Feb 6

 

Den ganzen Tag verfolge ich jetzt schon die Preisfehler bei Amazon :-)

Und ich möchte mal aus meinen Erfahrungen berichten und einiges aufklären.

Wie entstehen Preisfehler?

  • Preisfehler entstehen meistens bei Übertragungsfehlern. Diese können zum Beispiel eine falsche Einpflegung eines EAN Codes sein.
  • Falls  andere Händler ein automatisches System benutzen, ziehen die mit dem Preisfehler mit und das ohne es zu merken, da das System sich an dem Refferenzpreis orientiert.

Was mache ich?

  • Bestellen und abwarten und ja nicht anrufen oder sonstiges unternehmen! Euer Konto wird erst bei Versendung der Ware belastet. Ihr habt außerdem die A-Z Garantie von Amazon und seid bei Marketplacekäufen versichert.
  • Öfters mal schauen, da die Shops die Ware nach und nach immer aufstocken.

Habe ich einen Anspruch auf die Ware?

  • Nein, nur wenn eine Rechnung erstellt wird und diese euch zugeschickt wird, oder die Ware verschickt wird.

Dadurch kommt erst ein rechtsgültiger Vertrag zustande, da es sich dann erst um eine beidseitige Willenserklärung handelt. (Ihr wollt kaufen und der Verkäufer stimmt zu).

Anders sieht es aus, wenn ein Verkäufer den Artikel mit einer falschen EAN (Barcodenummer) oder es sich um einen Übertragungsfehler handelt.


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10 Kommentare

  1. ich sagt:

    Stimmt so nicht ganz! Wenn ich eine bestell-eingangs-Email bekomme kann man rein rechtlich nichts machen! Aber Amazon hat gleich eine Bestätigung mit Liefertermin geschickt! Das is der Unterschied! Verkäufer hat angeboten(einstellung bei Amazon) –>> Ich habe angenommen und Preis angeboten ( Bestellung mit Kauf)–>> Verkäufer hat angenommen (bestätigungsmail) — ;) ;)

  2. admin sagt:

    quatsch.

    Ist eine Auftragsbestätigung mehr nicht und diese wird sogar automatisch erstellt.

    Verkäufer bietet an (mit Preisirrtum) du willst kaufen (1. Willenserklärung) -> Verkäufer bestätigt deine Kaufabsicht mit vorläufigem Termin (Auftragsbestätigung) -> Verkäufer stellt Rechnung aus (2. Willenserklärung).

    Glaub mir, habe das 2,5 Jahre lang in der Schule gelernt ;)

  3. Scatterd sagt:

    Das ist interessant. Schade, dass ich die 2 TB Verbatim Festplatte verpasst habe. Das hätte ich mir doch gerne mal für 30 Ocken gegönnt.
    Also so wie ich das verstanden habe, gehört mir das Produkt erst, wenn ich es in der Hand halte? Davor hat der Händler noch die Chance, den Preis zu korrigieren?

  4. admin sagt:

    Genau.
    Oder du eine Rechnung per E-Mail bekommst, dann kann man auf die Herausgabe der Ware bestehen und sie notfalls einklagen.

  5. Rainer Zufall sagt:

    Das Angebot des Verkäufers – egal ob nun im Supermarkt, im Elektronikmarkt oder aber in irgendeinem Onlineshop – stellt eine sogenannte “invitatio ad offerendum” dar, eine Aufforderung zur Abgabe einer Willenserklärung.

    D.h. im Klartext, dass der Käufer zuerst seinen Willen zum Schließen eines Kaufvertrages abgibt. Der Verkäufer kann diese dann annehmen (wirksamer Kaufvertrag), oder eben nicht (kein Kaufvertrag).

    Eine Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme seitens des Verkäufers dar, weswegen daraus auch keine Rechtsansprüche abgeleitet werden können – man hat also kein Recht auf die Ware.

    Im Grunde ärgerlich für alle Schnäppchenjäger, aber wenn man sich mal in die Lage des Händlers versetzt ist das schon gerecht so. Fehler können immer passieren, egal ob durch menschliches oder technisches Versagen. Gerade wenn kleine Händler zu den falschen Preisen ausliefern müssten wäre durchaus deren Existenz bedroht.

  6. admin sagt:

    Hallo,
    ich hätte es nicht besser ausdrücken können :)
    im ITK Unterricht wurde mir das selbe mit den Willenserklärungen erklärt.
    Danke für diese fachliche Beschreibung.

  7. Rainer Zufall sagt:

    Keine Ursache.

    Natürlich habe ich etwas vergessen, was du in Kommentar #4 dargelegt hast.

    Sollte der Händler eine Rechnung, Versandbestätigung oder ähnliches versenden, was auf die Annahme des Angebotes des Käufers hindeutet, dann lassen sich daraus schon Rechtsansprüche ableiten.
    In dieser Hinsicht gab es auch schon einige Beispiele, auch bei namhaften Versandhändlern.

    Allerdings genügt die Bestellbestätigung eben nicht.

    Gerade bei Preisfehlern ist aber wohl jedem die geringe Wahrscheinlichkeit der Warenlieferung bewusst, insofern darf man sich hier auch nicht ärgern wenn es nicht funktioniert.

  8. derdiedas sagt:

    Ich habe es gerade nochmal mit einer anderen, alten, stornierten bestellung probiert … man kann auch bei einer stornierten bestellung trotzdem ein verkäufer-feedback bei amazon abgeben. alles was man dazu tun muss, ist unter “mein konto” rechts auf “verkäufer-feedback abgeben” klicken.
    wenn alle nutzer, deren bestellung ohne angabe von gründen storniert wurde, ein negatives oder neutrales feedback abgeben würden, würde sich die liefer- bzw. entschädigungsmoral der händler sicherlich deutlich steigern.

    klar hat man keinen anspruch auf lieferung oder entschädigung, aber warum einfach den kopf in den sand stecken? die händler sollten genauso verpflichtet sein ihre preise zu überprüfen.
    und die erfahrung zeigt ja, dass wenigstens amazon selbst zu ihren fehlern steht.

  9. Elmond sagt:

    @derdiedas
    hast du die vorherigen Kommentare auch gelesen?
    Amazon kann es sich Leisten “zu Fehlern” zu stehen. Für andere Unternehmen, vor allem kleinere, entsteht durch so was u. U. ein enormer Schaden, der sogar Arbeitsplätze kosten kann oder die Existenz des Unternehmens gefährden könnte. Ich arbeite für eine recht kleines Online-Unternehmen und weiß daher wovon ich rede. Nicht alles sind milliardenschefelnde Gewinnunternehmen!

    Du machst sicher auch Fehler und willst du dafür auch immer “Bestraft” werden?

  10. Esca sagt:

    Hi,

    also ich hab das in Wirtschaftsrecht so gelernt, dass in Deutschland der Händler bei einer Zusage verpflichtet ist den Vertrag (auch mündlich gültig) zu erfüllen, im Gegensatz zum angelsäschischen Recht, da gilt das erst ab Überstellung der Post.

    http://www.pcwelt.de/..._kaufvertrag_gueltig/

    ^^

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