Störung melden 2026: EntschÀdigung, Fristen und der richtige Weg
Wird eine gemeldete Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen behoben, steht euch ab dem Folgetag eine EntschĂ€digung zu â am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent, ab dem fĂŒnften Tag 10 Euro oder 20 Prozent des Monatsentgelts. MaĂgeblich ist der höhere Betrag. Voraussetzung ist, dass die Störung nachweisbar gemeldet wurde: Der Anbieter muss den Eingang dokumentieren, ihr braucht dafĂŒr Datum und Beleg. Genau daran scheitern die meisten AnsprĂŒche. Stand: August 2026.
Das Wichtigste in KĂŒrze
- Die EntschÀdigung ist gesetzlich geregelt, keine Kulanz des Anbieters.
- Sie beginnt ab dem dritten Tag nach Eingang der Störungsmeldung.
- FĂŒr jeden versĂ€umten Techniker-Termin gibt es 10 Euro oder 20 Prozent.
- Meldet immer schriftlich â eine telefonische Meldung ohne Beleg existiert im Streit nicht.
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Erst prĂŒfen, dann melden

Symbolbild â KI-generiert / MonsterDealz
Bevor ihr eine Störung meldet, klĂ€rt in fĂŒnf Minuten, ob sie ĂŒberhaupt beim Anbieter liegt. Das ist keine Formalie: Eine Meldung, die sich als Heimnetz-Problem herausstellt, kostet euch den Techniker-Termin â und der kann berechnet werden, wenn die Ursache in eurer Verantwortung lag.
Die Reihenfolge, die die meisten FÀlle klÀrt:
- Router neu starten. DreiĂig Sekunden vom Strom trennen, nicht nur aus- und einschalten.
- Ein zweites GerÀt testen. LÀuft es dort, liegt es am ersten GerÀt und nicht an der Leitung.
- Kabel prĂŒfen. Sitzt der Stecker in der richtigen Dose? Ein umgestecktes Kabel ist eine erstaunlich hĂ€ufige Ursache.
- Störungsauskunft ansehen. Fast alle Anbieter zeigen bekannte GroĂstörungen im Kundenportal oder in der App.
- Nachbarn fragen. Ist die ganze StraĂe betroffen, ist es sicher kein Problem bei euch.
Bleibt es dabei, ist es eine echte Störung â und ab dann lĂ€uft eure Uhr. Notiert deshalb sofort Datum und Uhrzeit, zu der ihr das erste Mal festgestellt habt, dass nichts geht.
Richtig melden: schriftlich und mit Datum
Der Anbieter muss den Eingang der Störungsmeldung sowie vereinbarte Kundendienst- und Installationstermine unverzĂŒglich dokumentieren (§ 58 TKG). Das ist seine Pflicht â aber es ist eure Beweislast, wenn er es spĂ€ter anders darstellt.
Deshalb gilt: Meldet ĂŒber einen Weg, der einen Beleg hinterlĂ€sst.
- Kontaktformular oder Kundenportal. Es gibt eine BestĂ€tigung mit Vorgangsnummer â der sauberste Weg.
- E-Mail. Ebenfalls belegt, mit Zeitstempel im eigenen Postfach.
- Chat. Nur, wenn ihr das Protokoll speichern könnt. Screenshot machen.
- Telefon. Geht schnell, aber lasst euch die Vorgangsnummer nennen und schickt danach eine kurze BestĂ€tigungsmail: âWie eben besprochen, Störung gemeldet am âŠ, Vorgangsnummer ⊓
In die Meldung gehören: Kundennummer, Anschluss oder Rufnummer, ab wann die Störung besteht, was genau nicht funktioniert, und welche Schritte ihr schon geprĂŒft habt. Der letzte Punkt beschleunigt die Bearbeitung erheblich.
Formuliert auĂerdem einen Satz, der spĂ€ter zĂ€hlt: âIch bitte um unverzĂŒgliche Entstörung und behalte mir die EntschĂ€digung nach § 58 TKG vor.“
Was euch nach zwei Tagen zusteht

Symbolbild â KI-generiert / MonsterDealz
Der Anbieter muss die Störung unverzĂŒglich und unentgeltlich beseitigen. Kann er das nicht innerhalb eines Kalendertages, muss er euch spĂ€testens am Folgetag mitteilen, welche MaĂnahmen er eingeleitet hat und wann die Störung voraussichtlich behoben ist.
Bleibt sie lÀnger als zwei Kalendertage bestehen, greift die EntschÀdigung:
| Ausfalltag | Pauschale | Anteil |
|---|---|---|
| Tag 3 | 5 ⏠| 10 % |
| Tag 4 | 5 ⏠| 10 % |
| ab Tag 5 | 10 ⏠| 20 % |
Es gilt jeweils der höhere der beiden Werte, bezogen auf das vertraglich vereinbarte Monatsentgelt. Voraussetzung ist ein vollstĂ€ndiger Ausfall des Dienstes; eine bloĂe Verlangsamung fĂ€llt unter die Minderung nach § 57 TKG, nicht unter diese Pauschale.
FĂŒr versĂ€umte Termine gibt es eine eigene Pauschale: 10 Euro oder 20 Prozent des Monatsentgelts fĂŒr jeden Kundendienst- oder Installationstermin, den der Anbieter nicht einhĂ€lt. Auch hier zĂ€hlt der höhere Betrag.
Wichtig ist die Ausnahme: Der Anspruch entfĂ€llt, wenn ihr die Störung selbst zu vertreten habt oder wenn höhere Gewalt vorliegt. Ein defektes eigenes EndgerĂ€t ist also kein Fall fĂŒr die EntschĂ€digung.
EntschÀdigung einfordern: Musterablauf
Der Anspruch entsteht von selbst â ausgezahlt wird er in aller Regel nur, wenn ihr ihn geltend macht. Rechnet nicht damit, dass er automatisch auf der nĂ€chsten Rechnung auftaucht.
- Ausfalltage zÀhlen. Vom Tag nach der Meldung bis zur nachweislichen Behebung.
- Betrag ausrechnen. Je Tag den höheren Wert aus Pauschale und Prozentsatz, dann addieren.
- Schriftlich fordern. Mit Vorgangsnummer, Zeitraum, Rechenweg und einer Frist von 14 Tagen.
- Auszahlungsweg nennen. Gutschrift auf der nĂ€chsten Rechnung oder Ăberweisung â beides ist möglich.
- Bei Ablehnung nachfassen. Zweite Frist setzen und ankĂŒndigen, dass ihr die Bundesnetzagentur einschaltet.
Bleibt es dabei, ist die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde der nĂ€chste Schritt. Wie das ablĂ€uft und was ihr dafĂŒr braucht, steht in unserem Ratgeber Beschwerde bei der Bundesnetzagentur.
Ein Hinweis zur Verrechnung: Macht ihr wegen derselben Störung eine Minderung geltend, wird sie auf die EntschÀdigung angerechnet. Ihr bekommt also nicht beides voll, sondern den jeweils höheren Betrag.
Zu langsames Internet ist ein eigener Fall
Wenn der Anschluss funktioniert, aber dauerhaft zu langsam ist, greift nicht die Ausfall-EntschĂ€digung, sondern das Minderungsrecht. Weicht die tatsĂ€chliche Leistung erheblich, kontinuierlich oder regelmĂ€Ăig wiederkehrend von der vertraglich angegebenen ab, könnt ihr das Entgelt mindern oder auĂerordentlich kĂŒndigen (§ 57 TKG).
Entscheidend ist die Art der Messung: MaĂgeblich ist ein Ăberwachungsmechanismus, den die Bundesnetzagentur bereitstellt oder zertifiziert. Eine beliebige Messung auf irgendeiner Webseite genĂŒgt dafĂŒr nicht.
Praktisch heiĂt das: Messt ĂŒber mehrere Tage, per Kabel statt WLAN, mit dem offiziellen Verfahren, und dokumentiert jeden Wert. Erst dieser Nachweis macht aus dem GefĂŒhl âdas ist zu langsam“ einen Anspruch. Was ihr ĂŒber Anschlussgeschwindigkeiten sonst wissen solltet, steht unter Upload-Geschwindigkeit.
Sonderfall Anbieterwechsel und Umzug

Symbolbild â KI-generiert / MonsterDealz
Zwei Situationen haben eigene, teils schĂ€rfere Regeln â und sie sind genau die, in denen am hĂ€ufigsten etwas schiefgeht.
Beim Anbieterwechsel darf der Dienst nicht lĂ€nger als einen Arbeitstag unterbrochen sein. Dauert es lĂ€nger, könnt ihr fĂŒr jeden weiteren Arbeitstag 10 Euro oder 20 Prozent des Monatsentgelts verlangen, je nachdem, was höher ist (§ 59 TKG). Dieselbe Pauschale gilt fĂŒr versĂ€umte Termine beim abgebenden wie beim aufnehmenden Anbieter.
Beim Umzug muss der Anbieter die vereinbarte Leistung an eurer neuen Adresse erbringen, sofern er sie dort anbietet â ohne Ănderung der Laufzeit. Ein angemessenes Umzugsentgelt darf er verlangen, aber nicht mehr, als ein Neuanschluss kosten wĂŒrde. Bietet er die Leistung dort nicht an, könnt ihr mit einem Monat Frist kĂŒndigen (§ 60 TKG).
Auch hier gilt: Termine, Zusagen und Verzögerungen schriftlich festhalten. Die AnsprĂŒche sind eindeutig â schwierig wird nur der Nachweis, wenn alles telefonisch lief.
Vor- und Nachteile der schriftlichen Meldung
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Beleg fĂŒr Beginn und Dauer des Ausfalls | Dauert etwas lĂ€nger als ein Anruf |
| Grundlage fĂŒr jede spĂ€tere Forderung | Antwort kommt nicht sofort |
| Vorgangsnummer verhindert RĂŒckfragen | Erfordert etwas Sorgfalt beim Formulieren |
| Funktioniert auch auĂerhalb der Hotline-Zeiten | Bei akuter GroĂstörung ohne Vorteil |
Bei einer bekannten GroĂstörung mĂŒsst ihr nichts melden â sie ist ohnehin erfasst. FĂŒr die EntschĂ€digung zĂ€hlt trotzdem euer eigener Ausfallzeitraum, deshalb schadet eine kurze Notiz nie.
HÀufige Fragen zur Störungsmeldung
Ab wann lÀuft die Frist?
Ab dem Eingang eurer Störungsmeldung beim Anbieter. Deshalb ist der Beleg ĂŒber Datum und Uhrzeit so wichtig.
Bekomme ich die EntschÀdigung automatisch?
In der Praxis selten. Fordert sie schriftlich mit Rechenweg und Frist an.
Gilt das auch fĂŒr Mobilfunk?
Die Entstörungsregeln gelten fĂŒr öffentlich zugĂ€ngliche Telekommunikationsdienste. Ausgenommen sind unter anderem reine Messenger-Dienste ohne Rufnummer.
Was ist mit dem Techniker-Termin, den ich verpasst habe?
Dann greift der Anspruch nicht â er gilt fĂŒr Termine, die der Anbieter versĂ€umt, nicht ihr.
Kann ich wÀhrend der Störung die Zahlung einstellen?
Den strittigen Anteil zurĂŒckzuhalten ist ĂŒblich. Zahlt den unstrittigen Teil weiter, sonst riskiert ihr eine Mahnung.
ZĂ€hlen Wochenenden mit?
Bei der Entstörung geht es um Kalendertage, beim Anbieterwechsel um Arbeitstage. Der Unterschied ist gewollt und macht bei langen AusfÀllen einiges aus.
Was, wenn die Störung mehrfach wiederkehrt?
Dokumentiert jeden einzelnen Vorfall. HĂ€ufig wiederkehrende Störungen sind zugleich ein Ansatzpunkt fĂŒr die auĂerordentliche KĂŒndigung nach § 57 TKG.
Fazit: Der Beleg entscheidet, nicht die Empörung
Die Rechtslage ist bei Störungen ungewöhnlich klar: feste BetrÀge, feste Fristen, kein Ermessen. Was in der Praxis fehlt, ist fast immer der Nachweis, wann die Störung gemeldet wurde. Wer diesen einen Punkt sauber löst, hat den Anspruch bereits in der Hand.
Drei Regeln, die den Unterschied machen:
- Immer schriftlich melden und die Vorgangsnummer sichern.
- Den Satz zur EntschÀdigung nach § 58 TKG gleich mit hineinschreiben.
- Ausfalltage mitzÀhlen und die Forderung mit Rechenweg stellen.
Wenn ein Anbieter dauerhaft nicht liefert, ist der Wechsel oft die bessere Antwort als der Streit. Die Grundlagen stehen in unserem Handyvertrag-Ratgeber, aktuelle Aktionen sammeln wir laufend auf MonsterDealz.de.