Zu viel gezahlte Rundfunkbeiträge jetzt bis zu 3 Jahre nachträglich zurückholen

Der Rundfunkbeitrag, welcher vielen noch als GEZ-Gebühren bekannt sein dürfte, zählt wohl zu den umstrittensten Abgaben Deutschlands. Egal, ob ihr für oder gegen den Beitrag seid – mit Beginn letzten Jahres könnt ihr die Gebühren für ganze drei Jahre zurückfordern. Damit ist die Info zugegebenermaßen nicht neu, aber vielleicht hilft es trotzdem manchen von euch. Solltet ihr nämlich befreiungsberechtigt sein könnt ihr bis zu 630 Euro zurückbekommen.

  • Hier die GEZ-Befreiung beantragen: (klicken)

Voraussetzungen für die Befreiung/Ermäßigung

Um von der Rundfunkbeitragspflicht befreit zu werden oder nur noch einen ermäßigten Beitrag zahlen zu müssen, stellt ihr einen Antrag. Voraussetzung für die Ermäßigung oder Befreiung sind soziale oder gesundheitliche Gründe. Zu den sozialen Gründen zählen:

Des Weiteren könnt ihr auch befreit werden, wenn ihr eine der folgenden Leistungen erhaltet: „Hilfe zur Pflege“, „Pflegezulagen nach LAG“, „Kinder- und Jugendhilfe“ und „Blindenhilfe“. Alle sozialen Leistungen, die hier nicht aufgeführt sind, sind leider auch kein Grund für eine Befreiung. Dazu zählt zum Beispiel auch das Arbeitslosengeld I (ALG I).

Während die genannten sozialen Gründe alle zu einer Befreiung führen, gibt es bei den gesundheitlichen Gründen eine Unterteilung für Ermäßigung und Befreiung:

Ob ihr oder Angehörige eine oder vielleicht sogar mehrere Voraussetzungen erfüllen, wisst ihr selber am besten. Ist dies der Fall, füllt ihr den Antrag online aus, druckt ihn aus, legt eine Kopie des jeweiligenNachweises (z.B. BAföG-Bescheid) bei und schickt einen Brief an folgende Adresse:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Befreiung vorher nur 2 Monate rückwirkend

Die Befreiung oder Ermäßigung war vor 2017 immer nur zwei Monate rückwirkend möglich. Damit lag die Erstattung bei maximal 35€ und war dadurch vielen den Aufwand nicht wert. Mit bis zu 680€ Rückzahlung kann sich der Antrag jetzt aber richtig lohnen, wenn volle drei Jahre lang die Beiträge zu Unrecht eingezogen wurden.

Kanntet ihr die „neue“ Regelung schon und habt vielleicht schon erfolgreich euer Geld zurückbekommen? Teilt eure Erfahrungen und Tipps gerne in den Kommentaren!

Kommentare

Profilbild Gast

08.06.2018, 11:25 Antworten #

Die Rückzahlung erfolgt übrigens per Scheck. 🙂

Kommentarbild von Gast

Profilbild dasSams

08.06.2018, 22:04 Antworten #

schöne Erstattung, freu dich. ?

Profilbild Dennis

16.06.2018, 19:09 Antworten #

Trotz Meister-Bafög muss man anscheinend immernoch zahlen.

Profilbild Cube

25.01.2019, 22:15 Antworten #

Warum stehe ich nochmal jeden Tag auf und gehe arbeiten?

AHH um den Menschen, die z.B. Fußball gucken ihr Hobby nenne (auch wenn ich bezweifle, dass es der Definition eines Hobbys entspricht) dieses zu ermöglichen.
AHH auch um überbezahlte Moderatoren sowie Sprecher zu bezahlen und natürlich um beeinflusste Nachrichten zu sehen. Als würde man die Lobby und Politik im Hintergrund nicht zwischen
den Zeilen lesen können.

Gut das ich kein TV schaue und auch kein werbeverseuchtes radio höre und nein auch nicht im Auto oder auf dem Klo.

Die Haushaltsabgabe, der beste Deal überhaupt. Das dort überhaupt Menschen arbeiten… schämt euch. Die ganze Organisation müsste vollständig boykottiert werden.
2 € je Haushalt wären ausreichend um sinnvoll über moderne Kommunikationswege über tatsächlich wichtige, unabhängige Nachrichten infromiert zu werden.

JA ok, man könnte harzen oder studieren , dafür ist ja heute was jeder geeignet oder man könnte sich die Augen ausstechen…
Der Gesetzgeber ist schon gnädig hier ein paar Ausnahmen zu machen.

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