alles bis zu einem gewissen datum zurückgebucht.
ich werde aber den teufel tun und die zuviel bezahlten 25,30 zurücküberweisen.

    Hoerby (Gast)

    21.11.2012, 14:20 Antworten #

    Darfst aber dann nicht klagen wenn es teurer für Dich wird….

    Patrick (Gast)

    21.11.2012, 14:24 Antworten #

    Man bekämpft Betrug nicht mit Betrug. Alle berechtigten Lastschriften sind OK. Aber Beträge, die dir gooWin bereits erstattet hat ist nicht OK. Diese unberechtigten rechtfertigen auch nicht die zweitlich verpassten. Wenn DealGigant sich kümmern würde, würde es sehr teuer werden.
    Ich empfehle allen anderen. Setzt DealGigant schriftlich (FAX) in Verzug und Vorschläge zur Regelung. Ich habe Ihnen 1 Woche gegeben und angekündigt, nicht eingelöste Beträge zurückzuziehen.
    Übrigens: Ein Firmenkonto kann nicht von heute auf Morgen gelöscht werden!

      Estrella (Gast)

      21.11.2012, 17:59 #

      Ich habe ihnen auch eine Woche gegeben, die war gestern abgeluafen und es ist nichts passiert. Auch ich habe angekündigt, nicht eingelöste Beträge zurückzuziehen. Allerdings hat man ja meine Paypal-Konflikte leider zu meinen Ungunsten geschlossen 🙁 Nun habe ich keine Idee mehr, wie ich noch zu meinem Geld kommen kann.

Estrella (Gast)

21.11.2012, 17:56 Antworten #

So, nun sind auch meine anderen drei Konflikte bei Paypal zu meinen Ungunsten geschlossen worden:

"Wir können diese Beschwerde leider nicht für Sie untersuchen, da wir
Beschwerden bei digitaler oder virtueller Ware sowie für Artikel, die gegen
unsere Nutzungsrichtlinie verstoßen, nicht bearbeiten.

Dennoch speichern wir natürlich diese Informationen. Sollten wir vermehrt
ähnliche Beschwerden über Ihren Verkäufer erhalten, leiten wir
entsprechende Schritte ein. Denn: Wir wollen Sie als Käufer schützen – auch
beim Kauf von immaterieller Ware."

Geht das eigentlich nur mir so? Wie läuft es bei Euch?

Sunny75 (Gast)

21.11.2012, 18:14 Antworten #

Gleiche Mitteilung bekommen, heute
MEHRMALS…

    Estrella (Gast)

    21.11.2012, 18:24 Antworten #

    Frustrierend, oder? 🙁

sunny75hh (Gast)

21.11.2012, 19:58 Antworten #

Komisch auch, dass ich nach 3 Konfliktlösungsversuchen nun nicht mehr die Möglichkeit habe, noch weitere anzugeben. Komisch, Payback…

🙁

    Estrella (Gast)

    22.11.2012, 20:37 Antworten #

    Ich konnte nun auch keine neuen Konflikte mehr eröffnen, die Dealgigant betreffen…

Sternchen55 (Gast)

21.11.2012, 23:08 Antworten #

Hallo zusammen! Ich verfolge dieses Diskussionsforum seit der Einstellung der Geschäftstätigkeit von goowin bzw. dealgigant und bin selbst einer der "Geschädigten", da bei mir noch ca. 200 Euro an Überweisungen ausstehen und Deals in Höhe von 100 Euro noch nicht eingelöst waren. Da ich die erworbenen Gutscheine immer mit paypal bezahlt habe, besteht wohl keine Möglichkeit das Geld zurück zu bekommen (paypal hat die von mir geöffneten Konflikte bereits wieder geschlossen, da es sich um immaterielle Dinge handelt).
Ich habe nun Kontakt zu der Polizei in Dortmund gesucht und heute von einem netten Polizeibeamten einen Rückruf bekommen. Er berichtete mir, dass die Polizei in Dortmund bisher noch keine Kenntnisse von den Vorkommnissen rund um die Firma dealgigant besitzt. Nachdem ich versucht habe, ihm die Sachlage so gut es geht zu schildern (ist gar nicht so einfach), empfahl er mir unabhängig von der Gesamtsituation (deutlicher Gewinnüberschuss über die gesamte Zeit), in jedem Fall Anzeige gegen dealgigant zu erstatten. Dies kann entweder online über das Justizportal NRW geschehen oder auf jeder x-beliebigen Polizeistation. Dabei sei es wichtig, den Polizeibeamten möglichst viele Belege (Mails, Screenshots, etc.) zu geben. Der Polizist schilderte mir, dass die Polizei häufig nichts gegen Internetbetrügereien unternehmen kann, da sehr viele der durch Internetbetrügereinen Geschädigten aufgrund von Bagatellbeträgen keine Anzeige erstatten. Dies sei für die Polizei ein großes Problem. Daher ermutigte er mich unabhängig von der Schadensgröße in jedem Fall den Weg zur Polizei zu suchen und Anzeige zu erstatten.
Ich möchte die Ermunterung an dieser Stelle an alle ebenso Geschädigten weitergeben, in der Hoffnung, dass die Polizei durch möglichst viele Anzeigen auf den Umfang und die Tragweite des Betruges durch die Firma dealgigant aufmerksam wird und entsprechende Maßnahmen einleitet, was unsere Chance erhöht von unserem vermeintlich verlorenen Geld noch etwas wiederzusehen.
Sollte jemand bereits ebenfalls Erfahrung mit der Polizei gemacht haben, so wäre ich eine kurze Rückmeldung dankbar.

    Estrella (Gast)

    22.11.2012, 10:32 Antworten #

    Danke für die ausführliche Schilderung. Da es mir, und sicher vielen anderen ziemlich exakt genauso geht, suche auch ich nach Möglichkeiten, wie ich nun weiter verfahren könnte, um zumindest meinen Anspruch zu bewahren, falls sich doch irgendwann nochmal was tut. Widerspruch hatte ich bereits schriftlich eingereicht, keine Reaktion. Von Paypal gibt es keine Hilfe zu erwarten…

    Ist so eine Anzeige und was dazugehört kostenfrei? Und falls es zu einem Verfahren kommt, muss ich mir dann einen Rechtsanwalt nehmen und könnte evtl. weitere Kosten tragen müssen? Das möchte ich nämlich vorher ausschließen, da mir schon jetzt die 2,60€ für das Einschreiben Leid tun. Wegen Dealgigant/Goowin möchte ich eigentlich keine Ausgaben mehr haben. Wie macht man denn das genau, online eine Anzeige zu erstatten und welchen Grund gibt man an (Betrug?)

Peterka Milada (Gast)

22.11.2012, 01:04 Antworten #

Hallo, könnte mir jemand helfen? Am 1.11. habe ich ein Deal für ein Schmuckset (Berliner Juwelier) erworben, über PP bezahlt. Wert des Gutscheins war über 149,90€.
Habe zwischenzeitlich alle Email`s verloren(durch Virus am Ltop), kann nichts unternehmen!.Ich bräuchte die Adresse oder den Namen des Juweliers…ich habe den Gutschein gleich nach Dealende eingelöst, es gab Rückmeldung- die Lieferung hätte sich verschoben- über eine Woche passiert nichts mehr , ich möchte gerne direkt beim Lieferant nachfragen vielen Dank

pragerbaby (Gast)

22.11.2012, 08:09 Antworten #

Also Leute über paypal gibst kein geld zurück nur die absage

E-Mail-Adresse des Verkäufers: [email protected]
Name des Verkäufers: Deutsche dealgigant GmbH & Co. KG

Wir können diese Beschwerde leider nicht für Sie untersuchen, da wir
Beschwerden bei digitaler oder virtueller Ware sowie für Artikel, die gegen
unsere Nutzungsrichtlinie verstoßen, nicht bearbeiten.

Dennoch speichern wir natürlich diese Informationen. Sollten wir vermehrt
ähnliche Beschwerden über Ihren Verkäufer erhalten, leiten wir
entsprechende Schritte ein. Denn: Wir wollen Sie als Käufer schützen – auch
beim Kauf von immaterieller Ware.

Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Bei weiteren Fragen erreichen
Sie uns über den Link "Kontakt" auf jeder PayPal-Seite.

Viele Grüße
Ihr Team von PayPal

    Estrella (Gast)

    22.11.2012, 10:35 Antworten #

    Genau das kommt mir bekannt vor. Dabei würden wir ja nur dann den Käuferschutz in Anspruch nehmen, falls sich der Verkäufer innerhalb der zehn Tage meldet und mit einer Rückbuchung nicht einverstanden wäre. Sollte sich der Verkäufer innerhalb der 10 Tage nicht melden, so kann Paypal das Geld vom Verkäufer zurückbuchen. Darauf hatte ich gehofft.

K.H. (Gast)

22.11.2012, 21:12 Antworten #

Wie bitte buche ich mein Geld zurück, wenn paypal bei digitaler oder virtueller Ware sowie für Artikel, die gegen
deren Nutzungsrichtlinie verstoßen, nicht bearbeitet??????????????????????????

    Estrella (Gast)

    23.11.2012, 09:46 Antworten #

    Genau auch mein Problem. Und bestimmt leider nicht nur miens in diesen Tagen. Anscheinend gar nicht. Da wiegt man sich in Sicherheit, indem man mit Paypal zahlt und dann wird der Konflikt ohne Bearbeitung geschlossen und Dealgigant hat gewonnen und mein Geld. Wenn ich wüsste, was, dann würde ich was unternehmen. Schließlich kann man bei jeder Bank mind. 6 Wochen Lastschriften ohne Angabe von Gründen zurückbuchen.

    Ich habe mich bereits bei Paypal beschwert, aber das wird im Einzelfall leider nichts bewirken.

    CC (Gast)

    23.11.2012, 13:08 Antworten #

    Man könnte fast auf die Idee kommen, PayPal gehört auch zum Imperium von Herrn Schulz

      Estrella (Gast)

      23.11.2012, 22:02 #

      Hab ich mir auch schon überlegt…

Regenfee (Gast)

22.11.2012, 21:33 Antworten #

Auch meine 4 Paypal-Konflikte sind gestern bzw. heute geschlossen worden… mit der gleichen Aussage, die Estrella, sunny75hh und andere bereits gepostet haben. Wieder was gelernt im Leben: nie Gutscheine mit Paypal zahlen… aber das "Lehrgeld" tut schon weh…

Noah [iOS] (Gast)

22.11.2012, 23:20 Antworten #

Ist immer wieder erschreckend, wie wenig informiert die Leute über PayPal sind, während sie es regelmäßig nutzen.

    Estrella (Gast)

    23.11.2012, 09:51 Antworten #

    Tja, ich auch, leider…

schnaxi (Gast)

23.11.2012, 17:25 Antworten #

selber schuld wer noc hwas offen hatte^^

4 wochen stellten die nur schrott ein und wer da was kaufte ist selber schuld, wir haben insgesamt 1500 euro gewinn gemacht innerhalb eines jahres und fertig, offen habe nwir seid 7 wochen schon nix mehr 🙂 schnell einlösen ist die devise kann man sich auch vorher denken 🙂 bin halt nen kluger

    Hoerby (Gast)

    23.11.2012, 18:10 Antworten #

    Eigenlob stinkt………….

    pragerbaby (Gast)

    23.11.2012, 19:18 Antworten #

    Vileicht hast du 1500 euro gespart aber gewonnen hast du sicherlich nichts .
    Schlaumeier

Tabsi (Gast)

23.11.2012, 21:00 Antworten #

Statt hier albern zu werden, sollten sich die Geschädigten lieber untereinander austauschen. So eine Kinderei bringt hier wenig…

    Estrella (Gast)

    23.11.2012, 22:04 Antworten #

    Danke.

Bluesoul (Gast)

24.11.2012, 08:10 Antworten #

Heute hat mir Paypal die 2 eingereichten Konflikte erstattet.

Wir haben unsere Untersuchung Ihres Falls abgeschlossen und eine
Entscheidung zu Ihren Gunsten getroffen.

Wir konnten xxx EUR zurückerlangen. Dieser Betrag wird Ihrem PayPal-Konto
gutgeschrieben. Es kann bis zu fünf Werktage dauern, bis der Betrag in
Ihrer Kontoübersicht ausgewiesen wird.

Wenn Ihnen der Verkäufer noch einen weiteren Betrag schuldet, werden wir
alle Anstrengungen unternehmen, um den Restbetrag vom Verkäufer
zurückzuerlangen.

Seien Sie darüber hinaus versichert, dass wir entsprechende Maßnahmen gegen
den Verkäufer ergreifen werden, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers für
die Rückzahlung des Ihnen geschuldeten Betrags nicht ausreichend gedeckt
ist; dazu zählt z.B. eine Beschränkung der Kontozugriffsrechte für den
Verkäufer.

Der Betrag war im Paypal-Account schon gutgeschrieben.

    Estrella (Gast)

    24.11.2012, 11:59 Antworten #

    Das ist ja mal ne positive Nachricht! Glückwunsch!

    Könntest du bitte beschreiben, wie du bei der Konflikteröffnung genau vorgegangen bist? Wann hast du diese Konflikte eröffnet? Ich denke, vielleicht liegt es nur an einem falschen Schritt in der Konflikteröffnung, dass so viele Leute Absagen bekommen. Oder an der Formulierung des freien Textes. Das wäre echt lieb, denn ich habe mich bisher nicht getraut, meine ausstehenden 5 Konfklikte noch zu eröffnen, wegen Bedenken, dass wieder ne Absage kommt.

Bluesoul (Gast)

24.11.2012, 13:12 Antworten #

Am 12.11. habe ich die Konflikte bei Paypal gemeldet mit "Artikel nicht erhalten"
Kommentar:Firma nicht erreichbar
Ein paar Minuten später habe ich Käuferschutz beantragt.
Hier der Verlauf:
Konfliktkommentare anzeigen
12.11.2012 18:33 MEZ – PayPal: Der Käufer hat einen Antrag auf Käuferschutz gestellt.
12.11.2012 18:33 MEZ – Käufer: Firma nicht erreichbar
12.11.2012 18:19 MEZ – Käufer: einlösen nicht möglich

Fallverlauf anzeigen
23. Nov 2012 – PayPal: E-Mail an Verkäufer gesendet
23. Nov 2012 – PayPal: E-Mail an Käufer gesendet
12. Nov 2012 – PayPal: E-Mail an Verkäufer gesendet
12. Nov 2012 – PayPal: E-Mail an Käufer gesendet
12. Nov 2012 – Käufer: Antrag auf Käuferschutz gestellt (resultierend aus Konflikt)
12. Nov 2012 – Käufer: Konflikt gemeldet
12. Nov 2012 – PayPal: E-Mail an Verkäufer gesendet
12. Nov 2012 – PayPal: E-Mail an Käufer gesendet
12. Nov 2012 – Käufer: Konflikt gemeldet
Vielleicht hilft es weiter.

    Estrella (Gast)

    24.11.2012, 14:18 Antworten #

    Ja, danke, das ist sehr interessant! Aber was hast du denn genau eingegeben, als du den Antrag gestellt hast? Ich denke, das würde vielen Usern helfen. Habe nun nochmal die Möglichkeiten kopiert:

    Erster Schritt:

    1.Der Artikel ist anders als vom Verkäufer beschrieben.
    2.Ich habe meinen Artikel nicht erhalten.

    Zweiter Schritt:

    1.Ich habe den erworbenen Artikel nicht erhalten.
    2.Ich habe den erworbenen Artikel erhalten, er entspricht jedoch eindeutig nicht der Beschreibung. Zum Beispiel:

    Der Artikel war beschädigt oder fehlerhaft.
    Das Paket war leer.
    Die Bestellung war unvollständig.

    Dritter Schritt:

    Kategorie auswählen: z.B. Waren aus dem Unterhaltungsbereich, sonstige materielle Güter, Dienstleistung, Virtuelle Waren- Zusendung auf elektronischem Weg, sonstige immaterielle Güter, Karten für Events

    Vierter Schritt:

    Nachricht an Verkäufer verfassen (freier Text)

    Fünfter Schritt:

    Grund auf Antrag für Käuferschutz:

    1.Ich hatte versucht, mit dem Verkäufer eine einvernehmliche Lösung zu finden, bevor ich diesen Antrag gestellt habe
    2.Der Verkäufer gint an, dass die Lieferung bereits hätte eintreffen müssen
    3.Ich hatte versucht, mit dem Verkäufer eine einvernehmliche Lösung zu finden, bevor ich diesen Konflikt gemeldet habe
    4.Ich bezweifele, dass eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann
    5. Anderer Grund (wie unten beschrieben)

    Vielleicht ist wirklich nur ein Faktor hier entscheidend, damit die Sache doch bearbeitet wird. Vielen Dank, Bluesoul!

Böhm (Gast)

24.11.2012, 14:18 Antworten #

Kennt sich jemand mit einer Kollektivanzeige aus ? Könnte man sowas überhaupt ins Rollen bringen ?
Anzeigen werde ich den Laden auf jeden Fall. Bin mir aber nicht sicher ob ein Mahnbescheid was bringt oder wieder nur rausgewarfenes Geld in diesem Fall ist.

    shadowman (Gast)

    24.11.2012, 14:39 Antworten #

    Mahnbescheid verursacht Kosten ! Kollektivanzeige ? Was ist das ? Wenn Anzeige dann Justizportal NRW > Kripo Dortmund !

      Estrella (Gast)

      24.11.2012, 15:13 #

      Ich wäre für eine Kollektiv-Beschwerde an Paypal…

    Hans Meier (Gast)

    24.11.2012, 22:14 Antworten #

    Was soll den eine Anzeige bringen außer Selbstbefriedigung?

Bluesoul (Gast)

24.11.2012, 18:45 Antworten #

@ Estrella
Hier nochmal mein detailliertes Vorgehen,lt Deiner vorgegebenen Reihenfolge

Erster Schritt:Ich habe meinen Artikel nicht erhalten.
Zweiter Schritt:Ich habe den erworbenen Artikel nicht erhalten.
Dritter Schritt: sonstige materielle Güter.
Vierter Schritt:Nachricht an Verkäufer verfassen (freier Text)
Einlösen nicht möglich.
Fünfter Schritt:5.Grund auf Antrag für Käuferschutz:
Anderer Grund (wie unten beschrieben)
Firma nicht erreichbar
Viel Erfolg

    Estrella (Gast)

    24.11.2012, 23:25 Antworten #

    Vielen lieben Dank 🙂

    So ähnlich hatte ich die ersten 4 Konflikte auch eröffnet, aber ich werd mich mal an die Anleitung halten.

Sunny75 (Gast)

25.11.2012, 00:12 Antworten #

Genauso habe ich das auch gemacht.
Bei dem einen klappt's wohl, bei dem anderen nicht.
Sehr eigenartig.

    Estrella (Gast)

    25.11.2012, 11:16 Antworten #

    @Sunny75: Gibt es bei dir was Neues oder nur Absagen?

Sunny75 (Gast)

25.11.2012, 15:23 Antworten #

Nein, bei mir gibt's nichts neues, 5 Absagen bisher bekommen, trotz gleichem Vorgehen.

Red Squirrel (Gast)

26.11.2012, 18:58 Antworten #

Bei Dealgigant wird anscheinend noch gearbeitet.
Ich bekam heute Nachmittag auf mehrere noch offene Paypal-Konflikte die folgende Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind eine reine Gutschein-Plattform und haben dem Käufer den erworbenen Gutschein nach dem Kauf als pdf-Datei zur Verfügung gestellt. Damit haben wir unsere vertraglichen Leistung erbracht. Die Einlösung des Gutscheines erfolgt stets bei anderen Unternehmen, die den Gutschein ausgegeben haben. Eine mögliche Rückgewähr des Kaufpreises ist somit rechtswidrig. Wir bitten um entsprechende Freigabe des Betrags.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche dealgigant GmbH & Co. KG

    hoerby (Gast)

    26.11.2012, 20:25 Antworten #

    Gutscheine wurden überhaupt nicht als .pdf versendet!!! Und die meisten Deals hatten den Vermerk " 'Dieser Deal hat die Geld-zurück-Garantie'" Also wenn ein Deal nicht eingelöst werden kann (aus welchen Gründen auch immer) besteht doch die Geld zurück Garantie durch Dealgigant, oder verstehe ich da etwas falsch?

    zickzack (Gast)

    26.11.2012, 22:13 Antworten #

    Red Squirrel

    Dieses Schreiben UNBEDINGT aufheben. DG behauptet, dass Firmen Gutscheine ausgegeben haben? Das ist de facto falsch. KEINE Firma für die ein Kunde / Käufer der Deals einen Gutschein gekauft hat, hat je einen Gutschein ausgegeben. Das fand IMMER über DG statt.

    Die Formulierung seitens DG wundert mich sehr, es hätte da bessere und vor allem welche gegeben, den Dealkunden zu verunsichern.

    Frag doch freundlich mal bei DG an:

    SEhr geehrte Damen und Herren,

    in Ihrem Schreiben weisen Sie aus, dass die Einlösung des Gutscheines über bei anderen Unternehmen, die den Gutschein ausgegeben haben erfolgt.

    Bitte benennen sie mir die erwähnten Unternehmen, die sowohl Gutscheine ausgegeben haben, als auch eine Einlösung möglich gemacht haben. Ich bitte um Ladefähige Anschriften. Vielen Dank im Voraus
    _________________________________
    Da bin ich echt gespannt, wie die sich rausdrehen wollen.
    Ausgabe gab es so ja gar nicht, sehr wohl aber als Vertragsinhalt die Einlösezusage AUSSCHLIESSLICH über goowin 😉

    Estrella (Gast)

    27.11.2012, 10:16 Antworten #

    Diese Email hat Dealgigant an alle offenen Konflikte gesendet, die an sie gerichtet sind. Folge ist, dass der Konflikt bei Paypal durch diese Rückmeldung von Dealgigant umgehend zu den Ungunsten des Käufers geschlossen wird. Der Käufer hat dann nicht mal mehr die Chance, mit Dealgigant oder Paypal zu kommunizieren.
    Ich hatte gestern ein langes Gespräch mit Paypal und man sagte mir, dass das generell die Vorgehensweise ist. Sobald sich der Verkäufer meldet, hat er auch das Geld zurück. Es wird ihm geglaubt.

    Diejenigen wenigen, die ihr Geld zurückbekommen haben, hatten schllichtweg Glück, dass Dealgigant "vergessen" hat, auf den offenen Konflikt in den 10 Tagen zu reagieren.
    Ich finde dieses Vorgehen für den geschädigten Käufer sehr negativ…

Marco (Gast)

26.11.2012, 19:17 Antworten #

Anscheindend hatt Dealgigant vergessen das der Einlösepartner auch aus dem eigenen Firmgeflecht statt

werd den Papalkonflikt der abgelehnt wurde neu eröffnen sind nur 5€ aber das vorgehn von Delgigant ist schon dreist ;(

    Profilbild Florian

    26.11.2012, 19:18 Antworten #

    vor allem gutscheine die nicht einlösbar sind…

    Estrella (Gast)

    27.11.2012, 10:23 Antworten #

    Laut Paypal sind bereits geschlossene Konflikte nicht mehr neu zu eröffnen, "der Zug ist abgefahren", sagte man mir wörtlich auf Nachfrage.

zickzack (Gast)

26.11.2012, 22:04 Antworten #

Die Frage, die oft auftaucht: was ist mit bereits bei goowin eingelösten, aber nicht ausgezahlten Erstattungen kann man wie folgt beantworten:

Der Vertrag wurde mit DG geschlossen, nicht mit goowin. Deshalb sind Ansprüche an DG zu stellen. Dazu schriftlich DG in Verzug setzen. Meint, eine Frist von 14 Tagen zur Auszahlung der zugesagten (per Vertrag), aber nicht gezahlten Beträge.

Selbst wenn goowin die übliche E Mail geschickt hatte, mit der Bestätigung der Einlösung und der Zusage der Zeitnahen Auszahlung, Vertragspartner ist und bleibt DG für den Käufer.

DG gab als Vertragsinhalt vor, bei goowin einzulösen. Die sind pleite. Nun muss DG dem Käufer binnen Frist die Möglichkeit einer Einlösemöglichkeit geben. Diese Einlösung wurde im Vertrag zugesichert!

Tut DG das nicht (und das ist wohl jedem klar) muss jeder seine Ansprüche an DG geltend machen. Ansonsten fliessen diese Forderungen nicht in den Insolvenzvorgang ein und sind verloren.

Sollte eine Insolvenz, aus verschiedenen Gründen, nicht möglich sein, so kann DG z.B. einen sogenannten Betriebsübergang veranlassen. Beispiel: Zickzack kauft sämtliche Rechte/ Gewinne und entgegen vieler Meinungen v. Firmeninhabern, eben AUCXH die Pflichten. Diese müssen nicht mal explizit im Kaufvertrag stehen. Wäre also Zickzack der neue Besitzer und fährt wieder Umsätze und Gewinne, wären Forderungen, die nicht ZEITNAH geltend gemacht wurden futsch

Eine Forderung bereits ausgezahlter Gutscheine geltend zu machen, ist Betrug. STGB §263. Selbst der Versuch ist strafbar. Strafen zwischen 6 Monaten (minderschwerer Fall) und 10 Jahren. Das ist es nicht wert oder!

    Estrella (Gast)

    27.11.2012, 10:21 Antworten #

    Und wie macht man seine Forderungen geltend? Dealgigant reagiert doch überhaupt nicht mehr auf Kundenanfragen, es wird anscheinend nur noch über Paypal abgewehrt, dass die Kunden ihr Geld zurückfordern. Auch ich habe ihnen eine Frist gesetzt, mit Widerspruch, per Einschreiben. Nichts ist passiert. Über Paypal komme ich nicht weiter, weil Dealgigant sich rückmeldet und meine Konflikte schließt, da ich den Gutschein "bekommen" hätte. Paypal selbst unternimmt anscheinend auch nichts gegen Dealgigant.

    Ein Vorschlag zur Vorgehensweise, an die sich jeder in ähnlicher Situation halten kann, wäre super! Allerdings möchte ich durch kostenpflichtige Sachen wie Mahnbescheid etc. nicht noch mehr Geld investieren bzw. verlieren…

DirkN (Gast)

27.11.2012, 14:28 Antworten #

Bisher ist ein Insolvenzantrag noch nicht gestellt worden.
Hab jedenfalls noch nichts entdecken können. Unter https://www.handelsregister.de/rp_web/documents-dk.do;jsessionid=D9E82E956E243081A35C11E94D50252D.tc05n03?hilite=N49N&id=49
kann man jedoch sehen, dass es am 11.10.2012 Veränderungen bei Dealgigant gab.
Einziger Nachteil, die Infos sind gebührenpflichtig!!!
Seit dieser Zeit hat sich ja auch bei dealgigant einiges geändert.

DirkN (Gast)

27.11.2012, 14:57 Antworten #

Hab auch noch aus dem Handelsregister eine Änderung zu gooWin gefunden.
https://www.handelsregister.de/rp_web/direct-download.do;jsessionid=B2169D412F585E14ABB108C892FFD128.tc03n04?id=4
gooWin hat einen neuen Geschäftsführer und eine neue Adresse!

rosing (Gast)

27.11.2012, 17:00 Antworten #

rosing (Gast)

27.11.2012, 17:07 Antworten #

rosing (Gast)

27.11.2012, 17:08 Antworten #

rosing (Gast)

27.11.2012, 17:08 Antworten #

Sind das diese beiden, die Geschäftsführer?

http://www.lottoteam....as-teamgeist-ist.html

Warum steht denn dann auf http://www.dealgigant.de eine völlig falsche Anschrift und sonstige falsche Angaben?

    hoerby (Gast)

    27.11.2012, 17:18 Antworten #

    Gibt wohl eine Neue Adresse so wie bei Goowin
    Deutsche dealgigant GmbH & Co.KG

    Westenheilweg 11
    44137 Dortmund
    Nordrhein-Westfalen
    Bundesrepublik Deutschland
    Telefonnummer: (0231) 22311546
    Telefaxnummer: (0231) 22311623

      Estrella (Gast)

      27.11.2012, 17:35 #

      Wahrscheinlich kommt dann in ein paar Wochen der angekündigte Relaunch Dealgigant 2.0 und alles geht von vorne los. Wenn ich sehe, dass geprellte Kunden anscheinend machtlos gegen diese Firma sind und auch Paypal einer einfachen Rückmeldung Glauben schenkt und das Geld brav wieder an Dealgigant freigibt, dann haben die doch nichts zu befürchten, oder?
      Neue Kunden wird es auch geben, die wieder fleißig Gutscheine kaufen…

      Hat mal jemand bei der "neuen" Telefonnummer angerufen? Ist das nicht die gleiche Nummer, die bei Paypal hinterlegt ist?

Zickzack (Gast)

27.11.2012, 20:08 Antworten #

Geltendmachen der Forderung.

Als Einschreiben eine Auflistung der ausstehenen nicht ausgezahlten Gutscheine mit Zahlungsfrist an DG

Hinweis, dass DG der Vertragspartner ist und zugesicherte Leistung aus dem Vertrag nicht erfüllt. Egal was die antworten, diese Fordrung wird einem (möglichen) Inso Verwalter in den Unterlagen übergeben.

    Estrella (Gast)

    27.11.2012, 20:26 Antworten #

    Ja, hab ich gemacht. Ich denke aber eher, das Einschreiben ist im Müll von Dealgigant gelandet.

    Und kann ich jetzt noch was machen, wenn die nicht reagiert haben?
    Wie ist das mit der Strafanzeige? Hat das jemand gemacht?

Sternchen55 (Gast)

27.11.2012, 21:30 Antworten #

Mein Freund und ich haben uns fest vorgenommen Strafanzeige auf dem Justizportal zu stellen. Am Wochenende werden wir uns da mal einfuchsen und die ganzen Belege etc. zusammensuchen. Nach unserem Kenntnissstand ist eine Anzeige kostenlos.

Sternchen55 (Gast)

27.11.2012, 21:36 Antworten #

Folgende Definition habe ich gerade auf dem Justizportal NRW gefunden: Strafanzeige: Darunter versteht man jede Mitteilung eines Sachverhaltes, der nach Meinung des Anzeigenden Anlass für eine Strafverfolgung bietet. Mit der Anzeige wird also lediglich angeregt zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Sie verpflichtet die Ermittlungsbehörden zur Prüfung. Eine Anzeige kann bei der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder beim Amtsgericht erstattet werden. Eine bestimmte Form der Anzeige ist nicht erforderlich. Wird sie lediglich mündlich erstattet, so muss sie beurkundet werden. Die Beurkundung erfolgt in der Regel durch schriftliche Aufzeichnung. Eine vertrauliche Anzeige ist genauso möglich wie eine auf bestimmte Personen oder Taten beschränkte Anzeige.

    Estrella (Gast)

    27.11.2012, 21:57 Antworten #

    Ok, danke, Sternchen55! 🙂 Vielleicht können wir uns ein bisschen absprechen, was wir da schreiben oder angeben. Weißt du schon, welche Nachweise/Belege man da braucht? Z.B. Alle nicht-eingelösten Gutscheine per pdf oder die Einlösebestätigungen von Goowin? Oder sogar die Kassenbelege von den gekauften Artikeln? Das müsste ja dann alles in elektronischer Form hochgeladen werden?

    Vielleicht kann sich mal jemand melden, der das bereits gemacht hat mit der Strafanzeige über das Justizportal?! Wäre nett! Schließlich ist jede Strafanzeige, die eingeht ein weiterer Beweis, dass die Sache verfolgt werden muss und im Interesse aller hier Beteiligten.

justine (Gast)

28.11.2012, 15:26 Antworten #

Vielleicht sollte man bei der Gelegenheit auch gleich die Mitarbeiter anzeigen, die immer noch in den Foren tätig sind.

    shadowman (Gast)

    28.11.2012, 16:20 Antworten #

    @justine
    Wie identifizierst Du solche Mitarbeiter in den Foren ?????
    Ich halte da eher einige FB-Seiten für bedenklich, das sieht eher nach DG aus !

shadowman (Gast)

28.11.2012, 16:17 Antworten #

Man sollte in diese Fall auf jeden Fall bei der StA Dortmund anzeigen, da dann der Ermittlungsauftrag, mit allen möglichen Straftatbeständen, an die Kripo geht.
Das sollte die Anzeige beinhalten:
1. Kurze Beschreibung des Sachverhalts, Screenshot der DG-Webseite,u.a. !
2. Auflistung aller nicht erstatteten Gutscheine, Kopien der Kaufbestätigungen !
3 Kopie der AGB !
4. Wer hat, eine Kopie des Anschreibens an DG auf Rückzahlung bzw. Erstattung !
Auf jeden Fall sollte man die Anzeige sofort auf Goo… erweitern ! Es sollte also heissen: Hiermit erstatte ich Anzeigen wegen……. gegen. die Fa………, hilfsweise gegen …. die Fa….. !
Unbedingt die zur vermutlichen Tatzeit bekannte Adresse benennen ! Alles so kurz wie möglich fassen, auch ein Staatsanwalt mag keine Romane lesen !!;)
Und ja, eine Anzeige ist kostenlos !!

    Estrella (Gast)

    28.11.2012, 21:18 Antworten #

    Dankeschön! 🙂 Ich werde mich am Wochenende auch mal durchkämpfen. Hast du einen direkten Link zur "Anzeigenaufgabe"?

    @justine:
    Wie kann man Mitarbeiter finden? Und können die Mitarbeiter überhaupt was dafür?!
    Da ich nicht bei FB bin, kann ich da niemanden suchen, ich erinnere mich auch nur noch dunkel an Namen der Servicehotline-Mitarbeiterinnen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die zu belangen sind. Schleierhaft dagagen ist mir, wie man ruhigen Gewissens bei einer Firma arbeiten kann, von der man weiß, dass sie dicht macht und alle Kunden prellt.

    Estrella (Gast)

    29.11.2012, 11:31 Antworten #

    Vielen Dank! 🙂 Wofür genau ist der zweite Link?

DirkN (Gast)

29.11.2012, 21:32 Antworten #

Ich werde die noch nicht von gooWin gezahlten Abrechnungen zu gooWin per Einschreiben mit Rückschein senden, denen eine 10 tägige Frist zur Bezahlung setzen.
Sollten die nicht zahlen, ist dies ein Betrug und kann zur Anzeige gebracht werden.
Die andere Möglichkeit ist die Sache mit dem Mahnverfahren, das wiederum erst einmal Geld kostet.

    Estrella (Gast)

    29.11.2012, 23:47 Antworten #

    D.h. du wirst dich ausschließlich an Goowin wenden, nicht an Dealgigant? Die Anzeige ist auch meine nächste Aufgabe…

Kai Schramm (Gast)

30.11.2012, 03:24 Antworten #

Ich melde mich dann auch mal zu Wort…habe noch 2 Cashbackdeals offen,zusammen 35,- Euro,die ich mir wohl an´s Bein streichen darf!
Auf die Seite komme ich ja nicht mehr,was ein toller Schachzug der DealGigant gmbH+Co Kg ist.
Ungefähr vor einem Monat endete die tägliche E-Mailpost,die 3 Mal am Tag neue Deals postete.
Da ging ich auf die Seite und da waren kaum noch Deals…was mich schon ein wenig komisch stimmte.
Was die Leutz hier teilweise posten,mit den armen DealGigant+GooWin und das Die nix verdient haben,so kann ich mal ansagen,daß die Deals alle umsonst von den Markenfirmen gestellt wurden,zwecks Werbung!!!!!!
Also ist Euer Mitleid wohl fehl am Platz…wenn ich jetzt meine offenen Deals mal 100.000 nehme,dann Prost Gewinn…dann sind Wir da alleine bei 3,5 Mio´s
Abschließende Frage…Ist Dortmunder Postadresse eine Briefkastenfirma oder wohin muß ich mich wenden,um an mein Geld zu kommen???

Mfg der Schorschi

    shadowman (Gast)

    30.11.2012, 10:26 Antworten #

    @ "schorsch !Was die Leutz hier teilweise posten,mit den armen DealGigant+GooWin und das Die nix verdient haben,so kann ich mal ansagen,daß die Deals alle umsonst von den Markenfirmen gestellt wurden,zwecks Werbung!!!!!!
    Von wem weisst Du das ??????
    ……wenn ich jetzt meine offenen Deals mal 100.000 nehme,dann Prost Gewinn…dann sind Wir da alleine bei 3,5 Mio´s
    Grins, bei 100.000 Betroffenen hätte die Zeitung mit den 4 Buchstaben schon längst eine Schlagzeile !!!

barbara (Gast)

30.11.2012, 10:21 Antworten #

also ich habe einen einschreibbrief mit rückschein an goowin geschickt und tatsächlich
den rückschein unterschrieben zurückbekommen – allerdings mit einer nicht leserlichen
unterschrift. also hält dort jemand noch die stellung.
wohnt vielleicht zufällig jemand in der nähe und könnte dort mal persönlich vorbeigehen?
stuttgart ist mir zu weit.

Achim (Gast)

04.12.2012, 12:12 Antworten #

Seit heute offiziell auf dealgigant.de:

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

hiermit infomieren wir Sie darüber, dass die Deutsche dealgigant GmbH & Co. KG die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat. Verfügungen, die das Vermögen der Gesellschaft belasten, sind der Geschäftsführung daher von Gesetzes wegen untersagt. Rückerstattungen von Kaufpreisen für noch nicht eingelöste Gutscheine können somit leider nicht erfolgen. Entsprechende Entscheidungen sind ausschließlich vom ggf. durch das Gericht bestellten bzw. zu bestellenden Insolvenzverwalter zu treffen. Im Übrigen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsführung

    Manne (Gast)

    04.12.2012, 14:13 Antworten #

    Hat jemand eine Idee, wie man jetzt weiter vorgehen sollte, damit man jetzt noch eine Chance hat, sein Geld doch noch zu erhalten?
    Bitte nur konstruktive Antworten, dass die Chance gering ist, weiß ich selbst!
    Danke im Voraus für die konstruktiven Antworten!

      Patrick (Gast)

      04.12.2012, 16:23 #

      Keine Chance, da man seine Forderung bei der Insolvenzmasse anmelden müsste. Jeder, der eine Zahlung offen hat, wäre somit ein Gläubiger und die Beträge eventuell zu klein. Ich denke auch, dass es keine Insolvenzmasse gibt, aus der man etwas erhalten könnte.
      ACHUNG: Keine Lastschriften mehr zurückbuchen.

      Estrella (Gast)

      04.12.2012, 18:07 #

      Würde mich auch interessieren.
      Macht es denn jetzt noch Sinn, Strafanzeige zu stellen?
      Sollte man seine Forderungen nochmals an Dealgigant richten, damit der Insolvenzverwalter dies auch schriftlich hat oder genügt der schriftliche Widerruf direkt nach Einstellung der Geschäftstätigkeit?
      Wie meldet man denn eine Forderung bei der Insolvenzmasse an?

      Patrick (Gast)

      05.12.2012, 11:52 #

      Hallo Estrella, ich weiß nicht, ob sich das bei den geringen Beträgen lohnt. Wie man das anmeldet, kann ich nicht sagen. Ich weiß dies nur, da es bei neckermann.de so steht oder stand. Da ist alles erklärt, wie man damit umgeht.

Tabsi (Gast)

04.12.2012, 17:17 Antworten #

Seit wann steht das denn auf der Seite. Die Insolvenz müsste doch auch noch woanders ersichtlich sein.

Markus (Gast)

04.12.2012, 23:19 Antworten #

Jetzt wird es wohl spannend für alle, die erfolgreich ihr Geld über Rückbelastungen oder Kreditkartenstornos zurückerhalten haben!

Infolge der Insolvenz werden in den folgenden Monaten sämtliche Buchungen der letzten Zeit genauestens überprüft, um den Grund der Insolvenz aufzudecken und beispielsweise bei Veruntreuuung oder Insolvenzverschleppung Strafanzeige gegen die Gesellschaften zu stellen. Bei dieser Gelegenheit wird der Insolvenzverwalter vermutlich auch versuchen, eine möglichst große Insolvenzmasse zu generieren und die Rückbelastungen ganz sicher entdecken.

Da nun in der Tat der Firma Dealgigant kein Lieferverzug nachzuweisen ist, sondern der Leistungspflicht lediglich aufgrund der Insolvenz nicht mehr nachgekommem werden kann, dürften sämtliche Rückbelastungen vom Insolvenzverwalter als ungerechtfertigt gesehen werden.

Alle, die ihr Geld erfolgreich rückbuchen lassen konnten, sollten sich daher schon mal auf eine Rückforderung des Insolvenzverwalters einstellen (vermutlich samt Rückbuchungsgebühren).

Das alles fühlt sich zwar ziemlich unfair an, entspricht aber leider dem Insolvenzrecht.

Es schaut wohl so aus, dass nur diejenigen fein raus sind, die einen Siebten Sinn hatten und noch vor der Einstellung der Geschäftstätigkeit von Dealgigant alle Erstattungen erhalten haben und in letzter Zeit keine Deals mehr gekauft haben.

    Zickzack (Gast)

    06.12.2012, 18:08 Antworten #

    Sag doch bitte mal welcher Passus im Insolvenzrecht diese Rückforderung begründet. Danke 🙂

Tabsi (Gast)

04.12.2012, 23:32 Antworten #

Dann soll er das tun, mein Anwalt wird in jedem Falle dann aktiv.

Estrella (Gast)

04.12.2012, 23:48 Antworten #

Schaut mal nach, was da jetzt auf www.dealgigant.de steht (Änderung vom 04.12.2012):

"Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

hiermit infomieren wir Sie darüber, dass die gooWin sutomer support GmbH die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat. Verfügungen, die das Vermögen der Gesellschaft belasten, sind der Geschäftsführung daher von Gesetzes wegen untersagt. Zahlungen auf Gutscheine können somit leider nicht erfolgen. Entsprechende Entscheidungen sind ausschließlich vom ggf. durch das Gericht bestellten bzw. zu bestellenden Insolvenzverwalter zu treffen. Im Übrigen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsführung"

MarcusMax (Gast)

05.12.2012, 01:00 Antworten #

So einen Quatsch habe ich selten gehört. Das Zurückbuchen von Lastschriften hat doch überhaupt nichts mit dem Insolvenzverfahren zu tun. Jeder darf das ganz nach Belieben machen. Sollen der Insolvenzverwalter oder Dealgigant erstmal einen Kaufvertrag nachweisen, wenn sie Lust dazu haben und Geld sehen wollen.

Einer der neuen Dealgigant- und goowin- Geschäftsführer war/ist übrigens ein Angestellter von lottoteam.

Bei einem Zeitarbeitsunternehmen werden in 44137 Dortmund gerade Social Media Mitarbeiter gesucht:

– Mitarbeiter Social Media (m/w)
Aufgabenschwerpunkt 1:
Sichtung und Bearbeitung von Kundenanliegen oder Interessentenanfragen, die über verschiedene soziale Netzwerke direkt oder indirekt an unseren Kunden gerichtet werden. Herzu gehört auch ein proaktives Einschalten in Dialoge in Foren oder Blogs etc. um im Sinne des Unternehmens "aufzuklären".

Dann schlagen hier und bei Facebook ja wohl bald wieder die Social Media Mitarbeiter auf, die sich "proaktiv einschalten", um im Sinne des Unternehmens auzuklären.

Frage mich, ob die dann wohl alle neue Namen bekommen oder die alten wiederbeleben?

    Zickzack (Gast)

    06.12.2012, 18:06 Antworten #

    Und ob das zurückbuchen mit einem eröffneten Insolvenzverfahren zu tun hat.

    Eine Bank hat in ihren Unterlagen die Konten, von denen keine Vorgänge gebucht werden können als sogen. Gesperrte Konten.

    Ich schrieb es weiter oben bereits: VOR dem Inso Verfahren, danach geht alles nur noch über den Insolvenzverwalter- der noch gar nicht feststehen KANN, weil das Verfahren erst beantragt wurde. Mit Antragstellung werden SÄMTLICHE Geschäftsvorgänge blockiert.

    Rückbuchungen sind nun icht mehr möglich. Forderungen schriftlich, belegbar, an den Inso Verwalter so er feststehen wird.

Babs (Gast)

05.12.2012, 01:55 Antworten #

Ich habe so das persönliche Gefühl, das ziemlich viel eine Farce ist und die Leute in den Foren bei Facebook und auch hier verunsichert werden sollen durch eine Kommentare von "Usern "die vielleicht von denen kommen . Gutscheine per PDF habe ich jedenfalls keine bekommen, goowin schaltete die Seite ab, und die Gutscheine waren wertlos. Des weiteren schaltete Dealgigant noch die Seite ab und die Leute hatten keinen Einblick mehr auf ihre Gutscheine. Trotzdem haben sie noch bis zuletzt Gutscheine verkauft, also was ist daran seriös. Die Leute die noch etwas gekauft haben, stehen auch im Regen. Ich denke auch das der eine vom anderen gewusst hat. Unmöglich finde ich so etwas.

Sternchen55 (Gast)

06.12.2012, 19:41 Antworten #

Ruft mal die Seite von Dealgigant auf und wartet 10 Sekunden… Man wird auf eine andere Seite weitergeleitet. Unglaublich!

    hoerby (Gast)

    06.12.2012, 19:50 Antworten #

    Man kann es nicht glauben, aber auf der anderen Seite ist der Geschäftsführer auch nicht mehr Herr Schulz…..

      Estrella (Gast)

      07.12.2012, 12:50 #

      LottoX, das wusste man ja schon, dass das auch dazugehört. Wurde ja auch auf DG schon fleißig mit Gutscheinen geworben. Aber wieso sich dies nun hinter der DG-Seite versteckt??

      hoerby (Gast)

      07.12.2012, 13:01 #

      Nicht versteckt, die machen Werbung!!!

      Estrella (Gast)

      07.12.2012, 13:35 #

      Klar, das sehe ich genauso. Aber ist es nicht wieder dreist, mit ner Firma, die angeblich pleite ist Werbung für ne andere (eigene) Firma zu machen, indem man den Link hinter der Insolvenzbekanntmachung versteckt?

      shadowman (Gast)

      07.12.2012, 13:38 #

      Dieser Geschäftsführer ist doch mit einer besonderen kriminellen Energie ausgestattet ! Er macht Werbung für eine Aktion von ihm, indem noch Ermittlungen gegen ihn bestehen ! Das muss man sich vorstellen ! Der ist nicht zu bremsen und er hat sich offensichtlich genügend Geld erschlichen um eine Armee von Anwälten zu bezahlen ! Alle Fernsehmagazine kneifen, das sollte uns zu denken geben !

      Estrella (Gast)

      07.12.2012, 14:19 #

      Echt? Wurden schon Fernsehmagazine auf diese Machenschaften angesetzt bzw. hat man den Fall DG oder GW schon gemeldet?

Zickzack (Gast)

07.12.2012, 17:56 Antworten #

Wer hier (oder anderswo) behauptet, dass der Geschäftsführer von DG "kriminelle Energie" hätte, kann sich sehr schnell eine Strafanzeige wegen übler Nachrede einfangen.

Ob eine Insolvenzverschleppung vorliegt (was kriminell wäre) steht nicht fest (und ich pers. bezweifle das auch) und wenn jemand 45 Firmen hat, dann kann er Werbung so machen wie sie den Gesetzen etsprechen. Egal ob er Insolvenz angemeldet hat (hier ist bisher nur der Antrag auf Eröffnung des Inso Verfahrens gestellt) oder staffällig war.

Die TV Berichte handelten von Groupon und Daily Deal. Nicht das System von Dealgigant.

    shadowman (Gast)

    07.12.2012, 19:04 Antworten #

    @ Zickzack, jetzt hast Du dich aber geoutet !

      hoerby (Gast)

      07.12.2012, 19:30 #

      Glaube nicht das er sich geoutet hat nur weil er sachlich bleibt…

DirkN (Gast)

07.12.2012, 21:23 Antworten #

Im übrigen ist ja nicht mehr Herr Eckhard Schulz Geschäftsführer von gooWin, sondern seit dem 20.11.2012 Oliver Griebsch und Christian Schlüter. Beim LottoTeam, Sitz in Dortmund, ist es Dirk Schulz.

DiddleP (Gast)

07.12.2012, 22:25 Antworten #

Über den Oliver Griebsch steht hier ja, daß er Mitarbeiter von LottoTeam ist

http://www.lottoteam.de/blog/allgemein/lottoteam-mitarbeiter-zeigten-was-teamgeist-ist.html

Bei uns lassen sich bis jetzt alle Lastschriften zurückholen, sogar die von den bereits eingelösten Gutscheinen, und ich glaube nicht, daß Dealgigant insolvent ist oder ein Insolvenzverfahren beantragt hat. Dazu ist die 10 sekündige Meldung auf der Homepage viel zu nebulös, keine Daten, keine Anschrift, keine Unterschrift, keine Namen, keine Geschäftsführer…

Auf Facebook hatte ja auch ein Dietholf herausgefunden, daß erst kürzlich mehrere Millionen bei Dealgigant eingezahlt wurden. Deshalb ist er auch davon überzeugt, bald ein neues Dealgigant 2.0 kommt.

Bei Paypal hatten wir übrigens angegeben, daß ein Fremder auf unser Paypal-Konto zugegriffen und die Buchungen an Dealgigant veranlasst hat.

hoerby (Gast)

11.12.2012, 20:38 Antworten #

Neuste Info der Sete:

Entschuldigung, leider mussten wir diesen Service offline stellen.

Lieber dealgigant-Kunde, leider müssen wir Dich darüber informieren, dass die Deutsche dealgigant GmbH & Co. KG die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat.

Du kannst Dir sicher sein, dass wir darüber genauso traurig sind wie Du. An dieser Stelle möchten wir uns für Deine Treue und Dein Vertrauen bedanken. Gemeinsam hatten wir eine gute und erfolgreiche Zeit, leider sind diese Dinge nicht immer von Dauer. Du kannst Dir sicher sein, dass wir hart gekämpft und ganz sicher nicht freiwillig aufgehört haben. Unsere Wege trennen sich an dieser Stelle. Auch die der Mitarbeiter. Wer uns aber kennengelernt hat, weiß, dass wir ein kreatives und mutiges Team sind. Deshalb sind wir uns sicher: Wir sehen uns wieder! Irgendwo in der großen Welt des Internets warten neue Abenteuer auf uns!

Wir halten Dich auf dem Laufenden.

Alles Liebe

    Estrella (Gast)

    12.12.2012, 22:46 Antworten #

    Und "Sonnige Grüße" steht bei mir noch dabei. Frechheit!

    shadowman (Gast)

    17.12.2012, 10:20 Antworten #

    Die werden wohl alle hier tätig sein: http://www.goldaktie.com/ 🙂

Marco (Gast)

15.12.2012, 10:48 Antworten #

hatt jemand der Lastschrift zurückgebucht hatt irgendwelche Post von Inkassofirmen oder Anwälten bekommen ?

Asateru (Gast)

17.12.2012, 11:03 Antworten #

Hallo,

habe alles zurück gebucht bekommen. Insgesamt über 170 Euro. Die Postbank würde sogar alles, was nicht älter als 13 Monate ist zurück buchen. Dafür hatte ich aber Einlösungen erhalten. Bin ehrlich und will nur was mir auch zusteht.

ACHTUNG: Die Banken kennen die Frist von 13 Monaten nicht! Googelt danach und druckt denen einen Berg an Dokumenten aus, wo das nachlesbar ist!

6 Wochen-Frist; damit wollte man mich abspeisen. Es macht Arbeit und ganz offensichtlich ist es bei den Banken nicht bekannt. Zum Leidwesen der Kunden! Darauf bestehen und notfalls mit dem Chef sprechen und wenn man in der Filiale nicht weiter kommt, damit drohen sich an die Zentrale zu wenden! Auf einmal ging es:

Die Formulare für die Rückforderungen musste ich selber ausfüllen. Die wurden dann an die Zentrale geschickt und voilla: Nach knapp 1 Woche war das Geld nun auf dem Konto

LG,
Asateru

    Simone (Gast)

    17.12.2012, 14:56 Antworten #

    Hm, das mit den 13 Monaten wusste ich auch nicht. Interessant zu wissen, so ganz allgemein.

    Für Dealgigant im Speziellen sind 13 Monate ja sowieso überflüssig. Da die Gutscheine ja sowieso immer nur 3 Monate gültig waren, würde alles was älter ist ja sowieso flach fallen. Entweder schon eingelöst oder längst verfallen….

    Aber für einige Gutscheine könnte es natürlich jetzt schon noch nützlich sein. Ich werde mich da jedenfalls auch nochmal schlau machen und schauen welche Beträge seit August noch zu verfallenen Gutscheinen gehörten….

    Danke für den Hinweis

    Hildegunst v. Mythenmetz (Gast)

    22.12.2012, 11:34 Antworten #

    kannst du das genauer erläutern Asateru? Bei mir sind auch noch sehr viele alte LS offen..

Sandy (Gast)

17.12.2012, 11:10 Antworten #

Toll für alle, die Lastschriftverfahren hatten. Leider habe ich immer mit Sofortüberweisung bezahlt. Und 103 € verloren (und unter "Lehrgeld" verbucht).

Bob (Gast)

23.12.2012, 12:21 Antworten #

Naja, der Trick mit der Ware zurückgeben hat auch mindestens 10 mal geklappt (10×10€). Und Lebensmittelhändler waren die gescheiten auch alle. Deswegen sind die paar hundert €uros Verlust auch egal.
Ich warte jetzt auf die Insolvenz von hier-gibts-was-geschenkt.de.
Da würde es eher weh tun, da die Gutschriften ewig dauern.

    Patrick (Gast)

    23.12.2012, 20:02 Antworten #

    Sau dämlicher Beitrag. Man versteht nur die Hälfte von dem, was du sagen willst. Außerdem gehört die von dir genannte Website überhaupt nicht hier her und hat nicht einmal an nähernd etwas mit Dealgigant zu tun.

Kommentar verfassen

Bild zum Kommentar hinzufügen (JPG, PNG)

Mit Absenden des Formulars akzeptiere ich die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen.