Bei einem BonusDeal bekommst du von uns einen Gutschein obendrauf – zusätzlich zu dem, was der Anbieter ohnehin zahlt. Du schließt einen Vertrag oder eine Aktion über unsere Bonus-Deal-Seite ab, und nach Bestätigung des Abschlusses erhältst du deinen BestChoice- oder Amazon.de-Gutschein von MonsterDealz.
Das Prinzip: Anbieter vergüten uns die Vermittlung. Diese Vergütung geben wir zu einem großen Teil an dich weiter. Bei Kreditkarten, Depots, Girokonten, Mobilfunk- und DSL-Verträgen oder Versicherungen entsteht so ein Bonus, den es über den direkten Weg zum Anbieter nicht gibt.
Das Beste an BonusDeals: Sie schließen sich mit den Prämien des Anbieters in der Regel nicht aus. Ein Girokonto mit 100 € Startguthaben plus 50 € BonusDeal ergibt 150 €.
Die häufigste Prämienwährung ist der BestChoice-Gutschein, der sich in über 200 Shops einlösen lässt – von Amazon über MediaMarkt bis zu Modehändlern. Alternativ gibt es je nach Aktion direkt einen Amazon.de-Gutschein. Wie das Einlösen funktioniert und welche Shops dabei sind, steht in unserem Ratgeber BestChoice-Gutschein einlösen.
Boni und Prämien für den Abschluss eines Vertrags können als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG steuerlich relevant sein. Dort gilt eine Freigrenze von 256 € im Kalenderjahr – und zwar eine Freigrenze, kein Freibetrag: Wird sie erreicht, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Wer mehrere Boni im selben Jahr mitnimmt, sollte das im Blick behalten. Ausführlich: Kontoprämie versteuern.
Ein Angebot, bei dem du zusätzlich zu den Konditionen des Anbieters einen Gutschein von MonsterDealz bekommst. Finanziert wird er aus unserer Vermittlungsvergütung, die wir zum großen Teil an dich weitergeben.
In der Regel ja. Startguthaben oder Prämien des Anbieters schließen den BonusDeal normalerweise nicht aus – beides addiert sich. Wir schreiben in den Beitrag, falls eine Aktion davon abweicht.
Je nach Produkt zwei bis zwölf Wochen. Bei Finanzprodukten dauert es am längsten, weil der Anbieter erst nach Ablauf der Widerrufsfrist und teils nach den ersten Umsätzen bestätigt.
Die häufigsten Gründe: ein Ad-Blocker oder Cookie-Banner hat die Zuordnung verhindert, es wurde parallel über ein Cashback-Portal geklickt, oder der Abschluss erfolgte später in einem neuen Fenster ohne unseren Link. Schließe den Vorgang möglichst in derselben Sitzung ab.
Ein Universalgutschein, der sich in über 200 Partnershops einlösen lässt – du wählst beim Einlösen, welcher Händler es sein soll. Damit ist er flexibler als ein shopgebundener Gutschein.
Möglicherweise. Boni für Vertragsabschlüsse zählen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Bleiben alle derartigen Einkünfte im Jahr unter 256 €, sind sie steuerfrei; wird die Grenze erreicht, ist der volle Betrag steuerpflichtig.
Nicht automatisch – entscheidend ist die jeweilige Bedingung. Ein Widerruf innerhalb der Frist storniert den Anspruch immer. Eine Kündigung nach Ablauf einer eventuellen Mindesthaltedauer ist dagegen unproblematisch.
Hinweis: Dieser Text ersetzt keine Steuerberatung. Bei mehreren Boni im selben Jahr lohnt der Blick in die eigene Steuererklärung.