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*INFO* BEV Energie ist insolvent

von: Gast

Als kurze Info für euch, BEV Energie hat heute einen Insolvenzanrtrag gestellt.

Nun heißt es von euer Stelle her handeln, soweit noch Ansprüche gegenüber der BEV Energie bestehen.

Letztes Jahr haben ja mit Sicherheit einige von euch aufgrund der hohen Boni Versprechen dort einen Vertag abgeschlossen, ich hoffe, diese habt ihr nun bereits erhalten.

Eine Gerichtssprecherin: „Zur Sicherung des Vermögens der Firma vor nachteiligen Veränderungen wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.“

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Axel W. Bierbach aus München bestellt.

Ein Schock für bis zu 500 000 BEV-Kunden, die noch auf die Auszahlung von Guthaben oder Boni warten. Die Gerichtsprecherin: „Der vorläufige Insolvenzverwalter muss beispielsweise zustimmen, wenn das Unternehmen Geld auszahlt.“

Faktisch heißt das laut Experten: Ob die Kunden überhaupt jemals Geld sehen, ist sehr fraglich.

Der Discounter, der viele Neu-Abschlüsse über die Vergleichsportale Check24 und Verivox gewann, schockte seine bis zu 500 000 Kunden zuletzt mit drastischen Preiserhöhungen, Vertrags-Tricks und verzögerter Auszahlung von Boni und Guthaben.

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Kommentare

Profilbild Tayfun

30.01.2019, 17:51 Antworten #

Da hab ich ja Glück das ich BEV für dieses Jahr nicht genommen habe!

Profilbild dasSams

30.01.2019, 17:56 Antworten #

interessante Information, danke.

Profilbild wusel

30.01.2019, 18:02 Antworten #

Bin leider einer von den verarschten. Warte noch auf rund 300€ Rückerstattung. Kann ich wohl vergessen.

    Profilbild Denis

    30.01.2019, 18:07 Antworten #

    @wusel:
    mies 🙁

    Profilbild SunSurfer

    30.01.2019, 19:24 Antworten # hilfreich

    @ ALL:

    Meldet eurem Netzbetreiber! eure Zählerstände und packt ordentlich Verbrauch drauf – es ist immer besser, wenn die Geld von euch bekommen und nicht ihr von denen 😉

    Dann solltet ihr unbedingt euer Sepa-Mandat widerrufen, so müsst ihr die Forderungen überweisen und erhaltet einen besseren Überblick. Hartgesottene buchen sich die letzten 2 Abbuchungen zurück und nehmen Rücklastschriftgebühren in Kauf 😉

    Ein Muster zum Widerruf erhaltet ihr hier: https://www.bayernlb.de/internet/media/de/ir/downloads_1/zahlungsverkehr/sonstiges_4/WiderrufSEPALA.pdf

    Schaut euch sofort nach einem neuen Anbieter um. Klärt mit ihm, ob eine rückwirkende Anmeldung möglich ist 😉 – Keine Angst, ihr erhaltet weiterhin Strom und Gas – eben nur von dem "teurem" Grundversorger. Einzige Außnahme – sogenannte SLM Kunden – wer das ist, weiß aber Bescheid.

    Good Luck an euch.

      Profilbild Gast

      02.02.2019, 12:14 #

      @Energiemacher: Ich steige nicht ganz so dahinter… Was bringt es einem denn die Lastschrift zurück buchen zu lassen, wenn man doch vom Versorger versorgt wird? Man hat ja Strom/Gas verbraucht und selbst wenn nicht, fallen ja die monatlichen Grundgebühren an. Was übersehe ich? 😀

Profilbild PeeWee

30.01.2019, 18:15 Antworten #

Scheiss, ich auch. Bei mir sind es 287 Euro!

gersan (Gast)

30.01.2019, 18:16 Antworten #

… muss noch im 3stelligen Bereich nachzahlen, vielleicht vergessen die das auch 😉

    Gast (Gast)

    30.01.2019, 18:46 Antworten #

    @gersan:
    Keine Sorge, das vergessen die ganz bestimmt nicht…

Profilbild wusel

30.01.2019, 18:25 Antworten #

Nachzahlung vergessen die nicht. Wenn das insolvenzverfahren läuft hast du sicher ein Tag danach Post mit Aufforderung zur Nachzahlung.

Profilbild wusel

30.01.2019, 18:36 Antworten # hilfreich

http://www.bev-inso.de nochmal alles etwas genauer.
Also wir Verbraucher sind wieder mal arm dran.

    Profilbild dasSams

    30.01.2019, 18:58 Antworten #

    @wusel:
    danke für den Link, dann muss ich noch schnell einen neuen Stromanbieter ab 1.2..19 suchen, auf den Grundversorger hab ich kein Bock, viel zu teuer.

    Profilbild Gast

    02.02.2019, 12:15 Antworten #

    @wusel: Auch von mir danke!

Gast (Gast)

30.01.2019, 18:54 Antworten # hilfreich

Profilbild wusel

30.01.2019, 19:04 Antworten #

Ein Monat wirst du wohl müssen. DasSams

    Gast (Gast)

    30.01.2019, 19:11 Antworten #

    @wusel:
    Kündigungsfrist (Grundversorger) beträgt in der Regel zwei Wochen.

Gast (Gast)

30.01.2019, 19:09 Antworten #

Insolvenzen gab es schon immer… (ich war selbst auch schon zweimal davon betroffen). Wenn man konservativ an die Sache geht, dann ist das Verlustrisiko minimal. Das Verlustrisiko ist dann "nur" die entsprechend versprochene Prämie.

Verbrauch beim Abschluss richtig angeben… und dementsprechend bezahlt man auch nur für den "tatsächlich zu erwartenden Verbrauch". Eine Nachforderung oder Rückforderung würde sich diesbezüglich also in Grenzen halten. Ich persönlich verzichte lieber mal auf eine höhere Prämie, wenn man den Verbrauch überhöht angibt.

Sollte man hier nun einen deutlich erhöhten Verbrauch angegeben haben, so ist man selbst schuld. Derjenige mag das nun zwar nicht lesen, aber ich bleibe dennoch bei dieser Aussage. Nichtsdestotrotz ist es natürlich für diejenigen nun sehr ärgerlich, wenn man ggf. nur einen Teil der Forderungen (wenn überhaupt) zurück erhält. Rechnet auf alle Fälle nicht mit einer schnellen Abwicklung, denn diese wird zeitlich gesehen nicht so schnell erfolgen. Es ist ein etwas längerer Weg. Ich wünsche euch, dass ihr mit einem blauen Auge davon kommen werdet. Toi, toi, toi.

Profilbild Fried Gott

30.01.2019, 19:12 Antworten #

Ich soll zum Ende 25% A
Rabatt der Jahressumme zurück erhalten. Als Bonus sozusagen. Überlege, ob ich die letzten 2 Monate nix bezahlen und es dann mit dem Bonus verrechnet wird. Weil wenn ich das Geld erstmal gezahlt habe sehe ich es Bonus sicher nicht wieder…

Profilbild Fried Gott

30.01.2019, 19:12 Antworten #

Ich soll zum Ende 25%
Rabatt der Jahressumme zurück erhalten. Als Bonus sozusagen. Überlege, ob ich die letzten 2 Monate nix bezahlen und es dann mit dem Bonus verrechnet wird. Weil wenn ich das Geld erstmal gezahlt habe sehe ich es Bonus sicher nicht wieder…

    Profilbild SunSurfer

    30.01.2019, 19:27 Antworten #

    @Fried Gott:
    der Bonus steht dir nur nach 12 Monaten Belieferungszeitraum zu, den die BEV wohl nicht mehr wegen Insolvenz einhalten kann. Somit Bonus futsch 😉

    Ärger dich nicht, du hattest die >Chance auf billiger (inkl. Bonus), so zahlst halt soviel wie beim örtlichen Versorger 😛 – neues Spiel neues Glück.
    @Klaus: ein Grund mehr monatlich zu wechseln 😛

    @Florian @Martin @Raphael @Djalal – Zeit für euch den BonusDeal auf 40 Euro zu erhöhen 😀

      Profilbild Gast

      02.02.2019, 12:19 #

      @SunSurfer: Ich frage mal nach, aber liegt meistens fast nie in unsere Macht. 🙁

    Profilbild Matthi

    30.01.2019, 19:53 Antworten #

    @Fried Gott:
    Verbrauch / Vorauszahlung online "anpassen" und weiter Strom beziehen, bis die Vorauszahlung "aufgebraucht" ist??? Keine Ahnung, ob das funktioniert.

Fra (Gast)

30.01.2019, 19:22 Antworten #

Bin bei diesen Laden vor 2 Jahren weg. Nur aerger gehabt Monate lang hinter meinen Bonus hergelaufen.. Hätte das verivox schon vor zwei Jahren gemeldet das sie die runterstufen sollen. Anscheinend sind ja genug Leute noch auf die hereingefallen.. Richtig so das die auf die schnauze gefallen sind saftladen.. In der Verwandtschaft sind alle gott sei dank weg von den Läden frühzeitig gegangen..

Gast (Gast)

30.01.2019, 19:49 Antworten #

@SunSurfer: Dieses Jahr bin ich bei Vattenfall. Nächstes Jahr bin ich vermutlich wieder für monatliche Wechsel offen… Ausschau danach werde ich ab 1.7. starten.

Gast (Gast)

30.01.2019, 19:49 Antworten #

@SunSurfer: Du hast einen Mod vergessen ?

Profilbild Hellas

30.01.2019, 19:52 Antworten #

was geht hier denn ab mit BEV, da muss ich auch noch schnell anderswohin, gibt ja noch 20€ Wechselbonus von MD über Veriox

Profilbild Gast

30.01.2019, 20:07 Antworten #

Ausstehende Beträge muss der Insolvenzverwalter vom Schuldner einfordern. Dazu wird ein spezielles Insolvenzkonto eingerichtet, Zahlungen sollten dann nur auf dieses Konto geleistet werden (mein unverbindlicher Kenntnisstand aus einem anderen Fall)

Profilbild Matthi

30.01.2019, 20:15 Antworten # hilfreich

Eventuell helfen die Tipps der Verbraucherzentrale NRW (betreffend Insolvenzverfahren der E:veen) etwas weiter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/aktuelle-meldungen/energie/vertraege-und-anbieterwechsel/insolvenzverfahren-eveen-fragen-und-antworten-28101

Profilbild Jan B.

30.01.2019, 21:49 Antworten #

BEV hatte echt schlechte Bewertungen. Kunden die im letzten Jahr dorthin gewechselt sind, konnten wohl davon ausgehen das es Probleme gibt. War ja auch in Finanztest zu lesen. Das sie nun sogar insolvent sind ist überraschend, aber insofern gut das keiner mehr auf sie reinfällt.

    Gast (Gast)

    31.01.2019, 05:53 Antworten #

    @Jan B.:
    Man rechnet in der Regel nicht mit Problemen, wenn man mit einer sehr guten Prämie geködert wird/wurde – da setzt das Gehirn oftmals aus. Ich habe keins oder wenig davon und das kann manchmal von Vorteil sein 😉

    Im Nachhinein betrachtet hat mich mein Bauchgefühl vor diesem Anbieter fern halten lassen. Allerdings habe ich auch schon – zu meinen Anfängen der Stromwechslerei – zweimal eine Insolvenz miterleben dürfen. Allerdings kaum Verluste dadurch erlitten. Ich achte z. B. immer, dass ein Großteil der Prämie zum Start ausgezahlt wird – und in der Jahresabschlussrechnung nur noch ein kleinerer Teil gutgeschrieben/verrechnet werden soll. Ausserdem gebe ich meinen Verbrauch "exakt" an… dadurch sind die Monatsabschläge entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch. Vorkasse ist eh immer (!) tabu.

Heike (Gast)

30.01.2019, 22:50 Antworten #

Ich habe zum 01.02.19 zum Glück gekündigt,wie sich ja jetzt herausstellt,rechtzeitig. Allerdings würde ich nach der Schlussrechnung noch ein Guthaben bekommen,dass ist ja nun wohl futsch :-(( Wenn ich eine Rücklastschrift vom Januar veranlasse, was passiert dann??? Bin am überlegen,ob ich das mache,um wenigstens etwas des Guthabens zurückzubekommen.

Profilbild SunSurfer

31.01.2019, 10:46 Antworten #

@Energiemacher: Lastschriften sind immer bis 6 Wochen nach Abrechnung möglich. Wenn deine Bank quartalsweise abrechnet hast logisch mehr zeit als wenn monatlich abgerechnet wird.

Profilbild SunSurfer

31.01.2019, 10:49 Antworten #

@All – vergesst den Neukundenbonus, welcher euch nach 12 Monaten Belieferungszeitraum zusteht 😉 der steht euch bei einer vorzeitigen Beendigung eben nicht zu. 12 Monate sind 12 Monate und nicht 11 Monate und 3 Tage wegen Insolvenz.

Zieht die letzten Lastschriften soweit möglich ist zurück, meldet euren Zählerstand ( schlagt sicherheitshalber ein wenig drauf – hust) und verlangt die Schlussrechnung. Kündigt zusätzlich den Lastschrifteneinzug. Nur so ist sichergestellt, dass sauber abgerechnet wird. Bei dem ganzen Ärger im Vorfeld solltet ihr hier auch nicht zu lange mit allem warten

Robertooo (Gast)

01.02.2019, 09:35 Antworten #

@SunSurfer – wenn ich jetzt meine Zählerstand melde und auf diesen etwas drauf schlage, besteht dann nicht die Gefahr dass ich nachzahlen muss? Ich besitze noch ein Guthaben von fast 300€ das am 01.11.18 fällig war und bis jetzt nicht verrechnet wurde. Oder wird das alles mit dem bestehenden Guthaben verrechnet?

    Profilbild SunSurfer

    01.02.2019, 09:45 Antworten #

    @Robertooo:
    kurz: Es ist für dich immer besser, wenn du einem insolventem Energielieferanten Geld schuldest, als ein Guthaben zu haben 😉 IN einer Endabrechnung kann das Guthaben sicher verrechnet werden.

Andre88 (Gast)

01.02.2019, 10:28 Antworten #

Welche Konsequenzen können aus einer Lastschriftrückgabe entstehen? Ich habe auf jeden Fall ein Guthaben, kann man mir hinterher an den Kragen, wenn ich die letzte Zahlung storniere? Ich habe dann ja immernoch zu viel gezahlt.

    Profilbild SunSurfer

    02.02.2019, 10:08 Antworten #

    @Andre88:
    die konsequenz ist schlimmstenfalls, dass dir 6,50 EUro für die Lastschriftrücknahme an Unkosten entstehen. Aber ehrlich, wenn du ein Guthaben hast, hol zurück – das wird dann mit deinem Guthaben verrechnet. Tust du dies nicht, siehst du von deinem Guthaben eh nichts 😛 – da sind erstmal die großen vor dir dran, die was von der Insolvenzmasse bekommen und du als Endkunde bis das letzte Licht der endlosen Straße 😉

Wolfgang Kummer (Gast)

02.02.2019, 09:06 Antworten #

Ich habe mit BEV einen Liefervertrag zum 01.04.2019 abgeschlossen. Kann ich, da der Lieferant Insolvent ist, einen neuen Anbieter Buchen.
Mein alter Anbieter möchte mich, allerdings zum vollen Preis, weiter beliefern und verlangt von mir eine neue Kündigung obwohl der Vertrag bereits von BEV zum 31.03.2019 gekündigt wurde.

    Gast (Gast)

    02.02.2019, 09:20 Antworten # hilfreich

    @Wolfgang Kummer:
    Dir liegt eine Kündigungsbestätigung zum 31.3.2019 von BEV vor. Sehr gut, perfekt. Da kann und möchte ich dir nur eins empfehlen:

    Über den Bonus Deal "20€ Amazon.de-Gutschein* für Stromwechsel" einen neuen Stromanbieter suchen (und finden). Dann zum 01.04.2019 abschliessen.

    Profilbild SunSurfer

    02.02.2019, 10:09 Antworten #

    @Wolfgang Kummer:
    sofort neune Anbieter aussuchen – nicht auf die lange Bank schieben 😉

Profilbild SunSurfer

02.02.2019, 12:45 Antworten #

@Raphael: Nachfragen, druck machen – ihr wollt was für uns und verivox / toptarif / check24 usw. tun 😉

Profilbild dasSams

02.02.2019, 20:32 Antworten #

was sagt Bild+ denn zum zurückholen von Geld bei der BEV – hat einer ein Abo dazu?

    Profilbild Gast

    02.02.2019, 21:41 Antworten #

    @dasSams: Schick mir mal privat den Link zum Artikel. 🙂

Profilbild Hellas

26.01.2023, 08:20 Antworten #

Letzer Stand: Klage gegen BEV: Verfahrensende absehbar
Die Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter der BEV geht in die entscheidende Phase. Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) findet am 15. Juni 2023 statt.
Was Betroffene jetzt wissen müssen:
Mit einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung über die Klage rechnen wir im Sommer 2023.
Angemeldete Verbraucher:innen müssen nichts tun. Über das Ergebnis der mündlichen Verhandlung vor dem BGH werden wir Sie und auf unserer Webseite informieren.
Eine Anmeldung zur Klage ist nicht mehr möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Musterfeststellungsklagen im vzbv

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