Preisfehler: Die rechtliche Lage im Überblick

So es ist mal wieder Zeit für einen Special-Beitrag. 🙂

Hier und da kann es vorkommen, dass Online-Shops einen qualitativ hochwertigen Flachbildfernseher anbieten, der sehr deutlich unter dem Preis liegt, den Vergleichsportale im Internet listen. Höchstwahrscheinlich dreht es sich dabei um Preisfehler, die ein besonders hohes Einsparpotenzial versprechen.

Doch die Freude über einen äußerst günstig erstandenen Artikel wehrt oftmals nicht lange, denn die Anbieter schicken eine Storno-E-Mail an den Kunden, sodass die Bestellung letztendlich nicht ausgeführt wird.Doch wie dreht es sich im Detail um die rechtliche Lage in einem solchen Fall?

Habt Ihr das Recht auf die Lieferung der Ware? Mit diesem Beitrag wollen wir euch umfassend über die Preisfehler im Internethandel aufklären.

Genau wie beim klassischen Einkauf bei einem Händler vor Ort muss es auch beim Online-Shoppen zu einer übereinstimmenden Willenserklärung des Käufers und Verkäufers kommen, was wiederum dem Angebot bzw. der Annahme der Bestellung entspricht. Beim Einkauf im Internet ist eine Bestätigungs-E-Mail jedoch nicht als eine Annahme der Bestellung seitens des Verkäufers zu werten. Demnach besteht auch keine zwingend notwendige Willenserklärung, die von beiden Seiten benötigt wird. Ein rechtlich gültiger Kaufvertrag steht dabei aus, der bestätigt, dass der Verkäufer ein verbindliches Angebot abgibt, was wiederum vom Käufer explizit angenommen wurde.

Zustandekommen eines Kaufvertrags beim Online-Einkauf

Sehr wichtig zur korrekten Interpretation der Willenserklärung beim Handel im World Wide Web ist zudem, dass der Online-Shop auf der hauseigenen Homepage lediglich eine Angebotsaufforderung für ein Produkt aus dem Sortiment ausspricht, die vom potenziellen Besteller mit einem entsprechenden Kaufangebot wahrgenommen werden kann. Im Zuge dessen hat der Anbieter dann das Recht, ob er das Kaufangebot zur Bestellung des Artikels auch wirklich annehmen möchte oder nicht. Bei einer Bestätigungs-E-Mail, die nahezu alle Online-Shops nach der Bestellung an den Käufer verschicken, dreht es sich bekanntlich um eine automatisierte Benachrichtigung. Diese dient in erster Linie zur Information an den Käufer, dass das Angebot zum Kauf eines Artikels eingetroffen ist. Es handelt sich nicht um eine Annahme des Angebots, das vom Besteller ausging.

Storno-Mails und Versandbestätigungen

Um beim Ausbleiben einer Storno-E-Mail kontrollieren zu können, ob der Artikel trotz eines Preisfehler auf den Weg zu euch geschickt wurde, genügt im Regelfall ein Blick in den Account beim jeweiligen Online-Shop. Dort kann der Versandstatus geprüft werden. Wurde das bestellte Produkt versendet, dann hat der Webshop in der Regel euer Kaufangebot angenommen. Im Falle einer Versandbestätigung gilt die gleiche Interpretation. Doch der Händler hat dennoch das Recht, den Kaufvertrag selbst nach der Lieferung anzufechten. Eine gern genommene Begrüdung hierfür ist eine fehlerhafte Datenübermittlung.

Laut §119 Abs. 1 BGB sowie §121 Abs. 1 BGB kann das Angebot angefochten werden, sofern dies unverzüglich vom Händler erledigt wird. Dennoch kommt diese Maßnahme eher selten in der Praxis vor.

Stornierung der Bestellung durch den Online-Shop

Wenn der Händler eine Bestellung des Kunden, also ein Angebot zum Kauf eines Artikels, storniert, dann besteht zudem die Pflicht, dass der Kaufpreis erstattet wird. Aus Gründen der Kulanz bieten viele Anbieter hierbei Rabatte beim nächsten Einkauf an, sodass der Kunde dem Webshop trotz eines solchen Vorfalls wieder eine Chance gibt. Hierzu ist der Verkäufer allerdings nicht verpflichtet, was natürlich auch auf Gutscheine oder Ähnliches zutrifft.

Die Chancen auf eine Lieferung trotz Preisfehler

Liegt ein offensichtlicher Preisfehler zugrunde, so zeigen die Erfahrungswerte, dass im Regelfall bei besonders hohen Preisdifferenzen stets mit einer Stornierung zu rechnen ist. Bei Preisfehler-Angeboten, die wiederum keinen gravierenden Schaden für den Online-Shop verursachen, ist die Wahrscheinlichkeit natürlich höher, dass die Ware zu euch ausgeliefert wird. (Beispiele die ausgeliefert wurden: 1/2/3/4/5/6)

Dennoch gilt hierbei natürlich der Drang eines jeden Schnäppchenjägers, der die günstigsten Angebote wahrnehmen möchte. Einen Versuch sind Preisfehler demnach immer wert, auch wenn man in einigen Fällen von einem regelrechten Glückstreffer sprechen kann, wenn der Anbieter die Ware tatsächlich ausliefert. Das Recht auf Schadenersatz hat der Käufer zudem ausdrücklich nicht. Eine pauschale Entschädigung könnt Ihr demnach ebenso nicht verlangen.

Hier gibts das Ganze nochmal grafisch dargestellt:

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Kommentare

Profilbild Florian

28.01.2013, 20:35 Antworten #

sorry wegen dem Push auf die Preisfehler Kategorie *g*

    Profilbild

    28.01.2013, 20:43 Antworten #

    Dachte grad…genial Preisfehler bestellen jaaaaaa :)….

    Aber guter Beitrag!

stuehly [Android] (Gast)

28.01.2013, 20:45 Antworten #

Kann ich mich anschließen 🙂 top!

AkkaBa (Gast)

28.01.2013, 20:45 Antworten #

Sche**e wo ist denn jetzt der Preisfehler?

Friedrich [iOS] (Gast)

28.01.2013, 20:54 Antworten #

Also juristisch ist das alles schon sehr ungenau.

Boneg [iOS] (Gast)

28.01.2013, 20:59 Antworten #

Du darfst bestimmt gerne deine eigene verbesserte Version vortragen…

Nostradamus (Gast)

28.01.2013, 21:09 Antworten #

Aufschlussreicher Artikel und gute Grafik! 😉

Eine Frage dazu: Wenn ich die Ware erhalten habe – bis wann kann der Händler denn dann nachträglich anfechten?

    Siknu (Gast)

    29.01.2013, 07:08 Antworten #

    laut BGB muss die Anfechtung "unverzüglich (ohne schuldhftes Zögern)" erfolgen…das ist leider eine recht weiche Aussage, im Zweifelsfall heisst das erstmal: direkt nach Kenntnisnahme. Sollte der Verkäufer also nach 2 3 Wochen damit um die Ecke kommen müsste ER beweisen, dass er erst dann Kenntnis von dem Irrtum erlangt hat, was recht schwierig werden dürfte…

    hab btw bei all den Preisfehlern die ich schon bestellt habe noch nie eine Anfechtung NACH Lieferung erlebt. Entweder es wird direkt vorsichtshalber angefochten und storniert oder es wird geliefert.

satisfaction [Android] (Gast)

28.01.2013, 21:12 Antworten #

Kommt mir bekannt vor, ich musste letztens eine Prüfung mit einem Gutachten über Kaufvertrag schreiben.

Juristisch ist es bei uns immer sehr schwer zu verstehen, aber ich glaube, deine Erklärung kann auch jemand verstehen, der sich im BGB nicht so gut auskennt.

Großes Lob dafür!

Profilbild

28.01.2013, 21:19 Antworten #

Nicht vergessen ein Kaufvertrag komme immer mit 2 übereinstimmenden Willenserklärung zustande!

Gute Arbeit Flo 😉

dennis (Gast)

28.01.2013, 22:04 Antworten #

Storno-Mails und Versandbestätigungen

Um beim Ausbleiben einer Storno-E-Mail kontrollieren zu können, ob der Artikel trotz eines Preisfehler auf den Weg zu euch geschickt wurde, genügt im Regelfall ein Blick in den Account beim jeweiligen Online-Shop. Dort kann der Versandstatus geprüft.

da fehlt ein werden 🙂

Waldemar (Gast)

29.01.2013, 07:08 Antworten #

Hallo Florian,

danke für den Artikel. Es ist jedoch §119 BGB und nicht §121. Letzerer regelt die Anfechtungsfrist, während §119 den klassischen Erklärungsirrtum zum Inhalt hat.

§ 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

Grüße

    Profilbild Florian

    29.01.2013, 10:00 Antworten #

    thx, textlich wollte ich aber auf die nachträgliche Anfechtung verweisen, hab nun beides reingepackt.

Andie (Gast)

29.01.2013, 11:00 Antworten #

Hoffentlich lesen das die Kollegen hier, die immer am lautesten aufschreien.
Guter Beitag!

PS: Eine Sammelklage gibt es in D ebenfalls nicht…
PPS: Die BILD interessiert sich für solche Fälle auch nicht…
PPPS: Auch wenn ein guter Freund Rechtsanwalt ist, er hat nicht immer recht…

Daniel79 [iOS] (Gast)

29.01.2013, 12:38 Antworten #

Hi,

Aus juristischer Sicht sicher nicht ganz vollständig aber trotzdem wissenswert und nicht falsch. Ich würde noch anmerken, dass die AGB eines OnlineShop in der Frage, wann liegt eine "Annahme des Angebotes durch den Händler vor" besonders wichtig sind. Dort steht genau drin wann und in welcher Form der Händler das Angebot annimmt. Diese AGB fallen oft unterschiedlich aus. Steht da nix, so gelten die gesetzlichen Regelungen für Angebot und Annahme. In diesem Fall wäre dann zu prüfen wann die Voraussetzungen für die Annahme erfüllt sind. Das kann höchst unterschiedlich sein.

Die Frage ob ein durchsetzbarer Anspruch auf Schadensersatz besteht, für den Fall das der Händler nach Lieferung storniert, ist umstritten. Vor allem steht hier die Frage der Verhältnismäßigkeit im Raume. Lohnt es sich zeitlich und finanziell einen Anwalt zu beauftragen oder seine Rechtsschutzversicherung für einen Schaden von 200-300,00 EUR in Anspruch zu nehmen ? Ohne zu wissen ob man am Ende auch einen Schaden ersetzt bekommt. Eine sehr hohe Prozentzahl der Schadensersatzklagen läuft am Ende auf einen Vergleich raus.
Das muss wohl jeder für sich selbst überlegen. Wenn es einem nicht nur um das Prinzip geht, dann kommt man in vielen Fällen aber wohl zu dem Schluß, dass eine Schadensersatzklage vielleicht Geld und Nerven nicht lohnt.

Gruß

Metamorphose Man (Gast)

29.01.2013, 14:13 Antworten #

..da hat aber jemand seinen Rechtschreibcomputer rausgeholt…hähää..

mooZmooZ (Gast)

05.08.2013, 09:13 Antworten #

Was soll man jetzt tun, denn der Kauf kam aufgrund des Preisfehlers zustande und wurde nicht storniert… und die Ware wurde ordnungsgemäß mit RG geliefert!

siehe Email vom Online-Shop:

Sehr geehrter Herr …,

wie wir festgestellt haben, erwarben Sie am 25.07.2013 per Sofortkauf folgende Angebote mit dem Titel:

SIGMA 30mm F1,4 DC HSM Objektiv für NIKON

Wir fechten dies gemäss § 119 BGB an, da das Angeboten mit einem Irrtum, hier der Sofort-Kauf Preis, online gegangen ist.

Der Irrtum wird aus verschiedenen Gründen offensichtlich – der Artikel hat einen sehr viel höheren Wert und ein Sofortkauf zu Euro 30,00 macht im Kontext der übrigen und ähnlichen Auktionen des Shops nicht ansatzweise Sinn.

Mit anderen Worten: Wir wollten nie eine Erklärung diesen Inhaltes abgeben und haben uns lediglich verklickt.

Es handelt sich somit ganz klar um einen offensichtlichen Irrtum.

Wir werden die Ware wieder abholen lassen und die Zahlung erstatten, bitte teilen Sie uns mit, wo wir die Ware abholen lassen können.

Bitte mailen Sie uns zwecks Erstattung der bereits gezahlten Beträge Ihre Bankverbindung mit Ihrer Antwort zurück, vielen Dank.

Wir bedauern unseren Irrtum und die für Sie damit verbundenen Unannehmlichkeiten und verbleiben

Bin eigentlich nicht gewillt, die ganze Sache zu retournieren…

    Profilbild Florian

    05.08.2013, 09:46 Antworten #

    ich würde es auf einen rechtsstreit in deinem fall definitiv ankommen lassen.

    Ein "verklickt" gibt es nicht, nicht nach alledem, dass die Ware sogar "per Hand" verpackt und verschickt wurde.
    generell müsstest du sie zwar wieder hergeben, aber:

    http://www.monsterdealz.de/wp-content/uploads/2013/01/bild6.png

    Du hast Anspruch auf einen Ausgleich von € um das Objektiv bei jedem anderen Händler zu kaufen.

    Aber bis das geklärt ist, würde ich die Ware erstmal behalten.

    Antonia1 (Gast)

    05.08.2013, 10:12 Antworten #

    Da musst du wohl in den sauren Apfel beissen, ausser Du kannst nachweisen, dass die Anfechtungserklärung nicht unverzüglich erfolgt ist, nachdem der Fehler aufgefallen ist, z.B. wenn zwischen Deinem Kauf und der Anfechtungserklärung der Preis auf der Website einige Tage schon wieder korrigiert war.

    Anspruch auf Schadensersatz hast Du nicht, wenn Du den Grund für die Anfechtbarkeit des Geschäfts kanntest oder kennen musstest. Und seien wir mal ehrlich, bei so einem eklatanten Preisunterschied wird es schon arg schwer, einen recht und billig denkenden Menschen davon zu überzeugen, dass Du nicht angenommen hast, es handle sich um einen Preisfehler 😉

Else (Gast)

25.11.2013, 13:48 Antworten #

Ich habe hier einen ähnlichen Fall wie mooZmooZ.
– Artikel wurde für 30€ angeboten und spontan gekauft. (PayPal Zahlung)
– E-mail Bestätigung vom Verkäufer.
– Preis wieder hoch (wir hatten mit einer Stornomail gerechnet)
– Ware wurde geliefert

Tja und am selben tag kam die Mail wegen "Erklärungsirrtum".
-> bitte zahlen sie den preis von etwas mehr als 1000€

Zitat weiter:
Wir müssen Sie daher ersuchen, entweder den vollen in der Rechnung ausgewiesenen Betrag an *** zu bezahlen oder, wenn Sie dies nicht wünschen, das Produkt – selbstverständlich kostenfrei – an *** zurückzuschicken. *** wird Ihnen dann unverzüglich die bereits geleistete Zahlung erstatten. Wenn Sie die Ware behalten möchten bieten wir Ihnen einen Preisnachlass in Höhe von 10% an.
Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung mit.

In unserer Rechnung (im parket enthalten) steht der günstige Preis von knapp 40€ wegen Porto.
Welche Rechnung meint der Verkäufer denn nun? Ich werde ja wohl kaum einfach so noch zusätzlich Geld überweisen…

Wie mache Ich den Anspruch auf Ausgleich nun gültig?

Hoffe das liest hier noch jemand 😉

    Profilbild Florian

    25.11.2013, 13:52 Antworten #

    ich lese es.
    ich sag dir gehört die Ware.

    Er kann sie zwar zurückfordern, muss aber dir das Geld für einen Aufpreis schicken, damit du es woanders kaufen kannst.

    schlussendlich würde ich zum rechtsanwalt gehen.

    selbst bei einem streitwert von 1000€, dürften die kosten überschaubar sein (maximal 200€) / oder ~50-80€ für die Erstberatung und ehrlich gesagt, hat der händler sehr schlechte karten.

      Else (Gast)

      25.11.2013, 13:55 #

      Danke für die superschnelle Antwort.
      Hatte nur bedenken, ob es nicht übertrieben wäre zum Anwalt zu gehen. Aber nun mach ich das!

      Profilbild Florian

      25.11.2013, 13:57 #

      würde zu einem mit vertragsrecht gehen und du kannst ja mal mein bild vorlegen:

      http://www.monsterdealz.de/wp-content/uploads/2013/01/bild6.png

      + auf § 122 bgb pochen

      http://dejure.org/gesetze/BGB/122.html

      ich hab das vor 4 Jahren in der Ausbildung gehabt … (bin ja halber kaufkann^^)

      es lohnt sich meiner meinung nach auf jedenfall…, selbst ich würde in so einem fall zum anwalt gehen.

    Antonia1 (Gast)

    12.12.2013, 20:51 Antworten #

    Nun zum einen schützt §122 BGB nur das nefative Interesse und nicht das positive, das wird hier gerade durcheinandergeworfen. Müsste Dich der Anfechtende so stellen, als wäre der Vertrag erfüllt worden, wäre ja die Anfechtung als solche sinnlos.

    Zum anderen wird mal wieder Absatz 2 vergessen. Wenn du den Grund für die Anfechtbarkeit kanntest (hier eklatant offensichtlicher Preisfehler) oder kennen musstest ist Schadenersatz ebenfalls ausgeschlossen . Bei einer Preisdifferenz von mehr als 970 Euro wird es schwer zu beweisen, dass Du den Preisfehler und damit den Anfechtungsgrund nicht erkennen konntest.

Maxx (Gast)

12.12.2013, 20:28 Antworten #

Hallo.

Bei dieser Kreuzfahrt besteht ein dicker Preisfehler, den die Internetseite seit einer Woche nicht ändert.
Kann man auf die Kreuzfahrt zu diesem Preis bestehen?
http://www.dreamlines.de/kreuzfahrt-reiseziele/abenteuer-von-miami-bis-la/carnival-imagination?selectedSail=262412

    Profilbild Florian

    12.12.2013, 20:40 Antworten #

    wenn sie durch geht ja.
    also mit direkten Checkin daten ect..

    bisher ist es ja nur ne unverbindliche anfrage.

Marc (Gast)

11.09.2014, 15:05 Antworten #

Servus,

habe in einem Online-Shop eine Pfeife bestellt für 0,00€, kostet normal 75€-85€!
Habe dazu noch ein weiteres Produkt für 1,95€ bestellt und per Paypal bezhalt (
insgesamt inkl. Versankosten sind es: 6,05 €)
Habe eine Bestellbestätigung bekommen und heute sogar die Versandbestätigung.
Dazu auch noch die Sendungsverfolgungsnummer welche manuell übermittelt wurde!
Kann der Händler dies nich anfechten?

    Profilbild

    11.09.2014, 15:07 Antworten #

    wenn er versendet hat (und in dem Paket ist dein Pfeife) ist das seine Annahme deines Kaufangebotes. Das kann er kaum mehr anfechten.

Klaus (Gast)

20.01.2015, 10:03 Antworten #

Ich habe soeben einen Preisfehler entdeckt, und direkt bestellt. In der Automatischen Mail des Händlers sind auch die AGBs nochmal abgedruckt und dort steht:

"§ 2 Vertragsschluss, Zustandekommen des Vertrags
2.1 Das Angebot in unserem Portal stellt ein verbindliches Angebot an Sie dar, den Vertrag mit uns zu schließen. Sie können dieses Angebot durch Ihre Bestellung annehmen. Der Vertrag kommt mit Absendung Ihrer Bestellung an uns zustande."

Das bedeutet doch eigentlich, dass sie sich damit das Recht auf Stornos selbst nehmen, oder?

    Antonia1 (Gast)

    20.01.2015, 10:29 Antworten #

    Bei so einer Formulierung ist es mit einfacher Stornierung nicht getan, da hast Du recht. Wenn es tatsächlich ein Preisfehler ist, der dem Händler noch nicht aufgefallen ist kann er allerdings die Anfechtung erklären.

    P.S.: wäre übrigens auch nett, die anderen daran teilhaben zu lassen 😉

      Klaus (Gast)

      20.01.2015, 16:15 #

      Genau das hat der Anbieter jetzt auch gemacht… wäre auch zu schön gewesen, ein 1.500€ Canon-Objektiv für 69€ zu ergattern 😉

      "… Aus diesem Grunde haben wir unsere Willenserklärung zum Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages über den Artikel Canon EF 28-300mm f/3.5-5.6L IS USM zum Preis von 69 € unverzüglich wegen eines Übermittlungsirrtums nach § 119 BGB iVm § 120 BGB angefochten. Durch die Anfechtung ist der Kaufvertrag nach § 142 BGB rückwirkend nichtig geworden, so dass auch kein Anspruch auf Herausgabe des Artikels Canon EF 28-300mm f/3.5-5.6L IS USM zum Preis von 69 € besteht."

      Hätte auch fast ein schlechtes Gewissen bekommen… 😉

Christian (Gast)

23.01.2015, 01:28 Antworten #

Preisfehler bei TASSIMO!
Auf der Seite tassimo.de wurde vor einer Woche die TASSIMO JOY (Preis: 79,99 Euro) angeboten!
Hat man diese Maschine in den Warenkorb gelegt und zusätzlich eine Packung Kapseln für ca 5 Euro dazu gelegt, konnte man mittels den Promotioncode "tassimo1" die Maschine für lau bekommen (Gutschrift 80,99 Euro)
Habe auch eine Bestellt und sie auch geliefert bekommen. Heute kam eine E-Mail von Tassimo:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Bestellung über www.tassimo.de.

Sie haben eine TASSIMO JOY unter Eingabe des Promotioncodes „TASSIMO1“* bestellt. Entsprechend der anwendbaren Teilnahmebedingungen erhalten Sie mit diesem Code einmalig eine TASSIMO JOY zum Angebotspreis von 59,00€.

Aufgrund eines bedauerlichen technischen Fehlers wurde bei Ihrem Bestellprozess jedoch fälschlicherweise der Preis von -1,00€ für die TASSIMO JOY ausgewiesen. Dieser Preis ist, wie sich aus unseren Teilnahmebedingungen ergibt, nicht korrekt. Daher können wir Ihre Bestellung zu dem nicht korrekten Preis leider nicht annehmen. Wir bitten um Entschuldigung und Ihr Verständnis.

Im Falle einer bereits geleisteten Zahlung werden wir Ihnen den Gesamtbetrag innerhalb von 10 Werktagen auf Ihr Konto zurück überweisen…."

Habe dann per paypal mein Geld zurück bekommen, obwohl ich die Maschine bekommen habe…
Wie ist jetzt die rechtliche Lage? Kann ich die Maschine behalten oder muss ich sie zurückschicken?

Mfg Christian

for-fun (Gast)

20.05.2016, 19:01 Antworten #

• Bestellt wurde eine Festplatte (Bild und Beschreibung von der Festplatte; der Titel vom anderen Produkt)
• Händler informiert mich per E-Mail dass es sich um ein anderes Produkt handelt (fragt aber nicht ob ich das Produkt trotzdem haben möchte)
• Nach mehreren Tagen erfolgt die Falschlieferung, d.h. Annahme des Kaufvertrages
• Ich bestehe auf Nacherfüllung, Händler storniert nachträglich wegen Irrtum (Fehler bei der Dateneingabe)

Wie würdet ihr meine Situation einschätzen? Lohnt sich ein Gang zum Anwalt?
Bezahlt wurden circa 40€, Festplatte hat einen Wert von circa 130€.

    Profilbild

    20.05.2016, 19:34 Antworten #

    Es wurde ein Kaufvertrag geschlossen. Die Frage ist, ob dieser angefochten wurde.

    Wenn der Händler den Kaufvertrag noch nicht angefochten hat, sieht es besser für dich aus.

    Das ist meine eigene Meinung und dient keinesfalls als Rechtsberatung.

Eike (Gast)

03.09.2016, 16:44 Antworten #

Hallo,
ich bräuchte auch Hilfe, ob sich der Gang zum Anwalt lohnt.
Ich habe über Rakuten ein Teufel Lautsprecher System gekauft (50€ statt 3000€).
Kurz darauf habe ich die Bestellbestätigung erhalten, ca. 2,5Std. danach eine Auftragsbestätigung von Teufel mit den Preis von Rakruten. Wieder ein paar Stunden später kam die Anfechtung von Teufel. Alles seinen Standart Weg.
Jetzt meine Frage ob sich der Gang zum AW lohnt, da 1. Teufel mir sogar eine Auftragsbestätigung gesendet hat und 2. Auszug aus den AGB's : b) Bei Online-Bestellungen geben Sie mit Anklicken des Buttons [Kaufen] ein verbindliches Kaufangebot ab. Sie erhalten dann zunächst eine automatische Bestellbestätigung per E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bestätigt, jedoch keine Vertragsannahme darstellt. In dieser Bestellbestätigung finden Sie auch Informationen zum voraussichtlichen Liefertermin.

Die Vertragsannahme erfolgt durch Versendung einer verbindlichen Auftragsbestätigung per E-Mail innerhalb von 5 Tagen. Diese Auftragsbestätigung enthält auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie weitere Informationen zu Ihrer Bestellung und unsere Datenschutzbestimmungen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auch die Informationen zu Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht.

Somit ist doch ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen worden?
Zusätzlich hat Teufel nachträglich mir sogar den Versandt der Ware angekündigt.

Danke an alle

    Profilbild

    03.09.2016, 17:03 Antworten #

    Hi,

    lohnt nicht.

    Scheinbar ist hier ein Kaufvertrag zustande gekommen, dieser wurde aber ordnungsgemäß angefochten.

    Der Anwalt wird nur unnötig Geld kosten.

    Hier handelt es sich um meine Meinung und keinesfalls um eine Rechtsberatung.

Cornelia (Gast)

18.03.2017, 14:48 Antworten #

Hallo, wie sieht es eigentlich aus wenn man denn einen Preisfehler erstanden hat und dieser sogar geliefert wurde. Wie lange hat der Händler dann Zeit dies anzufechten? Wann kann man sich "beruhigt" über sein Schnäppchen freuen?

    Profilbild Lukas

    18.03.2017, 15:41 Antworten #

    Hi 🙂
    Der Verkäufer müsste die Anfechtung "unverzüglich" erklären – was je nach Ansicht etwa max. 2 Wochen sein dürften. Zudem muss der Verkäufer den Zugang der Anfechtung belegen können.
    Andernfalls ist die Anfechtung wohl nur noch schwierig durchsetzbar.

Bowdy (Gast)

09.05.2017, 12:02 Antworten #

Hallo, jetzt habe ich mal ein Frage 🙂

ich habe eine Lampe bestellt, diese wurde umgehend über Paypal bezahlt. Laut AGB wurde dieser Vertrag bei payPal Zahlung geschlossen

"Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.

Ein bindender Vertrag kann auch bereits zuvor wie folgt zustande kommen:

Wenn Sie Kreditkartenzahlung gewählt haben, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Kreditkartenbelastung zustande.
Wenn Sie die Zahlungsart PayPal gewählt haben, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt Ihrer Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande."

Nun will der Händler nach 5 Wochen, ich habe mich telefonisch bzgl des Liefertermins erkundigt diese war mit 6-8 Wochen angegeben, die Ware. nicht liefern, da der eine falsche Preisangabe im Netz hatte. Mein Geld hat er all die Zeit schön auf seinem Konto behalten.

Wer ist hier im Recht ??

DANKE

    Profilbild dasSams

    09.05.2017, 13:07 Antworten #

    @Bowdy:
    Hier wird dir keiner eine Rechtsberatung geben.
    Such dir einen Anwalt in deiner Nähe aus und frag den nach einer kostenfreien Beratung.
    Danach kannst du dich entscheiden, je nachdem was du möchtst.
    Das ist einfaches Kaufvertragsrecht.

Quackx (Gast)

18.10.2022, 20:53 Antworten #

Hallo,

Vielleicht könnt ihr mir auch einen Tipp geben.
Auch ich habe einen Artikel bestellt der weit unter dem normalen Preis lag.

Es ist auch alles normal gelaufen habe ein Auftragsbestätigung erhalten und kurze Zeit später konnte ich den Versand der Bestellung im kundenkonto sehen.

2 Tage später war der Artikel bei mir zuhause.

Jetzt fast 2 Wochen später ist noch keine stornierung oder Anfechtung des Kaufes im kundenkonto zu sehen…

Meine Frage ist wie muss die Stornierung erfolgen sollte diese nicht im kundenkonto zu sehen sein oder reicht eine Mail des Shops?

    Profilbild Martin

    18.10.2022, 20:55 Antworten #

    @Quackx:
    Bitte die Kommentare lesen 🙂 Dort wurden die Fragen z.B. von Lukas schon zwecks Anfechtung beantwortet 🙂

      Quackx (Gast)

      18.10.2022, 21:15 #

      Danke für die Info, habe es gelesen ich frage mich nur ob eine Anfechtung per Mail ausreichend wäre.

      Es ist ja nicht davon auszugehen das diese wirklich ankommt.

      Im kundenkonto habe ich nur v die Rechnung und den kaufbeleg.

      Quackx (Gast)

      18.10.2022, 21:17 #

      Danke für die Info, habe es gelesen ich frage mich nur ob eine Anfechtung per Mail ausreichend wäre.

      Es ist ja nicht davon auszugehen das diese wirklich ankommt.

      Im kundenkonto habe ich nur v die Rechnung und den kaufbeleg.

Profilbild Martin

18.10.2022, 21:19 Antworten #

@Quackx

Anfechtung per Mail sollte ausreichend sein, damit ist dir etwas schriftlich zugegangen und der Verkäufer kann somit auch nachweisen das er dir diese zugeschickt hat.

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