Kreuzfahrt stornieren und umbuchen 2026: Fristen, Kosten und Rechte

Wer eine Kreuzfahrt storniert, zahlt eine gestaffelte Entschädigung – bei Costa je nach Tarif zwischen 20 und 95 Prozent des Reisepreises, abhängig davon, wie viele Tage bis zum Reisebeginn bleiben. Kostenlos geht der Rücktritt nur in einem einzigen Fall: wenn am Zielort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen. Dieser Ratgeber zeigt euch die Staffel, den Unterschied zwischen Flex- und Sparpreis, die Umbuchungsregeln und was die Reiserücktrittsversicherung wirklich abdeckt – Stand: August 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rücktritt ist jederzeit möglich – § 651h BGB gibt der Reederei dafür eine Entschädigung.
  • Der Tarif entscheidet: Bei Costa trennen Flex- und Sparpreis bis zu 15 Prozentpunkte.
  • Kostenlos stornieren geht nur bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Zielort.
  • Die Reiserücktrittsversicherung zahlt bei Krankheit, nicht bei Angst oder Reiseunlust.

Anzeige / Transparenz: Dieser Artikel enthält Partner-Links. Kauft ihr über einen solchen Link, erhalten wir eine kleine Provision. Für euch bleibt der Preis identisch.

Was kostet die Stornierung einer Kreuzfahrt?

Kreuzfahrt stornieren: Kalender mit Stornofristen und Buchungsunterlagen

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Die Kosten hängen an zwei Größen: am Abstand zum Reisebeginn und am gebuchten Tarif. Costa veröffentlicht die Staffel in den eigenen Reisebedingungen und unterscheidet dabei zwei Tarifgruppen – My Cruise, All Inclusive, Super All Inclusive und Gruppe auf der einen, Light, Light All Inclusive und Last Minute auf der anderen Seite (Costa Allgemeine Reisebedingungen, Stand 02.12.2025).

Rücktritt Flex-Tarife Spar-Tarife
bis 60. Tag 20 % 30 %
59.–50. Tag 20 % 35 %
49.–30. Tag 30 % 40 %
29.–22. Tag 40 % 50 %
21.–15. Tag 60 % 75 %
14.–5. Tag 80 % 95 %
ab 4. Tag 95 % 95 %

Stand 22.08.2026, Angaben in Prozent des Reisepreises. Quelle: Costa Allgemeine Reisebedingungen (Stand 02.12.2025). Flex-Tarife steht für My Cruise, All Inclusive, Super All Inclusive und Gruppe, Spar-Tarife für Light, Light All Inclusive und Last Minute. Für Weltreisen und Grand Cruises gilt eine eigene Staffel, die schon 270 Tage vor Reisebeginn beginnt. Andere Reedereien haben eigene Staffeln — die Zahlen sind ein Beispiel, kein Branchenstandard.

Für diesen Ratgeber hat unsere Redaktion die Reisebedingungen von Costa, den Gesetzestext des § 651h BGB und die aktuellen Hinweise der Verbraucherzentrale ausgewertet und gegeneinander gelegt.

Wie funktioniert der Rücktritt rechtlich?

Ihr dürft immer zurücktreten – die Frage ist nur, was es kostet. § 651h Abs. 1 BGB stellt klar: „Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten.“ Der Veranstalter verliert damit seinen Anspruch auf den Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen (§ 651h BGB im Volltext).

Diese Entschädigung darf pauschaliert werden – genau das sind die Prozentsätze aus der Stornostaffel. Sie müssen sich am zeitlichen Abstand zur Abreise, an den ersparten Aufwendungen und am möglichen Erlös durch anderweitige Vergabe orientieren. Auf Verlangen muss der Veranstalter seine Berechnung begründen.

Wichtig für die Praxis: Maßgeblich ist der Zugang eurer Rücktrittserklärung beim Veranstalter, nicht das Absendedatum. Costa empfiehlt in den eigenen Bedingungen ausdrücklich, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären – also per E-Mail oder Brief, nicht telefonisch. Ein Tag zu spät kann eine ganze Staffelstufe kosten.

Kommt es zur Rückerstattung, gilt eine feste Frist: Der Veranstalter muss unverzüglich leisten, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.

Flex- oder Sparpreis: Wann lohnt sich der Aufpreis?

Flextarif oder Sparpreis bei der Kreuzfahrt: Tarifvergleich am Schreibtisch

Illustration — KI-generiert / MonsterDealz

Rechnet den Tarifaufpreis als Versicherungsprämie gegen die zusätzliche Stornoquote. Im Beispiel von Costa liegen zwischen Flex- und Spartarif in derselben Frist bis zu 15 Prozentpunkte des Reisepreises – bei einem vierstelligen Reisepreis ist das schnell ein dreistelliger Betrag, den der Spartarif im Ernstfall zusätzlich kostet.

Die Rechnung ist damit simpel: Ist der Aufpreis für den flexiblen Tarif kleiner als die Differenz der Stornoquoten, multipliziert mit eurer geschätzten Absagewahrscheinlichkeit, lohnt er sich. Für Familien mit kleinen Kindern, ältere Reisende und alle mit unsicherer Urlaubsplanung ist er praktisch immer die bessere Wahl.

Der zweite, oft übersehene Vorteil: Flextarife erlauben meist auch das Umbuchen. Wer nur den Termin verschieben will, spart damit die komplette Stornodiskussion. Welche Tarifstufen die Reedereien führen und wie unterschiedlich sie zugeschnitten sind, zeigt unser Reederei-Vergleich.

Umbuchen statt stornieren: Was geht, was kostet es?

Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht – sie ist eine Kulanzleistung, deren Preis im Tarif steht. Costa berechnet für Umbuchungen bis 60 Tage vor Reisebeginn innerhalb der Tarife My Cruise, All Inclusive und Super All Inclusive keine Kosten; innerhalb der Tarife Light, Light All Inclusive und Last Minute sind es 300 Euro pro Person für die erste und zweite Person in der Kabine. Für Gruppenbuchungen, Weltreisen und Kreuzfahrten mit inkludiertem Flugpaket ist gar keine Umbuchung vorgesehen.

Zwei weitere Regeln solltet ihr kennen. Erstens: Eine Umbuchung des Reisetermins ist in der Regel nur einmal möglich; jeder weitere Wunsch und alles, was später als 60 Tage vor Reisebeginn eingeht, läuft über Rücktritt plus Neuanmeldung – also zu den vollen Stornosätzen. Zweitens kostet schon eine bloße Namensänderung Geld: Costa berechnet dafür 50 Euro Bearbeitungsgebühr pro Person.

AIDA regelt das ähnlich strikt: Ein Anspruch auf Umbuchung besteht laut AIDA-FAQ nicht, und „bei jeder zulässigen Umbuchung muss der Preis pro Person mindestens gleich bleiben“. Entscheidend sind dort zwei Fristen – bei individueller An- und Abreise sowie bei AIDA Rail&Cruise ist eine Umbuchung bis 30 Tage vor Abfahrt möglich, bei einem über AIDA Cruises gebuchten Flug bis 40 Tage vor Abreise (AIDA-FAQ, abgerufen am 22.08.2026). Die detaillierten Bedingungen stehen in den Reisebedingungen der Reederei.

Die günstigste Variante bei einem Ausfall ist deshalb oft gar keine Stornierung, sondern ein Ersatzreisender. § 651e BGB gibt euch das Recht, einen Dritten in den Vertrag eintreten zu lassen; bei Costa gilt eine solche Erklärung als rechtzeitig, wenn sie spätestens sieben Tage vor Reisebeginn eingeht. Ihr haftet dann gemeinsam mit dem Dritten für Reisepreis und Mehrkosten – aber die Stornostaffel greift nicht.

Achtung bei Flugpaketen: Ist der Flug zum Tagespreis der Airline gebucht, kann der Rücktritt vom An- und Abreisepaket unabhängig vom Zeitpunkt 100 Prozent des Flugpreises kosten. Prüft diesen Punkt vor der Buchung eines Kombipakets.

Wann könnt ihr kostenlos zurücktreten?

Nur dann, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen. § 651h Abs. 3 BGB nimmt dem Veranstalter in diesem Fall den Entschädigungsanspruch – der Reisepreis wird vollständig erstattet.

Die Verbraucherzentrale zählt dazu unter anderem Überflutungen, Vulkanausbrüche, Lawinen und starke Schneefälle, Waldbrände, Erdbeben und Seebeben, Streiks von Fluglotsen, Kriege und flächendeckende politische Unruhen sowie schwere Ausbrüche gefährlicher Krankheiten. Nicht dazu zählen territorial begrenzte Unruhen, vereinzelte Anschläge oder Drohungen (Verbraucherzentrale: Urlaub stornieren bei Katastrophen und Krieg).

Zwei Einschränkungen entscheiden die meisten Fälle. Erstens müssen die Umstände während eurer Reisezeit vorliegen – wer im Januar eine Dezember-Reise storniert, weil es gerade brennt, hat kein Rücktrittsrecht. Zweitens gilt: „Wer aus Angst oder wegen Reiseunlust den Rücktritt erklärt, kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen.“ Formelle Reisewarnungen des Auswärtigen Amts sind ein wichtiges Indiz, aber keine Voraussetzung.

Muss der Veranstalter erstatten, hat er das spätestens innerhalb von 14 Tagen zu tun. Wie das konkret bei Bränden am Urlaubsort aussieht, haben wir im Ratgeber Waldbrand am Urlaubsort ausführlich beschrieben.

Was gilt bei Krankheit?

Kreuzfahrt wegen Krankheit stornieren: ärztliches Attest und Reiseunterlagen

Symbolbild — KI-generiert / MonsterDealz

Krankheit ist kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne des Gesetzes – die Stornostaffel greift also voll. Genau dafür gibt es die Reiserücktrittsversicherung, und laut Verbraucherzentrale kann sie „bei teuren Reisen oder beim Urlaub mit Kindern sinnvoll sein“. Kreuzfahrten fallen fast immer in diese Kategorie.

Versicherte Rücktrittsgründe sind typischerweise unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzungen, Todesfälle in der Familie, unvorhersehbare Schwangerschaftskomplikationen, erhebliche Schäden am eigenen Eigentum durch Feuer oder Straftaten sowie der Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung. Wichtig ist der Kreis der mitversicherten Risikopersonen: Auch Mitreisende und nahe Verwandte sollten eingeschlossen sein, sonst zahlt die Versicherung nicht, wenn nicht ihr selbst, sondern eure Mutter krank wird.

Zwei Punkte kosten im Schadensfall Geld. Erstens die Selbstbeteiligung: Sie kann laut Verbraucherzentrale bis zu 20 Prozent der Stornokosten betragen – Tarife ohne Selbstbehalt sind deshalb vorzuziehen. Zweitens die Meldepflicht: Ihr müsst die Versicherung unverzüglich informieren und gleichzeitig die Reise stornieren; als Nachweis verlangt der Versicherer ein ärztliches Attest oder eine Sterbeurkunde.

Ein zweiter Kostenpunkt wird regelmäßig unterschätzt: die Behandlung an Bord. AIDA betreibt laut eigenen FAQ ein Hospital auf Deck 3 mit Schiffsärzten und Krankenschwestern, rechnet die Behandlung aber direkt über die Bordrechnung ab – ausdrücklich nicht über die Krankenkassenkarte oder den Auslandskrankenschein. Zahnärztliche Behandlungen sind an Bord gar nicht möglich. Die Reederei empfiehlt deshalb selbst eine Auslandsreise-Krankenversicherung (AIDA-FAQ Bordleben, abgerufen am 22.08.2026).

Und der wichtigste Ausschluss: Bei unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen wie Waldbränden hilft die Reiserücktrittsversicherung in der Regel nicht, weil solche Ereignisse vertraglich meist gar nicht als Rücktrittsgrund vereinbart sind. Dafür ist das Gesetz zuständig, nicht die Police. Alle Details zur Auswahl stehen im Ratgeber Reiserücktrittsversicherung.

Vor- & Nachteile der Reiserücktrittsversicherung

Vorteile Nachteile
Deckt Stornokosten bei schwerer Krankheit Selbstbeteiligung bis 20 Prozent möglich
Schließt Risikopersonen und Mitreisende ein Zahlt nicht bei außergewöhnlichen Umständen
Jahrespolice bei mehreren Reisen günstiger Verlängert sich oft automatisch und wird teurer
Auch Reiseabbruch mitversicherbar Portal-Pakete enthalten Überflüssiges

Häufige Fragen zur Kreuzfahrt-Stornierung

Ab wann wird eine Stornierung richtig teuer?

Ungefähr ab drei Wochen vor Reisebeginn. In der Costa-Staffel springt die Quote vom 21. bis 15. Tag auf 60 Prozent im Flextarif und 75 Prozent im Spartarif; vom 14. bis 5. Tag sind es 80 beziehungsweise 95 Prozent. Wer ahnt, dass die Reise wackelt, sollte deshalb möglichst vor dieser Schwelle entscheiden.

Bekomme ich Hafengebühren und Steuern zurück?

Das regelt jede Reederei in ihren Reisebedingungen eigenständig. Die pauschale Entschädigung bezieht sich auf den Reisepreis; ob und wie Steuern und Gebühren behandelt werden, steht in derselben Klausel wie die Staffel. Lest den Absatz vor der Stornierung und fragt notfalls schriftlich nach.

Was ist mit einer über die Reederei vermittelten Versicherung?

Die Prämie ist in der Regel nicht erstattungsfähig. Costa hält ausdrücklich fest, dass Prämien für vermittelte Reiseversicherungen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe anfallen. Rechnet diesen Betrag also nicht gegen die Stornokosten.

Lohnt sich ein Ersatzreisender statt einer Stornierung?

Fast immer. § 651e BGB erlaubt es, einen Dritten in den Vertrag eintreten zu lassen; bei Costa gilt die Erklärung als rechtzeitig, wenn sie spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Statt einer Stornoquote von 80 oder 95 Prozent fallen dann nur die Mehrkosten des Eintritts an – bei Flugreisen können das allerdings die Kosten der Ticketumschreibung sein.

Zählt eine Reisewarnung automatisch als kostenloser Rücktrittsgrund?

Nein. Die Verbraucherzentrale ordnet formelle Warnungen des Auswärtigen Amts als „wichtiges Indiz, aber keine Voraussetzung“ ein. Entscheidend ist immer die Lage vor Ort und die Frage, ob die Reise dadurch erheblich beeinträchtigt wird – nicht die persönliche Einschätzung der Reisenden.

Muss ich eine angebotene Umbuchung akzeptieren?

Nein. Schlägt der Veranstalter wegen eines Krisenereignisses eine Umbuchung vor, müsst ihr diese laut Verbraucherzentrale nicht annehmen. Weil rechtlich oft strittig ist, ob wirklich außergewöhnliche Umstände vorliegen, kann es trotzdem sinnvoll sein, das Angebot zu prüfen, statt sofort zu stornieren.

Wie schnell muss der Reisepreis zurückkommen?

Spätestens 14 Tage nach Zugang der Rücktrittserklärung. Diese Frist gilt sowohl bei einem kostenfreien Rücktritt wegen außergewöhnlicher Umstände als auch dann, wenn der Veranstalter selbst zurücktritt – in diesem Fall ohne jeden Abzug.

Fazit: Fristen kennen, Tarif bewusst wählen

Die Stornokosten einer Kreuzfahrt sind kein Schicksal, sondern eine Tabelle, die vor der Buchung feststeht. Wer sie einmal liest, entscheidet sich bewusst für Sparpreis plus Risiko oder Flexpreis plus Ruhe – und weiß im Ernstfall, welcher Tag welche Stufe kostet.

  • Vor die 21-Tage-Schwelle entscheiden: danach steigen die Quoten deutlich.
  • Rücktritt schriftlich erklären: maßgeblich ist der Zugang beim Veranstalter, nicht das Absenden.
  • Ersatzreisender vor Stornierung prüfen: § 651e BGB ist fast immer günstiger als jede Staffel.

Wie ihr die Reise von vornherein günstiger und flexibler bucht, steht im Cluster-Überblick Kreuzfahrt günstig buchen; weitere Spar-Ratgeber rund ums Reisen findet ihr unter Reise-Schnäppchen.

Florian Silbereis — MonsterDealz

Geschrieben von

Florian Silbereis

Gründer von MonsterDealz.de, gelernter Fachinformatiker. Spürt seit über 17 Jahren täglich die besten Online-Deals, Preisfehler und Cashback-Aktionen auf — Spezialgebiete: Mobilfunk-Tarife, Bonus-Deals und Preisfehler.

Zuletzt geprüft: August 2026

Kommentare

Kommentar verfassen

Bild zum Kommentar hinzufügen (JPG, PNG)

Mit Absenden des Formulars akzeptiere ich die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen.