Endlich: EU-Roaming-Gebühren sind endlich abgeschafft!

Update Seit dem 15.06. gilt es endlich: Euer Handyvertrag ist im EU-Ausland genau so nutzbar wie im Inland.

07.06.: Es gibt mittlerweile auch von den Netzbetreibern eigens eingerichtete Infoseiten zu den neuen EU-Regulierungen, so z.B. die o2 Aktionsseite und die Telekom-Aktionsseite.

Die Verordnung gilt für alle EU-Länder, also:

  • 28 EU-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (inkl. Französisch-Guayana, Guadeloupe, La Réunion, Martinique), Griechenland, Großbritannien (inkl. Gibraltar), Irland, Italien (inkl. San Marino, Vatikanstadt), Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
  • Zusätzlich: Norwegen, Island und Liechtenstein

02.02.2017: Jetzt ist es beschlossen: Ab 15.06.2017 könnt ihr euren Handytarif im EU-Ausland so nutzen wie im Inland! Auch die kurzzeitig besprochene 90-Tages-Frist (kostenloses Roaming nur 90 Tage pro Jahr) ist damit komplett erledigt.

Wichtig: Mit dem Wegfall der Roaming-Gebühren nicht inkludiert ist die Telefonie von Deutschland aus ins Ausland, sondern lediglich das Nutzen eures Tarifs im EU-Ausland, d.h. Telefonie vom Aufenthaltsland nach Deutschland und meist auch Telefonie im Aufenthaltsland. Beim Telefonieren von Deutschland zu ausländischen Nummern fallen jedoch nach wie vor Gebühren an.

Gute Neuigkeiten für alle EU-Reisenden: Seit dem 30. April 2016 wurden die Roaming-Gebühren sowieso gesenkt und begrenzt, und am 15. Juni 2017 dann komplett abgeschafft. Extrem überhöhte Handykosten im Urlaub sind damit spätestens passend zur Sommer-Saison Vergangenheit.

Die groben Details hat die Bundesregierung auf Facebook in der Grafik vom März 2016 oben schön zusammengefasst, hier noch mal  genauer:

  • Anrufe: Wie auf dem Bild zu erkennen, wurden seit dem 30.04.2016 ausgehende Anrufe schon jetzt auf euren Inlandstarif plus max. 5 Cent pro Minute beschränkt. Bei ankommenden Anrufen müsst ihr aktuell nur noch max. 1 Cent auf euren normalen Tarif draufzahlen (der meistens keine Kosten für ankommende Anrufe veranschlagt). Ab 15.06.2017 entfallen die Zusatzgebühren komplett.
  • SMS: SMS wurden am 30.04.2016 von 6 Cent auf max. 2 Cent plus dem Inlandstarif pro SMS gesenkt. Ab 15.06.2017 entfallen die Zusatzgebühren komplett.
  • Internet: Die heutzutage wahrscheinlich wichtigste Preissenkung gilt der Internetnutzung im EU-Ausland. Hier musstet ihr seit dem 30. April 2016 nur noch 5 Cent und euren normalen Tarif (wahrscheinlich eine Flat, also keine Kosten) pro MB zahlen. Außerdem wurde eine Obergrenze eingerichtet, die bei 50€ teurer Internetnutzung griff. Das heißt, dass ihr maximal für 50€ surfen könnt und dann wird euer Zugang gesperrt, sollte keine andere Vereinbarung mit eurem Provider bestehen. Aber keine Angst, denn selbst wenn ihr den Maximalbetrag von 5 Cent pro MB zahlen müsst, habt ihr immer noch 1 GB zur Verfügung. Des Weiteren erhaltet ihr bei Erreichen von 80% des vereinbarten Grenzwertes eine Benachrichtigung, um euch zu warnen. Ab 15.06.2017 entfallen die Zusatzgebühren komplett.

Die genauen, für euch geltenden Preise müssen euch bei der Grenzüberquerung mitgeteilt werden, sodass ihr genau informiert seid, was ihr zahlt.

Das Genialste noch mal zum Schluss: Ab dem 15. Juni 2017 gilt dann in der gesamten EU euer Inlandstarif. 

Fallstricke und Ausnahmen

Die Regelungen gelten wie beschrieben für alle Tarife – leider jedoch mit ein paar, ganz wenigen Ausnahmen. So bietet DeutschlandSIM sogenannte „National-Tarife“ an, z.B. eine Allnet-Flat + SMS-Flat + 5GB LTE für 14,99€/Monat – und das auch noch monatlich kündbar. Das hört sich nach einem bombigen Deal an, hat aber einen gewaltigen haken: Dieser National-Tarif kann tatsächlich nur innerhalb Deutschlands genutzt werden. Es gibt also auch hier keine EU-Roaming-Kosten – aber nur, weil der Tarif außerhalb Deutschlands einfach gar nicht nutzbar ist.

Quellen: heise.de [1], [2], facebook.com/Bundesregierung [1]

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